﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133739</id><updated>2023-07-28T07:22:28Z</updated><additionalIndexing>04;Informationsrecht;Apartheid;Südafrika;Schweizerisches Bundesarchiv;Vertraulichkeit;Auskunftspflicht der Verwaltung;Zensur</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-09-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03040215</key><name>Südafrika</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040111</key><name>Schweizerisches Bundesarchiv</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020202</key><name>Vertraulichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0502040102</key><name>Apartheid</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202040302</key><name>Zensur</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010201</key><name>Informationsrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K120102010101</key><name>Auskunftspflicht der Verwaltung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-11-27T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-11-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3739</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Einreichen einer Sammelklage in den USA gegen Firmen mit Geschäftsbeziehungen mit Südafrika, darunter auch schweizerische Unternehmen, hat der Bundesrat am 16. April 2003 beschlossen, den Zugang zu gewissen im Bundesarchiv lagernden Unterlagen über Kapital- und Exportgeschäfte nach Südafrika während der Zeit der Apartheid einzuschränken. Die Mehrheit der Unterlagen ist dieser Teilsperre jedoch nicht unterworfen. Mit dieser Massnahme sollte die Rechtsgleichheit von schweizerischen und ausländischen Verfahrensparteien gewährleistet werden, falls die Kläger bei ausländischen Unternehmen Akteneinsicht auf gerichtlichem Weg einfordern müssten, während in der Schweiz ein Gesuch ans Bundesarchiv ausreichen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit 20. November 2009 sind keine schweizerischen Unternehmen mehr direkt von der Sammelklage betroffen. Nach eingehender Prüfung der Sachlage und gestützt auf ein Rechtsgutachten einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei kam der Bundesrat am 24. September 2010 zum Schluss, die Zugangseinschränkung zu den Unterlagen zum Schutz der Rechtsgleichheit so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche Urteil vorliegt. Solange das in der Sache zuständige Gericht nicht endgültig entschieden hat, besteht ein Risiko, dass die schweizerischen Unternehmen bei Auftauchen neuer Tatsachen wieder in den laufenden Gerichtsprozess aufgenommen würden und durch die im Vergleich zum Ausland liberale Einsichtspraxis der Schweiz für Akten im Bundesarchiv benachteiligt würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Teilsperre von Dokumenten die Forschung zum Verhältnis Schweiz-Südafrika während der Zeit der Apartheid beschränken kann. Er hat daher das EFD beauftragt, die Entwicklungen in den USA zu beobachten, um zeitnah Anpassungen an die Einsichtspraxis vorzunehmen. Das EFD wird dabei von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unterstützt, welche laufend aktuelle Informationen zum Stand der Sammelklage einholt. Gemäss jüngstem Bericht der schweizerischen Botschaft in Washington vom September 2013 sind Zwischenentscheide in der Sache ergangen. Das erstinstanzliche Gericht hat jedoch noch immer keinen endgültigen Entscheid gefällt. Die Sachlage bleibt damit dieselbe wie bei der letzten eingehenden Prüfung der Akteneinsichtsbeschränkung durch den Bundesrat im Jahre 2010. Die Risiken für schweizerische Unternehmen aus der Sammelklage bleiben unverändert bestehen. Solange das erstinstanzliche Urteil nicht gefällt ist, besteht nach Auffassung des Bundesrates deshalb kein Anlass, auf den Entscheid vom 24. September 2010 zurückzukommen und die Zugangseinschränkung vom 16. April 2003 neu zu beurteilen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat 2003 in singulärer Weise eine Einsichtssperre für die Akten im Bundesarchiv verfügt, welche die Zeit des Apartheidregimes in Südafrika betreffen. 2010 und 2011 lehnte der Bundesrat eine Aufhebung der Archivsperre ab, obschon er anerkannte, dass die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB) einzustufen ist. Nicht einmal der Herausgeberschaft der Diplomatischen Dokumente der Schweiz, eines breitangelegten wissenschaftlichen Forschungsprojekts der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, wurde Einsicht gewährt. 2014 werden es nun zwanzig Jahre, seit Nelson Mandela erster frei gewählter Staatspräsident Südafrikas und die Apartheid damit definitiv überwunden wurde. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist er endlich bereit, die Archivsperre aufzuheben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls wider Erwarten nicht: Wie kann er eine derartige obrigkeitliche Zensurhaltung gegenüber der demokratischen Öffentlichkeit noch rechtfertigen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Archivsperrre betreffend Südafrika. Aufhebung</value></text></texts><title>Archivsperrre betreffend Südafrika. Aufhebung</title></affair>