{"id":20133909,"updated":"2023-07-28T07:22:13Z","additionalIndexing":"09;421;Nachrichtendienst des Bundes;Politik der Zusammenarbeit;Legalität;militärische Zusammenarbeit;Transparenz;Nachrichtendienst;parlamentarische Kontrolle;USA","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":1},{"key":"L04K08040301","name":"Nachrichtendienst des Bundes","type":1},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":1},{"key":"L04K10010210","name":"militärische Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L03K100102","name":"Politik der Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":2},{"key":"L04K08030207","name":"parlamentarische Kontrolle","type":2},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-11-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3909","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der US-Geheimdienst NSA und andere Geheimdienste wie der britische Geheimdienst GCHQ haben weltweit andere Staaten und Institutionen ausspioniert. Über die Dimension der Spionage und deren wirtschaftliche und politische Folgen besteht noch keinerlei Transparenz. Inzwischen ist bekannt, dass auch zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes und der NSA Kontakte gepflegt wurden (vgl. \"Schweiz am Sonntag\" vom 22. September 2013). Die Öffentlichkeit ist trotz mehrfacher Nachfragen über die Dimensionen der Tätigkeit der NSA nicht informiert. Diese Geheimniskrämerei ist eine Bedrohung für die Unabhängigkeit der Schweiz, unsere Souveränität und für die Wirtschaft. Mit der NSA ist deshalb die Zusammenarbeit zu suspendieren, bis volle Transparenz über deren Tätigkeit in der Schweiz herrscht. Zudem ist deren Aktivität im Hinblick auf die Verletzung von Schweizer Gesetzen zu überprüfen. Sollte ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt sein, ist die Organisation zu verbieten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat erachtet es grundsätzlich nicht als sinnvoll, eine Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten zu suspendieren.<\/p><p>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen geben den Behörden den nötigen Spielraum, jeglichen verbotenen Nachrichtendienst aufzudecken, Massnahmen der Prävention zu ergreifen oder zur Strafanzeige zu bringen.<\/p><p>Liegt der Verdacht des verbotenen Nachrichtendienstes vor, kann die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren durchführen. Voraussetzung dafür ist eine Ermächtigung durch den Bundesrat. Der Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sieht keine neuen strafrechtlichen Sanktionsmassnahmen vor, die nicht schon durch die geltenden Artikel des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehen sind. Das neue Gesetz soll insbesondere den Anwendungsbereich von Artikel 271 StGB besser umschreiben. Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen beschliessen. Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), dessen Vernehmlassung abgeschlossen ist, soll hingegen mit zusätzlichen bewilligungspflichtigen Massnahmen der Informationsbeschaffung die Chancen verbessern, künftig Spionageaktivitäten frühzeitig zu erkennen.<\/p><p>Werden ausländische Nachrichtendienste in der Schweiz rechtmässig tätig, so erfolgt dies in Kenntnis und mit Zustimmung des Nachrichtendienstes des Bundes. Darüber erstattet er gemäss Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes Bericht an den Vorsteher des VBS. Diese Berichterstattung wird der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte zur Kenntnis gebracht.<\/p><p>Das VBS hat seit 2010 die nachrichtendienstliche Aufsicht schrittweise und bedürfnisorientiert ausgebaut. Mit dem neuen NDG soll diese Tätigkeit auch auf Gesetzesstufe geregelt werden. Schliesslich ist der Bundesrat der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung der Geschäftsprüfungsdelegation für die Überwachung der Tätigkeit im nachrichtendienstlichen Bereich und der Zuweisung von besonderen Kompetenzen an diese Delegation in Artikel 53 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung eine ausreichende Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht getroffen hat.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) und allfälliger Partnerorganisationen des NSA mit schweizerischen Institutionen zu suspendieren, bis über die bisherige Form der Tätigkeit der NSA in der Schweiz Transparenz hergestellt worden ist, insbesondere über die Erhebung und Verwertung von Daten in der und über die Schweiz, schweizerische Personen und Unternehmungen.<\/p><p>Der Bundesrat wird weiter aufgefordert, die Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste auf dem Schweizer Territorium und\/oder gegen Schweizer Institutionen auf ihre Vereinbarkeit mit unserer Gesetzgebung, insbesondere mit dem Strafgesetzbuch, zu überprüfen und diese bei Rechtswidrigkeiten zu verbieten. Ferner sind vom Bundesrat Massnahmen zur Stärkung der parlamentarischen Aufsicht über die Aktivitäten der schweizerischen Nachrichtendienste vorzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sistierung der Zusammenarbeit mit der NSA"}],"title":"Sistierung der Zusammenarbeit mit der NSA"}