﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133772</id><updated>2023-07-28T07:26:49Z</updated><additionalIndexing>66;Bericht;Wettbewerbsbeschränkung;sanfte Energie;Subvention;Gleichbehandlung;Energieeinsparung;erneuerbare Energie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K170503</key><name>erneuerbare Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K1705</key><name>sanfte Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1102030202</key><name>Subvention</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010107</key><name>Energieeinsparung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K020206</key><name>Bericht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-14T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-11-20T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2715</code><gender>m</gender><id>3912</id><name>Wasserfallen Christian</name><officialDenomination>Wasserfallen Christian</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>13.3772</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Heute werden die verschiedenen Produktionsarten für Energie aus erneuerbaren Quellen (z. B. Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Wind, Fotovoltaik) ungleich und nicht nach Energieeffizienzkriterien gefördert. Der Vergütungssatz beispielsweise für Strom aus Fotovoltaikanlagen beträgt bis zu 42,8 Rappen pro Kilowattstunde, der für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen in der Grundvergütung höchstens 26 Rappen pro Kilowattstunde. Zudem wird beispielsweise die Grosswasserkraft nicht gefördert. Hier müssen die Investitionen im Vergleich zur Kleinwasserkraft also unter verzerrten Marktbedingungen getätigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine solche Ungleichbehandlung hat mit Blick auf eine künftige Marktliberalisierung im Energiebereich negative Auswirkungen. Mittel- bis langfristig sollen die Vergütungssätze für die verschiedenen Produktionsarten für Energie aus erneuerbaren Quellen einander angeglichen werden. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass in einem liberalisierten Energiemarkt alle Produzenten von erneuerbaren Energien möglichst gleiche Voraussetzungen haben und keine zusätzlichen Marktverzerrungen entstehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss geltendem Energiegesetz (EnG; SR 730.0) ist die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 gegenüber dem Stand des Jahres 2000 um mindestens 5,4 Terawattstunden zu erhöhen (Art. 1 Abs. 3 EnG). Als Hauptinstrument zur Zielerreichung wurde per 1. Januar 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Diese wurde für folgende Technologien konzipiert: Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vergütungssätze für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die KEV deckt die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis. Zur Finanzierung erhebt die nationale Netzgesellschaft von den Netzbetreibern einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vergütungssätze werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst. So tritt die nächste Revision der Energieverordnung (SR 730.01), mit welcher die Vergütungssätze angepasst werden, auf 1. Januar 2014 in Kraft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Detaillierte Auskunft, wie die einzelnen erneuerbaren Energien im Vergleich KEV erhalten, sind in den Jahres- oder Quartalsberichten bei der Stiftung KEV erhältlich (&lt;a href="http://www.stiftung-kev.ch/"&gt;http://www.stiftung-kev.ch/&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter gehende Massnahmen zur Optimierung des bestehenden Einspeisesystems sieht das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 vor. Die entsprechende Botschaft, die auch einen Überblick über die bestehenden und geplanten Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bietet, wurde im September 2013 vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Damit beginnt nun die parlamentarische Debatte über die Ausgestaltung des künftigen Energiesystems. Die Erstellung eines zusätzlichen Berichtes über die kostendeckende Vergütung der einzelnen erneuerbaren Energien erachtet der Bundesrat deshalb nicht als sinnvoll.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, darüber Bericht zu erstatten, wie die einzelnen erneuerbaren Energien im Vergleich subventioniert werden und welche Massnahmen er zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verhinderung von marktverzerrenden Auswirkungen ergreift.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Marktverzerrung durch ungleiche Unterstützung für verschiedene erneuerbare Energien</value></text></texts><title>Marktverzerrung durch ungleiche Unterstützung für verschiedene erneuerbare Energien</title></affair>