﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133744</id><updated>2025-11-14T07:55:35Z</updated><additionalIndexing>24;Grossbank;Eigenkapital;Betriebsrücklage;Bank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040101</key><name>Bank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110902010101</key><name>Eigenkapital</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020104</key><name>Betriebsrücklage</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-24T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-10-30T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>13.3744</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Eigenmittelanforderungen an die Banken sind zu tief. Das gilt insbesondere für die systemrelevanten Institute. Dieser Meinung sind inzwischen eine wachsende Zahl von renommierten Bankprofessoren wie auch führende Mitglieder der seinerzeitigen "Too big to fail"-Expertenkommission. Eine Studie der Ökonomen Peter Kugler und Georg Junge (Die Volkswirtschaft 10-2012) zeigt ferner, "dass eine substanzielle Erhöhung der Eigenkapitalausstattung der schweizerischen Banken zu vernachlässigbaren volkswirtschaftlichen Kosten nahe null und zu einem beträchtlichen Gewinn im Sinne der Vermeidung von erwarteten BIP-Einbrüchen" führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die SP hatte bereits anlässlich der Beratungen zur "Too big to fail"-Vorlage verschiedentlich darauf hingewiesen und entsprechende Anpassungen beantragt, leider vergeblich. Das ist jetzt zu korrigieren. Um das Risiko einer erneuten Bankenrettung zu mindern, sind Anpassungen der gesetzlichen Eigenmittelvorschriften zur Stärkung der Banken dringend nötig.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. Januar 2013 ist die totalrevidierte Eigenmittelverordnung in Kraft getreten. Die Schweizer Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften besteht zunächst aus den nach den Basel-III-Standards ermittelten Mindesteigenmitteln, dem Eigenmittelpuffer und dem antizyklischen Puffer. Letzterer wurde auf den 30. September 2013 in der Höhe von 1 Prozent der risikogewichteten Positionen (RWA) im Hypothekargeschäft aktiviert (und könnte auf 2,5 Prozent erhöht werden). Nebst diesen Massnahmen haben die Banken zusätzliche Eigenmittelanforderungen zu erfüllen, welche die Finma in Abhängigkeit von der Grösse der Bank erlässt. Bei den systemrelevanten Banken treten weitere Eigenmittelanforderungen hinzu. Diese bestehen zunächst aus einer Basis-, einer Puffer- und einer progressiven Komponente in Abhängigkeit von den RWA. Flankierend zu den risikoabhängigen Kapitalquoten kommt für systemrelevante Banken eine variable Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) zum Tragen, die subsidiär als Sicherheitsnetz dienen soll. Eine Höchstverschuldungsquote mit einem fixen Prozentsatz unabhängig von der Höhe der risikogewichteten Anforderungen ist bis anhin nicht vorgesehen. In der Schweiz dominieren Kapitalkennzahlen, die deutlich oberhalb der Basel-III-Minima liegen. Dementsprechend verfügt die Mehrheit der Banken bereits heute über ein gutes Kapitalpolster, sowohl was die Höhe wie auch was die Qualität der Eigenmittel betrifft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach den Mindeststandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht soll ab 1. Januar 2018 für alle Banken eine Höchstverschuldungsquote von 3 Prozent Kernkapital gelten. In der nationalen Umsetzung sollen die für systemrelevante Banken bereits bestehenden, strengeren Anforderungen bestehen bleiben. Ersten Einschätzungen zufolge würde eine Höchstverschuldungsquote von 3 Prozent Kernkapital beim Grossteil der Schweizer Banken kaum zu strukturellen Anpassungen führen. Wie sich die Bilanzstrukturen und Qualität der Vermögenswerte jedoch bei einer Höhe von 10 Prozent verhalten würden und welche Auswirkungen damit auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken verbunden wären, ist schwer abzuschätzen und müsste näher untersucht werden. Für systemrelevante Banken belief sich die Leverage Ratio nach den Kennziffern per Ende 2009 (Marktanteil von 20 Prozent in inländischen systemrelevanten Märkten und Grösse von 1500 Milliarden Franken Gesamtengagement) auf 4,56 Prozent der gesamten Bilanzsumme inklusive des Ausserbilanzgeschäfts. Um die Quote auf 10 Prozent anzuheben, wäre nur schon bei den beiden Grossbanken aufgrund der Bilanzstrukturen per Ende Juni 2013 eine massive Kapitalaufstockung von zusammen mindestens 150 Milliarden Franken oder weit mehr als eine Halbierung ihrer Bilanzgrössen erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet es - ohne vertiefte Untersuchung der Auswirkungen und ohne internationale Abstimmung - als verfrüht, bereits jetzt aufgrund einer Motion zu einzelnen Aspekten selektiv Gesetzesbestimmungen zu entwerfen. Zudem muss der Bundesrat nach Artikel 52 des Bankengesetzes spätestens im Februar 2015 das Massnahmenpaket zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor (too big to fail) ein erstes Mal im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der internationalen Standards im Ausland prüfen und dem Parlament Bericht erstatten. Er anerkennt die Wichtigkeit dieses Berichtes; dieser ist abzuwarten, bevor spezifische Gesetzesvorlagen in Auftrag gegeben werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) dahingehend zu ändern, dass Institute, die gemäss Artikel 3 eine Bewilligung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit erhalten bzw. haben, genügend Eigenmittel ausweisen. Das Eigenkapital muss mindestens 10 Prozent der nichtrisikogewichteten Aktiven (Leverage Ratio) betragen. Für systemrelevante Banken gemäss den Artikeln 7ff. BankG ist ein Risikozuschlag vorzusehen. Es ist eine stufenweise Anpassung der Eigenmittel mit einer maximalen Übergangsfrist von drei Jahren vorzusehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bankensicherheitsmotion. Mehr Eigenmittel zum Schutz der Volkswirtschaft</value></text></texts><title>Bankensicherheitsmotion. Mehr Eigenmittel zum Schutz der Volkswirtschaft</title></affair>