{"id":20133926,"updated":"2023-07-28T07:36:59Z","additionalIndexing":"66;Ausfuhr von Abfällen;Lagerung radioaktiver Abfälle;Atomrecht;Politik der Zusammenarbeit;Evaluation;Ausland;radioaktiver Abfall","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L03K100102","name":"Politik der Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":1},{"key":"L04K06010103","name":"Ausfuhr von Abfällen","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2},{"key":"L05K1701010201","name":"Atomrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-13T00:00:00Z","text":"Bekämpft; Diskussion verschoben (Bekämpfendes Ratsmitglied: Guhl).","type":0},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-11-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3926","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zur Frage einer internationalen Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle hat sich der Bundesrat in den vergangenen Jahren verschiedentlich geäussert. Der Bundesrat vertritt nach wie vor die Meinung, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle eine nationale Aufgabe ist und zielgerichtet einer Lösung zugeführt werden muss. Öffentliche Anhörungen zum Auswahlverfahren gemäss dem vom Bundesrat am 2. April 2008 verabschiedeten Konzeptteil \"Sachplan geologische Tiefenlager\" zeigen, dass die Bevölkerung diese Haltung grossmehrheitlich unterstützt. Es wird dabei anerkannt, dass die Schweiz die Verantwortung für die Entsorgung übernimmt und eine Lösung im Inland anstrebt.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen. Die Eignung eines Standorts muss anhand von Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit evaluiert werden. Zudem müssen die Anforderungen, wie sie aus der Art der Abfälle (beispielsweise Abfallvolumen, Nuklidinventar) und der Auslegung der technischen Barrieren resultieren, berücksichtigt werden. Im Schweizer Auswahlverfahren sind die Kriterien und Vorgaben für die Auswahl von geeigneten Standorten im Konzeptteil des Sachplans und in ergänzenden Dokumenten des Ensi festgelegt. Die Anforderungen an die Sicherheit wurden auf der Basis internationaler Vorgaben hergeleitet. Der Sachplan misst der Sicherheit höchste Priorität zu. Zum Abschluss der ersten Etappe hat der Bundesrat sechs Standortgebiete in den Sachplan aufgenommen, welche sich aus heutiger Sicht sicherheitstechnisch für den Bau eines Tiefenlagers in der Schweiz eignen und einem internationalen Vergleich standhalten.<\/p><p>2. Ja. Unter welchen Voraussetzungen radioaktive Abfälle ausnahmsweise zur Entsorgung ausgeführt werden könnten, wird in Artikel 34 Absatz 4 KEG geregelt. Dazu ist festzuhalten, dass betreffend die Kontrolle und Überwachung eines geologischen Tiefenlagers im Ausland durch Schweizer Behörden ebenso wie zur Finanzierung viele offene Fragen bestehen. Zudem ist die ausnahmsweise Lagerung der radioaktiven Abfälle im Ausland gemäss Artikel 34 Absatz 4 KEG mit einer Rücknahmepflicht verbunden, was aus sicherheitstechnischer Sicht mit erheblichen Unsicherheiten und entsprechenden Risiken verbunden ist.<\/p><p>3.-5. Die Schweiz ist in verschiedenen internationalen Gremien vertreten, u. a. in der Internationalen Atomenergieagentur der Uno und in der Nuclear Energy Agency der OECD. In diesen Gremien findet ein stetiger Wissens- und Erfahrungsaustausch statt mit dem Ziel, die radioaktiven Abfälle langfristig sicher zu entsorgen.<\/p><p>Zudem hat die Schweiz bilaterale und multinationale Abkommen im Nuklearbereich unterzeichnet, darunter die Joint Convention (Internationales Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle). Diese setzt voraus, dass die Abfälle grundsätzlich in den Staaten entsorgt werden sollen, in denen sie erzeugt wurden. Ebenso setzt sie voraus, dass jeder Staat das Recht hat, die Einfuhr von radioaktiven Abfällen zu verbieten. Im europäischen Vergleich ist die Richtlinie 2011\/70\/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu erwähnen, die ebenfalls das Prinzip der einzelstaatlichen Verantwortung sowie das Prinzip der in erster Linie beim Genehmigungsinhaber (für die Schweiz: Bewilligungsinhaber) liegenden Verantwortung für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle unter der Aufsicht der zuständigen Regulierungsbehörde festschreibt.<\/p><p>Gegenwärtig besteht kein Projekt zur Realisierung eines multinationalen Lagers, und es ist auch nicht absehbar, welche Konsequenzen eine solche Lösung auf die Kosten hätte. Bei einer internationalen Zusammenarbeit müsste auch ein internationales Lager in der Schweiz zur Diskussion gestellt werden. Aufgrund der aktuellen politischen Diskussionen ist es jedoch nicht denkbar, dass eine solche Lösung bei der Schweizer Bevölkerung und insbesondere in der betroffenen Standortregion auf Akzeptanz stossen würde. Es kommt hinzu, dass Staaten mit einem fortgeschrittenen Entsorgungsprogramm Gesetze erlassen, welche die Einfuhr von ausländischen radioaktiven Abfällen verbieten. Der Bundesrat wird aus diesen Gründen nicht aktiv auf eine internationale Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle hinwirken.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Europa stehen rund zwanzig Staaten vor der Aufgabe, einen geeigneten Standort für radioaktive Abfälle zu finden. Diese Projekte verursachen hohe Kosten und stellen grosse Herausforderungen an die technische Bewältigung. Zudem gibt es geologische und sozioökonomische Faktoren, die mehr oder weniger gegeben sind.<\/p><p>Wenn es um hochradioaktive Stoffe geht, ist das anfallende Volumen relativ gering. Es würde also durchaus Sinn machen, hier eine Lösung mit anderen Staaten zu suchen und die Zusammenarbeit zu suchen bzw. zu intensivieren.<\/p><p>Es geht nicht darum, das Problem auszulagern oder sich in der Schweiz vor der Verantwortung zu drücken. Unverantwortlich jedoch wäre es, nicht alle Optionen eines möglichen Tiefenlagerstandortes sorgfältig und ernsthaft zu prüfen - und dazu gehört sicher auch die Möglichkeit, mit anderen Staaten eine Lösung zu finden bzw. zusammenzuarbeiten.<\/p><p>Aus diesen Überlegungen ergeben sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die bestmögliche technische und geologische Lösung der Standortfrage ausserhalb der Schweiz liegt?<\/p><p>2. Ist es korrekt, dass das heutige Kernenergiegesetz die Ausfuhr radioaktiver Abfälle - unter bestimmten Voraussetzungen - zulässt?<\/p><p>3. Wie sieht die bisherige und gegenwärtige Zusammenarbeit der Schweiz mit anderen Staaten aus bezüglich Lagerung radioaktiver Abfälle?<\/p><p>4. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass eine Kooperation mit anderen Staaten Sinn macht bezüglich des - aus geologischer und technischer Sicht - am besten geeigneten Standortes wie auch der Kosten?<\/p><p>5. Sieht er vor, eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der gemeinsamen Lösung der Standortfrage zu suchen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wohin mit den radioaktiven Abfällen? Über den eigenen Tellerrand hinausschauen"}],"title":"Wohin mit den radioaktiven Abfällen? Über den eigenen Tellerrand hinausschauen"}