{"id":20133774,"updated":"2023-07-28T07:26:09Z","additionalIndexing":"24;28;Unternehmenssteuer;finanzieller Verlust;Kapitaleinkommen;Ausgleichskasse;AHV;Reform;AHV-Beiträge;Kapitalgesellschaft;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L04K08020310","name":"Reform","type":1},{"key":"L06K010401010101","name":"AHV-Beiträge","type":1},{"key":"L05K0704050208","name":"Kapitaleinkommen","type":1},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":1},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":2},{"key":"L04K01040104","name":"Ausgleichskasse","type":2},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":2},{"key":"L05K0703030101","name":"Kapitalgesellschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-12-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1379973600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1386889200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"speaker"}],"shortId":"13.3774","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Dem Bundesrat resp. dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) liegen keine Erhebungen vor. Bei den genannten Zahlen handelt es sich nicht um effektive und repräsentative Erhebungen, sondern um Schätzungen.<\/p><p>2. Eine systematische und vollständige Erhebung bei den Ausgleichskassen hat nicht stattgefunden. Ob eine solche überhaupt zu aussagekräftigen Resultaten führen würde, ist mehr als fraglich, müssten doch Annahmen über das Verhalten der Beitragspflichtigen ohne Unternehmenssteuerreform II getroffen werden. Rückmeldungen von den Ausgleichskassen lassen jedoch den Schluss zu, dass die Auszahlung von überhöhten Dividenden von Kanton zu Kanton erheblich differiert, was auch mit den unterschiedlichen kantonalen Teilbesteuerungsansätzen zusammenhängen dürfte. Besondere Anreize, mehr Dividenden als Lohn zu beziehen, dürften namentlich in denjenigen Kantonen (UR, SZ, GL, AI, AG) bestehen, die einen überdurchschnittlich tiefen Teilbesteuerungssatz von weniger als 50 Prozent kennen.<\/p><p>Für eine repräsentative Evaluation bedarf es eines längeren Beobachtungszeitraums. Darauf und auch auf die Schwierigkeiten bei der Erhebung der notwendigen Daten hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Badran 12.3481, \"Steuerausfälle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II\", abgelehnt vom Nationalrat am 14. Dezember 2012, verwiesen, welches die Abklärung der finanziellen Konsequenzen der Unternehmenssteuerreform II verlangte.<\/p><p>3. Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. Zu beachten ist, dass viele Unternehmen bzw. deren Vertreter vor Auszahlung der Dividenden mit den Ausgleichskassen Kontakt aufnehmen, um den zulässigen Rahmen auszuloten. Es liegen inzwischen erste Urteile aus verschiedenen Kantonen vor, welche Korrekturentscheide der Ausgleichskassen stützten.<\/p><p>4. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Dividendenproblematik sowie die Vor- und Nachteile einer Korrekturmöglichkeit, welche weiter geht als die bisher praktizierte einzelfallgerechte Missbrauchsbekämpfung, aufzuzeigen und zu erörtern. Aus diesem Grund empfiehlt er die Annahme des Postulates Tschümperlin 13.3853, \"AHV-Beitragspflicht auf Dividenden\".<\/p><p>5. Die damaligen Aussagen beruhten auf detaillierten Modellrechnungen. Mangels Datenbasis kann nicht belegt werden, inwieweit diese mit den effektiven Ausfällen übereinstimmen.<\/p><p>6. Eine Steigerung der Neugründungen von Kapitalgesellschaften respektive der Umwandlung in solche konnte seit dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II tatsächlich beobachtet werden. Ob die Teilbesteuerung der Dividenden der Grund dafür ist, ist schwierig zu sagen. Die Erhöhung der Anzahl von Anwalts-AG dürfte Folge der Lockerung der bundesgerichtlichen Praxis in Bezug auf die Gründung von solchen AG sein. Die Motivation für die Gründung von Anwalts-AG dürfte insbesondere auch in der Beschränkung der Haftung liegen. Hinzu kommt, dass sich auch die Folgen der Wirtschaftskrise praktisch zeitgleich ausgewirkt haben, was eine Abklärung der Folgen der Unternehmenssteuerreform II noch zusätzlich erschwert.<\/p><p>7. In den fünf Jahren vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II siedelten sich jährlich zwischen 106 und 183 neue Kapitalgesellschaften in der Schweiz an. Im Jahr des Inkrafttretens (2009) bis und mit 2011 waren es zwischen 124 und 176 neue Kapitalgesellschaften. Die infolge der Neugründungen geschaffene Anzahl Arbeitsplätze schwankte in den fünf Jahren vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II jährlich zwischen 332 und 512 und danach bis 2011 zwischen 344 und 544. Mangels Vorliegen betriebsspezifischer Statistiken können keine Angaben über das entsprechende Beitragsvolumen gemacht werden. Die Gründe für eine Ansiedlung sind oft vielfältig, weshalb eine Rückkoppelung auf einzelne Standortfaktoren - wie z. B. das Steuerregime - nicht möglich ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ein Vertreter der Ausgleichskassen behauptet, dass die Unternehmenssteuerreform II die AHV schädige, weil immer mehr Dividenden statt Löhne ausgeschüttet würden (\"Schweiz am Sonntag\", 21. Juni 2013). Die AHV habe deswegen in den letzten drei Jahren Hunderte von Millionen Franken verloren. Dies sei auch daran ersichtlich, dass die Zahl der Gründungen von Kapitalgesellschaften insbesondere unter Freiberuflern (Anwälte, Ärzte usw.) gestiegen sei. Davon will allerdings das BSV als Aufsichtsbehörde für die Ausgleichskassen nichts wissen und verweist auf die damaligen Ausführungen des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform II. Dazu folgende Fragen:<\/p><p>1. Liegen dem Bundesrat respektive dem BSV als Aufsichtsbehörde die Erhebungen vor, auf die sich der Vertreter der Ausgleichskassen beruft?<\/p><p>2. Hat das BSV als Aufsichtsbehörde zu dieser Frage selbst entsprechende Erhebungen bei den Ausgleichskassen durchgeführt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?<\/p><p>3. Schon beim Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II hat das BSV die Ausgleichskassen detailliert angewiesen, bei Verdachtsmomenten im Einzelfall einzuschreiten. In wie vielen Fällen sind die Ausgleichskassen gestützt darauf bisher eingeschritten? Mit welchem Ergebnis?<\/p><p>4. Sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf, oder geht er davon aus, dass die strikte Verfolgung von möglichen Missbrauchsfällen durch die Ausgleichskassen gestützt auf die Weisungen des BSV angemessen und sinnvoll ist?<\/p><p>5. Kommt er gestützt auf die bisherigen Erkenntnisse zum Schluss, die damals im Kontext der Unternehmenssteuerreform II gemachten Aussagen über die zu erwartenden Beitragsausfälle für die AHV seien nicht korrekt gewesen?<\/p><p>6. Teilt er die Einschätzung des Vertreters der Ausgleichskassen, dass die Zahl der Neugründungen von Kapitalgesellschaften aufgrund der Unternehmenssteuerreform II zur Umgehung der AHV-Beitragspflicht gestiegen ist? Oder geht er - wie andere Experten - davon aus, dass der Grund vielmehr darin liegt, dass das Bundesgericht seine Praxis gelockert hat und deshalb viel mehr Anwälte, Ärzte usw. aus anderen Gründen Kapitalgesellschaften gründen?<\/p><p>7. Wie schätzt er die dynamischen Effekte der Unternehmenssteuerreform II ein: In welchem Ausmass kam es zu Neuansiedlungen von Gesellschaften? Wie viele Arbeitsplätze und damit verbunden welche Mehreinnahmen für die AHV resultieren daraus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ruiniert die Unternehmenssteuerreform II die AHV?"}],"title":"Ruiniert die Unternehmenssteuerreform II die AHV?"}