{"id":20133738,"updated":"2023-07-28T07:22:50Z","additionalIndexing":"2831;48;touristische Infrastruktur;kulturelles Erbe;Berggebiet;Vergangenheit;Schienenverkehr;Konzession;Denkmalpflege","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L03K180302","name":"Schienenverkehr","type":1},{"key":"L05K0101010301","name":"touristische Infrastruktur","type":1},{"key":"L04K06030102","name":"Berggebiet","type":1},{"key":"L03K020101","name":"Vergangenheit","type":1},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L04K01060301","name":"kulturelles 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Von Zahnradbahnen über Luftseilbahnen bis zu Sesselbahnen oder Skiliften wurden zahlreiche Entwicklungen und Innovationen in diesem Bereich wesentlich von Schweizern oder in der Schweiz geprägt. Aus dieser Vielfalt an Bergbahnen existieren einige historisch wertvolle Objekte bis heute. <\/p><p>Im Gegensatz zu Dampflokomotiven oder Dampfschiffen entwickelte sich allerdings das Bewusstsein für den historischen Wert von Bergbahnen - mit Ausnahmen - erst in jüngster Vergangenheit. Demgegenüber orientieren sich die bestehenden Normen weitgehend am jeweils aktuellen Stand der Seilbahntechnik. Da historische Bergbahnen diese Anforderungen häufig nicht erfüllen können, wird oftmals eine Verlängerung der Betriebsbewilligung infrage gestellt oder verweigert, was meist zu einem Teil- oder Totalersatz führt.<\/p><p>Dabei geht sicherheitstechnisch von historischen Bergbahnen nicht zwingend eine erhöhte Unfallgefahr aus. Die Sicherheit einer Bergbahn hängt im Regelfall weniger von ihrem Alter und dem Stand der Technik ab, sondern von deren fachgerechter Wartung und Kontrolle. Davon zeugt nicht zuletzt auch das beeindruckende Alter einiger Anlagen, die über Jahrzehnte, teilweise seit über einem Jahrhundert betriebsfähig sind. Entsprechend ist eine Berücksichtigung historischer Bergbahnen in den entsprechenden Normen eine Option, die sich durch alternative Sicherheitsmassnahmen - etwa mit häufigeren Wartungs- und Kontrollintervallen - erreichen liesse.<\/p><p>Nicht unterschätzt werden darf hierbei der wirtschaftliche Aspekt: Zahlreiche Bergbahnunternehmen haben mit schwierigen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Neben dem historischen Interesse ist es nicht selten auch eine ökonomische Notwendigkeit, dass die bewährten Bahnen in ihrer historischen Form weiterbetrieben werden. Wenn nun - ohne zwingende Notwendigkeit, bloss aufgrund der rigiden Umsetzung der aktuellen Normen - eine Bahn neu gebaut werden muss, führt dies nicht selten zu finanziellen Schwierigkeiten. Dies kann zur gänzlichen Einstellung führen. <\/p><p>Ebenso stellen historische Bergbahnen vermehrt einen touristischen Wert dar, der entsprechend vermarktet wird. Damit wird ein Mehrwert generiert und die touristische Bedeutung innerhalb der Region gestärkt. Dies wirkt sich schliesslich auch auf die Schweizer Tourismuslandschaft aus, weshalb die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Betrieb und Erhalt historischer Bergbahnen von allgemeinem Interesse ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Als historische Bergbahnen kommen neben Luft- und Standseilbahnen auch Zahnradbahnen und andere Eisenbahnen in Betracht. Anders als bei Zahnradbahnen lässt sich bei Luftseilbahnen immer wieder beobachten, dass historische durch moderne Anlagen ersetzt werden. Deshalb versteht der Bundesrat die Motion so, dass rechtliche Grundlagen für den Weiterbetrieb historischer Seilbahnen erarbeitet werden sollen.<\/p><p>Das BAV ist sich der Problematik des Erhalts älterer\/historischer Luftseilbahnen bewusst. Bereits heute bestehen die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Seilbahnen (Luftseilbahnen ebenso wie Standseilbahnen) grundsätzlich unter Beibehaltung ihrer Originalsubstanz so lange betrieben werden dürfen, wie sie nachweislich in ihrem ursprünglichen, betriebssicheren Zustand instand gehalten werden. Es sind also nicht die Vorschriften, die einen Betreiber zum Ersatz seiner Seilbahn zwingen. Die Abwägung sowie der unternehmerische Entscheid darüber, wie lange sich die Erhaltung des ursprünglichen Zustands rentiert und ab wann ein Ersatz der Anlage wirtschaftlich vorteilhaft ist, liegt beim Betreiber. Es besteht also keine rechtliche Benachteiligung von historischen Seilbahnen gegenüber historischen - oft dampfbetriebenen - Eisenbahnen, Zahnradbahnen oder Schiffen.<\/p><p>Der Bund ist gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz dazu verpflichtet, Kulturdenkmäler wie historische Seilbahnen bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu erhalten, sofern es das öffentliche Interesse gebietet. Das Schweizer Seilbahninventar bezeichnet die historischen Anlagen von nationaler Bedeutung. Eingriffe bei diesen Anlagen, die vom Bund konzessioniert und bewilligt werden, unterliegen einer entsprechenden Interessenabwägung. Die denkmalpflegerische Instandstellung von historischen Seilbahnen kann auch bereits heute grundsätzlich durch Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden.<\/p><p>Der Bundesrat zieht keine neue Vorschrift in Betracht, die den Betrieb historischer Seilbahnen ohne Nachweis der Betriebssicherheit gestatten würde. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Sicherheitsbauteile für eine bestimmte Lebensdauer konzipiert werden und Materialien ermüden. Deshalb ist es unverzichtbar, dass solche Bauteile nach Erreichen ihrer Lebensdauer ersetzt werden. Da aber bereits auf Basis der heutigen Vorschriften ein Ersatz der historischen Bauteile und eine auch bei technischen Denkmälern zulässige Weiterentwicklung möglich ist, besteht diesbezüglich in den rechtlichen Grundlagen kein Defizit.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, rechtliche Grundlagen zu erarbeiten, damit historische Bergbahnen unter Beibehaltung ihrer Originalsubstanz verkehren können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung von rechtlichen Grundlagen zum Betrieb historischer Bergbahnen"}],"title":"Schaffung von rechtlichen Grundlagen zum Betrieb historischer Bergbahnen"}