﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133984</id><updated>2023-07-28T07:19:39Z</updated><additionalIndexing>52;55;Tiermedizin;Bienenzucht;Schweizerisches Heilmittelinstitut;Transparenz;Informationsverbreitung;Tierkrankheit;Tierarzneimittel</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1401010201</key><name>Bienenzucht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010301</key><name>Tierkrankheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050302</key><name>Tierarzneimittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050215</key><name>Tiermedizin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040110</key><name>Schweizerisches Heilmittelinstitut</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz Lucrezia</name><officialDenomination>Meier-Schatz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2745</code><gender>m</gender><id>4032</id><name>Jans Beat</name><officialDenomination>Jans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3984</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Imker haben gemäss Tierseuchenverordnung (TSV, Art. 59) ihre Bienenvölker ordnungsgemäss zu warten, zu pflegen und die Vorkehrungen zu treffen, um sie gesund zu erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zuständigen Behörden (Eidgenössisches Zentrum für Bienenforschung, Bundesamt für Veterinärwesen) und der Dachverband Apisuisse leiten daraus ab, dass die Varroamilbe aktuell mit Ameisen- und Oxalsäurebehandlungen bekämpft werden muss, und fordern die Imker mit Nachdruck zur fachgerechten und routinemässigen (also nicht befallsorientierten) Ausführung dieser Behandlungen auf. Swissmedic autorisiert die empfohlenen Behandlungsmittel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Swissmedic erwähnt zum Beispiel bei Ameisensäure, dass "bei Beachtung der Anwendungsempfehlungen keine Nebenwirkungen bekannt" seien. Imker aber kennen mehrere, direkt sichtbare Nebenwirkungen solcher Behandlungen, so zum Beispiel den Verlust einer ganzen Generation an Bienenbrut bis hin zu Königinnenverlusten. International anerkannte Studien zeigen harte und direkte Auswirkungen wie zum Beispiel den biologischen Zelltod an der Bienenbrut. Das Vorhandensein weiterer, teilweise noch unerforschter Nebenwirkungen kann unschwer und mit grösster Sicherheit vermutet werden. Was die Bienenbrut direkt schädigt und bei geringster Überdosierung zu einem Königinnenverlust führt, dürfte auch der adulten Biene und mit Sicherheit dem Superorganismus der Biene schaden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Sicherheit eines Präparates wird vor der Zulassung anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Sicherheitsrelevante Aspekte werden unter der Rubrik "unerwünschte Wirkungen" und Anwendungseinschränkungen (Kontraindikationen und Vorsichtsmassnahmen) aufgelistet. So steht z. B. bei einem Produkt mit Oxalsäure unter "Vorsichtsmassnahmen": "Darf nur einmalig angewendet werden, da sonst mit einem erhöhten und verfrühten Abgang der langlebigen Winterbienen gerechnet werden muss". Bei einem Produkt mit Ameisensäure steht unter "Kontraindikationen": "Nicht während der Tracht anwenden", und unter "unerwünschte Wirkungen": "Die offene Brut kann geschädigt werden. Bei Überdosierung sind Brutverluste und Königinnenverluste möglich." Personen, welche gewerbsmässig Arzneimittel anwenden oder abgeben, müssen beobachtete unerwünschte Wirkungen dem Institut melden (sog. TAM-Vigilance, Art. 59 Abs. 3 HMG). Diese Meldungen können dazu führen, dass die Arzneimittelinformation entsprechend angepasst wird. Allerdings ist zu bemerken, dass bis zum heutigen Datum keine solchen Meldungen zu Bienenarzneimitteln bei Swissmedic eingegangen sind. Zudem sind Zulassungsinhaber verpflichtet, während fünf Jahren nach der Zulassung unaufgefordert Berichte über die Sicherheit des Präparates dem Institut zukommen zu lassen. Sie sind gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Arzneimittel zudem verpflichtet, die Arzneimittelinformation dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie neuen Ereignissen und Bewertungen anzupassen. Als Quellen kommen auch Studien aus der Fachliteratur infrage. Solche Studien können dann berücksichtigt werden, wenn sie sich auf konkrete sicherheitsrelevante Aspekte für klar definierte Wirkstoffe und Konzentrationen beziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Parasit Varroa destructor stammt ursprünglich von der asiatischen Biene. Die europäische Biene ist an diesen Parasiten nicht angepasst - wenn die Kolonien nicht behandelt werden, sterben sie innerhalb von zwei bis drei Jahren nach dem Erstbefall. Heute sind sämtliche Bienenvölker der Schweiz von der Varroamilbe befallen, deshalb gehört eine jährliche Bekämpfung zur guten imkerlichen Praxis. Die hohe Bienenvolkdichte im Schweizer Mittelland und das damit verbundene Risiko der Verschleppung von Bienenstock zu Bienenstock ist ein weiteres Argument für eine jährliche Bekämpfung. Gegen die Varroamilbe gibt es nur eine beschränkte Anzahl Bekämpfungsmittel, und jedes kennt Vor- und Nachteile. Jede Bekämpfungsmethode hat Nebenwirkungen, sie sind jedoch unterschiedlicher Natur: Risiko von Rückständen, Gefahr der Resistenzbildung gegenüber dem Wirkstoff und Wirkungsverlust, Schadwirkung für Bienen. Das Eidgenössische Zentrum für Bienenforschung (ZBF) hat - auch gestützt auf eigene Feldversuche - eine Interessenabwägung vorgenommen und kommt zum Schluss, dass zur Bekämpfung der Varroamilbe in der Schweiz vorzugsweise auf organische Säuren und Thymol zurückgegriffen werden sollte. Das ZBF empfiehlt die Verwendung dieser Wirkstoffe, ohne auf den Verweis möglicher Nebenwirkungen zu verzichten. Es ist zu prüfen, ob die Kommunikation im Zusammenhang mit diesen Nebenwirkungen allenfalls verstärkt werden muss. Den Imkern steht es jedoch frei, andere Bienenarzneimittel einzusetzen, insofern sie von Swissmedic zugelassen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bieneninspektoren kennen die möglichen Nebenwirkungen aufgrund der Informationen, die ihnen vermittelt werden, und aus eigener Erfahrung. An diesen Schulungen werden die möglichen Nebenwirkungen der verschiedenen Bekämpfungsmethoden vorgestellt. Die Bieneninspektoren sind erfahren und kennen sich dank der regelmässigen Informierung bei den möglichen Nebenwirkungen aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Versuche zu den Nebenwirkungen von Bienenarzneimitteln sind vorwiegend auf Englisch im Internet einsehbar (z. B. www.apidologie.com). Weitere Daten zu den Nebenwirkungen sind integraler Bestandteil der Zulassungsdossiers, die Swissmedic unterbreitet werden. Die Versuche, die das ZBF zu den organischen Säuren und zu Thymol durchgeführt hat, umfassten auch bestimmte Aspekte der Nebenwirkungen wie der Verlust der Königinnen, die Entwicklung der Völker und die Rückstände in den Bienenprodukten. Der Grossteil dieser Ergebnisse wurde in den einschlägigen Schweizer Fachzeitschriften auf Französisch, Deutsch und Italienisch publiziert und ist auf der Internetseite des ZBF verfügbar.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wieso werden bei Swissmedic die gängigsten Bienenarzneimittel als nebenwirkungsfrei präsentiert, obwohl internationale Studien das Gegenteil behaupten ?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wieso wird das Eidgenössische Zentrum für Bienenforschung trotz Kenntnis dieser Intransparenz seitens Swissmedic nicht aktiv und verweist auf die offizielle Zuständigkeit von Swissmedic?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Warum hat bis heute kein einziges kantonales Bieneninspektorat diese Intransparenz aufgedeckt und bemängelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie und wo können sich interessierte Imker und kantonale Bieneninspektorate ein transparentes Bild der Wirklichkeit auf Basis international vorhandenen Wissens verschaffen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparenzmangel bei Bienenbehandlungsmitteln</value></text></texts><title>Transparenzmangel bei Bienenbehandlungsmitteln</title></affair>