{"id":20133852,"updated":"2025-11-14T06:24:04Z","additionalIndexing":"24;15;Unternehmenssteuer;Unternehmen;Buchführung;Bilanz;internationale Währung;Schweizer Franken;Devisen;Gleichheit vor dem Gesetz;Exportindustrie;Wechselkurs;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":1},{"key":"L05K1103030101","name":"Devisen","type":1},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":1},{"key":"L05K1101010801","name":"internationale Währung","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2},{"key":"L06K110302010301","name":"Schweizer Franken","type":2},{"key":"L06K070302010103","name":"Bilanz","type":2},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":2},{"key":"L05K0705070201","name":"Exportindustrie","type":2},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":2},{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-05T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-11-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1380146400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1401919200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2796,"gender":"f","id":4090,"name":"Amaudruz Céline","officialDenomination":"Amaudruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3852","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss Urteil des Bundesgerichtes vom 1. Oktober 2009 (2C_897\/2008) stellen Verluste aus der Umrechnung der Aktiven und Passiven in Schweizerfranken (Darstellungswährung) von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen, keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und sind steuerlich nicht abzugsfähig. Firmen, die ihre Rechnung in Fremdwährung führen, werden somit steuerlich anders behandelt als Firmen mit einer Jahresrechnung in Schweizerfranken. Diese unterschiedliche Behandlung spricht gegen das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Nur weil ein Unternehmen seine funktionale Rechnung nicht in Landeswährung führt, sollte es steuerlich nicht anders behandelt werden. Dieses Urteil wurde vor der Revision des Rechnungslegungsgesetzes gefällt. Mit der Revision des Rechnungslegungsgesetzes werden die grossen und börsenkotierten Schweizer Firmen dazu verpflichtet, ihre vollständigen Jahresrechnungen auch in Schweizerfranken vorzulegen. Somit sollten auch diese in Schweizerfranken umgerechneten Jahresrechnungen inklusive Währungsumrechnungsdifferenzen für die Steuern massgebend sein. Die kleineren Unternehmen, die diesem Rechnungslegungsrecht nicht gleichermassen unterstehen, sollten jedoch steuerlich nicht anders behandelt werden als grosse Unternehmen. Die Begründung des Bundesrates zur Motion 11.4132 ist deshalb nicht ganz stichhaltig. Mit einer Änderung dieser Gesetze soll die Ungerechtigkeit beseitigt werden, die sich aus der Anwendung eines Bundesgerichtsentscheids vom Oktober 2009 ergibt. Nach diesem Urteil werden in der Schweiz ansässige ausländische Unternehmen dadurch empfindlich gestraft, dass sie am Schluss des Geschäftsjahres negative Umrechnungsdifferenzen in der Bilanz nicht abziehen können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach dem Urteil des Bundesgerichtes vom 1. Oktober 2009 (2C_897\/2008) stellen Verluste aus der Umrechnung der Aktiven und Passiven von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen, in Schweizerfranken (Darstellungswährung) keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und sind steuerlich nicht abzugsfähig.<\/p><p>Für die Festsetzung des steuerbaren Reingewinns ist somit der Jahresgewinn massgeblich, wie er in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung (sog. funktionale Währung) ermittelt wurde. Differenzen aus der Umrechnung der Bilanz von der funktionalen ausländischen Währung in Schweizerfranken sind nur rechnerische Grössen und stellen für das Unternehmen keine Kursgewinne oder -verluste dar. Sie werden auch nicht verbucht, sondern lediglich in dem in Schweizerfranken umgerechneten Jahresabschluss ausgewiesen.<\/p><p>Das revidierte Obligationenrecht (OR; in Kraft seit dem 1. Januar 2013) erlaubt gemäss Artikel 958d Absatz 3 ausdrücklich die Rechnungslegung in Landes- oder funktionaler ausländischer Währung. Bei der Rechnungslegung in einer funktionalen ausländischen Währung wird verlangt, dass die Werte zusätzlich in Schweizerfranken angegeben werden. Zudem sind die verwendeten Umrechnungskurse im Anhang offenzulegen und gegebenenfalls zu erläutern. Die Umrechnung in Schweizerfranken ist darin begründet, dass von den Adressatinnen und Adressaten der Rechnungslegung nicht erwartet werden kann, dass sie die Umrechnung selbst vornehmen. Damit ist Artikel 958d Absatz 3 OR nichts anderes als die gesetzliche Grundlage für die bisherige steuerunwirksame Behandlung von Differenzen aus der Umrechnung von Fremdwährung zu Schweizerfranken gemäss dem erwähnten Bundesgerichtsentscheid.<\/p><p>Ein Verstoss gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt nicht vor. Zunächst entscheidet sich jedes Unternehmen freiwillig für die Rechnungslegung in funktionaler ausländischer Währung. Im Weiteren hat ein nicht zu verbuchender Umrechnungsgewinn\/-verlust keinen Einfluss auf die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mittel.<\/p><p>Artikel 958d Absatz 3 OR ist unter dem ersten Abschnitt, \"Allgemeine Bestimmungen\", im 32. Titel, \"Die kaufmännische Buchführung\", aufgeführt und betrifft somit alle Gesellschaften. Demzufolge trifft es auch nicht zu, dass mit der Revision des Rechnungslegungsgesetzes grössere und börsenkotierte Schweizer Unternehmen gegenüber kleineren Unternehmen anders behandelt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vorzulegen. Darin sollen die Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen von Gesellschaften geregelt werden, die ihre Buchhaltung in einer funktionalen ausländischen Währung führen. Die Änderung des Steuergesetzes soll zum Ziele haben, dass die Umrechnung der Jahresrechnungen in Schweizerfranken für die Berechnung der Steuern massgeblich ist und nicht die funktionale Rechnung in Fremdwährungen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Faire Behandlung von Differenzen bei der Umrechnung von Fremdwährungen im Steuergesetz"}],"title":"Faire Behandlung von Differenzen bei der Umrechnung von Fremdwährungen im Steuergesetz"}