﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133982</id><updated>2023-07-28T07:20:14Z</updated><additionalIndexing>15;04;ausländisches Unternehmen;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Submissionswesen;Waffenplatz;Waadt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07010305</key><name>Submissionswesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402010504</key><name>Waffenplatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060101</key><name>ausländisches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010120</key><name>Waadt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2592</code><gender>m</gender><id>1133</id><name>Darbellay Christophe</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3982</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Auftrag für die Pistensanierung 2013-2018 des Flugplatzes Payerne (Etappe 2013) wurde nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) in einem offenen Verfahren ausgeschrieben und mit Werkvertrag vom 26 Juni 2013 an das Konsortium "BA Payerne" vergeben. Dieses besteht aus zwei Unternehmen aus dem Kanton Freiburg. Die vertragliche Leistung enthält unter anderem die Lieferung und das Verlegen von ungesiebtem Kiessand. Nach Angaben des Konsortiums handelt es sich bei dem Unterauftragnehmer für die Lieferung des Kiessands um eine Firma aus Fétigny (FR). Die erforderliche Kiesmenge für die Etappe 2013 beläuft sich auf 4000 Kubikmeter. Rund zwei Drittel davon bestehen aus Abbruchmaterial, das im Rahmen des Abrisses der Pisten wiedergewonnen, zerkleinert und neu verlegt wird; mit der Lieferung der Restmenge hat die Firma offenbar einen weiteren Unterauftragnehmer aus dem französischen Jura beauftragt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es entspricht dem Grundgedanken des öffentlichen Beschaffungsrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen, welche die Schweiz in der WTO gegenüber der EU und Drittstaaten im Bereich der öffentlichen Beschaffungen eingegangen ist, dass - bei vorgegebenen Zuschlagskriterien wie beispielsweise der Qualität - das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält. Im vorliegenden Fall qualifizierte sich das Schweizer Konsortium "BA Payerne". Auf die - mögliche - Weitergabe des Auftrags an Unterauftragnehmer wird durch die öffentliche Hand aus Gründen der Gleichbehandlung aller Anbieter grundsätzlich kein Einfluss genommen, sofern keine Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden müssen. Dies ist bei der Pistensanierung des Flugplatzes Payerne nicht der Fall. Der Bundesrat erkennt deshalb im vorliegenden Fall keinen Anlass, am öffentlichen Beschaffungsrecht Korrekturen vorzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) hält in Artikel 5 fest, dass einem Dienstleistungserbringer einschliesslich Mitarbeitenden das Einreise- und Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei eingeräumt wird, insofern der Auftrag im Rahmen des Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen erfolgt. Einem ausländischen Dienstleistungserbringer - auch ohne FZA - die Genehmigung zu erteilen, eine Leistung in der Schweiz zu erbringen, bedeutet, dass die zuständigen Behörden vorgängig sichergestellt haben müssen, dass der Dienstleistungserbringer und seine Mitarbeitenden die nötige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Das FZA stellt im Fall des öffentlichen Beschaffungswesens nur eine administrative Vereinfachung dar, sie greift nicht der Art und Weise vor, in der die Leistung erbracht wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie das Beispiel der Pistensanierung des Flugplatzes Payerne zeigt, sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für ein sauberes, transparentes Vergabeverfahren öffentlicher Beschaffungsvorhaben ausreichend. Wichtig sind eine umfassende Informationsbeschaffung und eine offene Kommunikation, um das Vertrauen in die Beschaffungsbehörden weiter zu stärken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Vor Kurzem war zu hören, dass bei Bauarbeiten am Waffenplatz Payerne französische Lastwagen Kies aus Frankreich, genauer aus dem französischen Jura, angeliefert haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Politikerinnen und Politiker, insbesondere aus dem Kanton Freiburg, reagierten betroffen auf diese Situation und wandten sich sowohl an die Kantonsregierungen Freiburgs und des Waadtlandes als auch an den Chef des VBS, Bundesrat Ueli Maurer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich wende mich an den Bundesrat und ersuche ihn um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kann er die genauen Umstände dieser Auftragsvergabe erläutern und sich über die in diesem Falle erfolgte Weitervergabe äussern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gedenkt er, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass solche Vorfälle sich wiederholen, sodass sich das Geld der Schweizer Steuerzahler nicht auf den Konten von Unternehmen wiederfindet, die in der Schweiz keine Steuern zahlen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was gedenkt er kurz vor den wichtigen Abstimmungen über die Personenfreizügigkeit zu unternehmen, damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und die Wirtschaftspolitik des Bundesrates wieder gestärkt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Geht das Geld der Schweizer Steuerzahler an französische Firmen?</value></text></texts><title>Geht das Geld der Schweizer Steuerzahler an französische Firmen?</title></affair>