{"id":20133877,"updated":"2023-07-28T07:31:42Z","additionalIndexing":"52;66;radioaktiver Ausstoss;nukleare Sicherheit;radioaktiver Stoff;Informationsverbreitung;radioaktive Verseuchung;See","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K06010110","name":"radioaktiver Ausstoss","type":1},{"key":"L04K06020312","name":"radioaktive Verseuchung","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L04K17030104","name":"radioaktiver Stoff","type":1},{"key":"L04K06030108","name":"See","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-11-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1380146400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"type":"speaker"}],"shortId":"13.3877","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die \"Sonntags-Zeitung\" hat am 14. Juli 2013 enthüllt, dass rund um das Jahr 2000 grössere Mengen Cäsium-137 in den Bielersee geflossen sein müssen, welche weitgehend unbestritten aus dem AKW Mühleberg stammen; in den Sedimenten des Seegrunds finden sich entsprechende erhöhte Radioaktivitätswerte. Unabhängig von der Höhe der Belastung und der Frage einer allfälligen Gesundheitsgefährdung ist es beunruhigend und inakzeptabel, wie lange dies unerkannt blieb und wie intransparent die betroffenen Akteure (BKW, Ensi, Eawag) mit diesem Vorfall umgegangen sind. Die nach der Berichterstattung vom Ensi nachgeschobenen Begründungen sind wenig überzeugend und werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten.<\/p><p>Fakt ist, dass die von der \"Sonntags-Zeitung\" angefragten Behördenvertreter keine Ahnung hatten von erhöhten Cäsium-Werten um das Jahr 2000. Dies zeigt auch die Medienmitteilung der Stadt Biel vom 14. August 2013.<\/p><p>Diese Fakten veranlassen zu Sorge in Anbetracht schlimmerer Vorkommnisse, Handlungsbedarf ist genügend vorhanden. Der Bundesrat muss handeln und kann nicht weiter die Augen verschliessen und die Kompetenzen etwa bei der Erarbeitung von Notfallkonzepten zwischen Kantonen, Gemeinden und sich selber hin und her schieben. So wird nie jemand verantwortlich für die Vorkommnisse im Bielersee und auch in Zukunft sein.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Kernenergieverordnung (KEV, SR 732.11) enthält Bestimmungen für die Meldepflicht der Betreiber von Kernanlagen. So müssen die Betreiber insbesondere Ereignisse, welche die Sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, sowie Ereignisse von öffentlichem Interesse beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) melden. Ensi-Richtlinien präzisieren weiter die Anforderungen an die zu erstattenden Meldungen und die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der Kernanlagen.<\/p><p>Die Regelungen zu Information und Kommunikation mit der Bevölkerung durch die Aufsichtsbehörden sind in den einschlägigen Gesetzen festgehalten, zum Beispiel im Kernenergiegesetz (KEG, SR 732.1) sowie im Strahlenschutzgesetz (StSG, SR 814.50). Der Bundesrat erachtet diese Regelungen als genügend. Mit Berichten, Broschüren und einer regelmässig aktualisierten Website informieren die Behörden die Öffentlichkeit laufend über die Entwicklungen in ihrem Aufsichtsbereich.<\/p><p>2. Mit dem am 15. Mai 2013 verabschiedeten Auftrag ans Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bzw. ans Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Radair-System (Réseau automatique de détection dans l'air d'immissions radioactives) zu erneuern und die Messnetze auf den Wasserpfad zu erweitern, hat der Bundesrat bereits Schritte in die von der Motion geforderte Richtung eingeleitet. Ab 2015 sollte die kontinuierliche und automatische Überwachung der Radioaktivität in der Aare und im Rhein unterhalb der schweizerischen Kernkraftwerke vollständig operationell sein. Das BAG wird somit eine unabhängige Kontrollmessung des Nutzwassers durchführen. Als zuständige Organe für die Kontrolle der Lebensmittel können natürlich die Kantone zusätzliche Messungen der Radioaktivität in Trinkwasser stichprobenweise durchführen.<\/p><p>3. Gemäss dem Konzept für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen der Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz vom 1. Januar 2006 werden Schutzmassnahmen bei Austritt radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad in direkter Absprache zwischen der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und den betroffenen Kantonen geregelt. Gestützt auf die Erkenntnisse aus der Analyse des Unfalls in Fukushima hat das Ensi schon im Herbst 2011 eine Überprüfung der bestehenden Alarmdispositive zum Schutz der Flüsse und Seen bei Kontamination des Flusswassers initiiert. Diese Analyse hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen und die bestehenden Abläufe und Massnahmen des Notfallschutzes geeignet sind, um die Menschen und die Umwelt zu schützen. Es besteht aber auch Überprüfungsbedarf, insbesondere bei der Störfallanalyse hinsichtlich der Freisetzung radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad oder bei der Festlegung von Kriterien für die Alarmierung, der Meldewege sowie beim Überwachungsprogramm. Dazu wurden Arbeitspakete erstellt und die Aufgaben gemäss Verantwortungsgebiet an das Ensi, die NAZ und das BAG verteilt. Diese Überprüfungen und Konzepte sollen bis Ende 2014 vorliegen.<\/p><p>4. Die Anliegen der vorliegenden Motion werden im Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Nomex vom 22. Juni 2012 in Zusammenhang mit verschiedenen Massnahmen bereits thematisiert. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird voraussichtlich bis ins Jahr 2014 grösstenteils abgeschlossen sein. Der Bundesstab ABCN (BST ABCN), der die Massnahmen des Bundes bei der Bewältigung von Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität steuert, wird im Jahr 2014 einen Schlussbericht über die Umsetzung erstellen. Die weitere Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen in der Schweiz wird im Rahmen des BST ABCN weitergeführt.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Überwachung der Radioaktivität in Gewässern bewusst, sind diese doch ein besonders empfindlicher Teil der Umwelt. Er erachtet, wie oben dargelegt, die von den Motionären beantragten Vorkehrungen als bereits eingeleitet.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. Für alle Betreiber und die Aufsichtsbehörden eine aktive Kommunikation vorzuschreiben, bevor in einem AKW Arbeiten gemacht werden. Jegliche Arbeiten, welche ein Entweichen von Radioaktivität zur Folge haben können, müssen frühzeitig transparent und öffentlich kommuniziert werden.<\/p><p>2. Eine zusätzliche Kontrolle der Messwerte einzuführen. Es braucht eine End-of-Pipe-Kontrollmessung des Nutzwassers in Form von Stichproben. Diese dürfen nicht durch die gleichen Behörden angeordnet und durchgeführt werden, die für die normalen Proben und Messungen zuständig sind. Die Kosten der Kontrollmessungen können etwa durch die AKW-Betreiber übernommen und von Kantonen und Gemeinden in Auftrag gegeben werden. Die daraus resultierenden Kontrollberichte werden publiziert.<\/p><p>3. Notfallkonzepte für den Fall einer Kontamination von Gewässern mit Radionukliden zu erstellen, wo noch keine Notfallkonzepte bestehen.<\/p><p>4. Darzulegen, wann die Notfallkonzepte veröffentlicht werden und was der Bundesrat gedenkt zu tun, wenn noch keine Notfallkonzepte vorliegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vorfall betreffend Cäsium im Bielersee. Kontrollmechanismen und Notfallkonzepte für alle"}],"title":"Vorfall betreffend Cäsium im Bielersee. Kontrollmechanismen und Notfallkonzepte für alle"}