﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133939</id><updated>2023-07-28T07:30:23Z</updated><additionalIndexing>15;28;Allgemeinverbindlichkeitserklärung;Buchführung;seco;Kostenrechnung;Entschädigung;Gewerkschaft;Gesamtarbeitsvertrag;Arbeitslosenversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702040106</key><name>Gesamtarbeitsvertrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010101</key><name>Allgemeinverbindlichkeitserklärung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040607</key><name>seco</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070204010203</key><name>Gewerkschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020201</key><name>Entschädigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3939</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt wie folgt Stellung zu den vom Interpellanten gestellten Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) vom 28. September 1956 legt die Voraussetzungen für das Aussprechen einer Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) fest. Dazu gehören insbesondere drei Quoren: Erstens muss mehr als die Hälfte aller Arbeitgeber, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nach der AVE unterstehen sollen, am GAV beteiligt sein (erstes Quorum). Zweitens muss mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden der Branche am GAV beteiligt sein (zweites Quorum). Drittens müssen die beteiligten Arbeitgeber mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden beschäftigen, auf die der GAV ausgedehnt werden soll (drittes Quorum). Gemäss den Bestimmungen des Aveg kann vom zweiten Quorum bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden. Dies trifft heute auf rund 70 Prozent der AVE zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die besonderen Umstände sind zu begründen. Die Parteien eines GAV, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, müssen in ihrem AVE-Gesuch darlegen, weshalb es in deren Branche schwierig ist, die Arbeitnehmenden zu organisieren. Davon besonders betroffen sind Branchen mit einem hohen Anteil ausländischer, weiblicher und jüngerer Arbeitnehmender sowie Branchen, in denen Arbeitsverträge häufig zeitlich befristet sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Laut Jahresrechnungen der paritätischen Berufskommissionen belaufen sich die Vollzugskostenbeiträge auf rund 140 Millionen Franken pro Jahr. Die in den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen des Bundes vorgesehenen Vollzugskostenbeiträge können nicht nur zur Finanzierung der Vollzugs- und Kontrolltätigkeiten der paritätischen Berufskommissionen verwendet werden. Die Mittel dürfen auch für Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie für die Weiterbildung genutzt werden, sofern dies im GAV vorgesehen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Seco überprüft anhand der jährlich einzureichenden Kassenberichte (Jahresrechnung, Budget und Bericht einer anerkannten Revisionsstelle), ob die Zuwendungen und Rückerstattungen für den im GAV definierten Verwendungszweck verwendet wurden. Es ist nicht erlaubt, diese Gelder für andere Zwecke auszugeben. Im Frühjahr 2013 hat das Seco ein Projekt initiiert, welches die finanzielle Aufsicht der allgemeinverbindlich erklärten GAV überprüft. In diesem Projekt wird auch die Geschäftsführung der von den paritätischen Berufskommissionen geführten Kassen analysiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Einnahmen bei den Gewerkschaften infolge Rückerstattungen und Zuwendungen betragen laut Jahresrechnungen der paritätischen Berufskommissionen rund 20 Millionen Franken pro Jahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die paritätischen Berufskommissionen von allgemeinverbindlich erklärten GAV sind verpflichtet, dem Seco jährlich einen Kassenbericht einzureichen. Aufgrund dieser Unterlagen prüft das Seco, ob die Beiträge korrekt verwendet werden. Bisher hat das Seco keine zweckentfremdete Verwendung der Beiträge festgestellt. Mit dem Revisionsbericht bestätigt zudem eine unabhängige Stelle, dass die Buchhaltung korrekt erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Verwaltungskostenentschädigung dient der Finanzierung der Aufgaben, welche die Arbeitslosenkassen gemäss Artikel 81 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wahrnehmen. Die Arbeitslosenkassen haben die Pflicht, die relevanten Geschäftsfälle bei der Erbringung von Leistungen vollständig und ordnungsgemäss zu erfassen. Diese Geschäftsfälle generieren Leistungspunkte, und Letztere bilden die Grundlage für die Festlegung der Höhe der Verwaltungskostenentschädigung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Für die Abrechnung der Verwaltungskosten einer Kasse kann eine Pauschalabrechnung (mit einem Pauschalansatz pro Leistungspunkt) oder eine Abrechnung auf der Basis der effektiven Kosten gewählt werden. Die Entschädigung einer Pauschalkasse basiert auf den durchschnittlichen Kosten der übrigen Kassen. Der Träger einer Pauschalkasse übernimmt das Betriebsrisiko. Der Möglichkeit eines allfälligen Überschusses steht das Risiko eines möglichen Verlustes gegenüber.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit den immer engeren Verflechtungen zwischen Gewerkschaften und Staat ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es richtig, dass das Seco bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nicht mehr gemäss Gesetz eine 50-Prozent-Vertretung der daran beteiligten Gewerkschaften fordert, und wenn ja, warum nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie hoch sind insgesamt die Vollzugskostenbeiträge bei den GAV an die jeweiligen vom Seco beaufsichtigten paritätischen Kommissionen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Überprüft das Seco, ob die Vollzugskostenbeiträge bei den GAV an die jeweiligen paritätischen Kommissionen zurückfliessen und ob die geforderten Rückerstattungen von dort vollumfänglich den einzelnen Arbeitnehmern zurückerstattet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie hoch sind die Einnahmen, die den Gewerkschaften insgesamt aus den GAV zufliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie überprüft das Seco, dass die GAV-Einnahmen von den Gewerkschaften nicht für politische Kampagnen zweckentfremdet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch ist prozentual die Verwaltungskostenentschädigung, welche die Gewerkschaften bei der Arbeitslosenversicherung abziehen dürfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Massnahmen sieht das Seco vor, damit die via Gewerkschaften ausgeschütteten Arbeitslosenentschädigungen für die Gewerkschaften kein lukratives Geschäft mehr sind?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verflechtung von Gewerkschaften und Staat</value></text></texts><title>Verflechtung von Gewerkschaften und Staat</title></affair>