{"id":20133932,"updated":"2023-07-28T07:35:17Z","additionalIndexing":"2811;Ausweis;Asylbewerber\/in;Ausschaffung;Strafe;strafbare Handlung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L03K050101","name":"Strafe","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K05060104","name":"Ausweis","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-11-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2781,"gender":"f","id":4065,"name":"Umbricht Pieren Nadja","officialDenomination":"Umbricht Pieren"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3932","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Damit abgewiesene Asylbewerber ausgeschafft werden können, werden deren Papiere benötigt. Kooperieren Asylbewerber bei der Papierbeschaffung nicht, so ist dies nur eine Übertretung und wird höchstens mit geringen Bussen bestraft.<\/p><p>Wer sich einer Ausschaffung widersetzt, macht sich nur wegen Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) strafbar. Dies wird mit maximal 30 Tagessätzen bestraft. Da die Betroffenen in der Regel kein Einkommen haben, wird ein minimaler Tagessatz von 10 Franken angewandt. Mit anderen Worten beläuft sich dann die maximale Sanktion auf 300 Franken (30 Tagessätze zu 10 Franken). Die heutige Regelung verleitet Personen regelrecht dazu, sich der Ausschaffung zu widersetzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Motionär selbst festhält, wird die Vereitelung einer Ausschaffung als Hinderung einer Amtshandlung gemäss Artikel 286 StGB geahndet. Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen bestraft. Die Einführung einer neuen Strafbestimmung im Ausländergesetz (AuG), welche bisher unter Artikel 286 StGB subsumierte Tatbestände erfasst, solche Handlungen nun aber als Verbrechen qualifiziert und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht, erscheint im Vergleich zum geltenden Strafmass als unverhältnismässige, nicht objektiv zu begründende Strafverschärfung.<\/p><p>Die Gesetzesvorlage bezüglich der Harmonisierung der Strafbestimmungen im Strafrecht, welche sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, sieht beim Tatbestand von Artikel 286 StGB neu denn auch eine Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder eine entsprechende Geldstrafe vor. Auch vor diesem Hintergrund erscheint das vom Motionär geforderte Strafmass für den vorliegenden Tatbestand als unverhältnismässig hoch und einer geplanten Harmonisierung des Strafmasses bei ähnlichen Straftatbeständen entgegenstehend.<\/p><p>Es ist auch problematisch, in diesen Fällen nur eine Freiheitsstrafe vorzusehen, obwohl die betroffene Person die Schweiz so rasch als möglich verlassen sollte. Die vorgeschlagene Strafbestimmung könnte somit dazu führen, dass der Aufenthalt in der Schweiz durch eine Vereitelung der Ausschaffung zusätzlich durch den kostenintensiven Vollzug der Freiheitsstrafe verlängert wird.<\/p><p>Die Freiheitsstrafe müsste auch vollzogen werden, wenn die betroffene Person nach dem Strafurteil zur Ausreise bereit ist. Das geltende Recht sieht demgegenüber in der Strafbestimmung zur rechtswidrigen Einreise, zum rechtswidrigen Aufenthalt und zur rechtswidrigen Erwerbstätigkeit vor, dass auf eine Strafverfolgung, die Überweisung an ein Gericht oder die Bestrafung in diesen Fällen verzichtet werden kann, wenn die betroffene Person sofort ausgeschafft wird (Art. 115 Abs. 4 AuG).<\/p><p>Schliesslich herrscht in den Vollzugsanstalten aufgrund der hohen Belegungsraten und des Platzmangels ein anhaltender Kapazitätsengpass. Sollte für die Vereitelung einer Ausschaffung tatsächlich eine Freiheitsstrafe angeordnet werden, hätte dies gewichtige Folgen für das Kapazitätsmanagement im Strafvollzug. Im vergangenen Jahr haben 732 Personen im Rahmen einer Rückführung am Flughafen den Abflug verweigert. Im laufenden Jahr waren es bis Ende August bereits 435 Personen.<\/p><p>Zusammenfassend erweist sich das vom Motionär geforderte Strafmass als unverhältnismässig im Vergleich zu ähnlichen Straftatbeständen und als nicht zielführend, um eine von der Ausschaffung betroffene Person zur Kooperation zu bewegen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Ausländergesetz einen neuen Artikel 119a mit folgendem Inhalt vorzulegen:<\/p><p>Art. 119a Vereitelung der Ausschaffung<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 3 Jahren wird bestraft, wer vorsätzlich seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere bei der Papierbeschaffung nicht kooperiert.<\/p><p>Abs. 2<\/p><p>Mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren wird bestraft, wer sich einer Ausschaffung widersetzt.<\/p><p>Abs. 3<\/p><p>Wer nach Absatz 1 oder 2 rechtskräftig verurteilt wurde und innert 5 Jahren erneut eine Widerhandlung nach Absatz 1 begeht, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.<\/p><p>Abs. 4<\/p><p>Wer nach Absatz 1 oder 2 rechtskräftig verurteilt wurde und innert 5 Jahren erneut eine Widerhandlung nach Absatz 2 begeht, wird mit Freiheitsstrafe von 12 Monaten bis 5 Jahren bestraft.<\/p><p>Abs. 5<\/p><p>Frühere Verurteilungen wegen Straftaten nach den Absätzen 1 und 2 hindern eine neuerliche Bestrafung nicht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausländergesetz. Sanktionierung der Vereitelung der Ausschaffung"}],"title":"Ausländergesetz. Sanktionierung der Vereitelung der Ausschaffung"}