﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133992</id><updated>2023-07-28T07:37:00Z</updated><additionalIndexing>04;12;nationales Recht;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Gesetzgebungsverfahren;Vernehmlassungsverfahren</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K080702</key><name>Gesetzgebungsverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030205</key><name>nationales Recht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0807020102</key><name>Vernehmlassungsverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010101</key><name>Beziehung Bund-Kanton</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-12-11T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3992</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Eine gemeinsame Arbeitsgruppe Bund-Kantone hat am 13. Februar 2012 einen Bericht über die "Umsetzung von Bundesrecht durch die Kantone" erarbeitet. Seither erfolgt die Umsetzung der Lösungsansätze. Aufseiten des Bundes wurden der Gesetzgebungsleitfaden, Modul Gesetz 2013, und der Botschaftsleitfaden angepasst. Weitere Änderungen, namentlich des Vernehmlassungsgesetzes und der Vernehmlassungsverordnung, werden folgen. Die für die Umsetzung der Lösungsansätze auf kantonaler Ebene zuständigen Organe (insbesondere Konferenz der Kantonsregierungen, interkantonale Direktorenkonferenzen, Regionalkonferenzen) haben ebenfalls Massnahmen getroffen. Deshalb kann ein insgesamt positives Bild des Einbezugs von Anliegen der Kantone bezüglich des Vollzugs von Bundeserlassen gezeichnet werden. Wir beantworten die fünf Fragen deshalb wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus Sicht des Bundesrates gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um die Anliegen der Kantone bezüglich Vollzug von Bundeserlassen möglichst frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einfliessen zu lassen: Einbezug einer Vertretung der Kantone in Arbeitsgruppen, Studienkommissionen oder Expertengruppen bzw. paritätische Kommission Bund-Kantone, Nutzung des Vernehmlassungsverfahrens zur Verbesserung der Kenntnisse über den Umsetzungsaufwand, Berücksichtigung des Umsetzungsaufwandes der Kantone bei der Planung der Umsetzung und des Inkrafttretens, Erarbeitung von Vollzugshilfen des Bundes u. a. m. (vgl. Gesetzgebungsleitfaden, Modul Gesetz 2013).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Nach Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe d des Parlamentsgesetzes erläutert der Bundesrat in der Botschaft namentlich "die geplante Umsetzung des Erlasses, die geplante Auswertung dieser Umsetzung und die Prüfung der Vollzugstauglichkeit im vorparlamentarischen Verfahren". Im Leitfaden der Bundeskanzlei für Botschaften des Bundesrates (Allgemeines Botschaftsschema, Ziff. 1.6) werden diese Anforderungen näher erläutert. Ausserdem sind die Angaben zur Zweckmässigkeit im Vollzug im "Handbuch zur Regulierungsfolgenabschätzung" des WBF zu beachten. Diese Anforderungen sind aus Sicht des Bundesrates vorläufig ausreichend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wir können diese Frage uneingeschränkt bejahen: Vernehmlassungen sind geeignet, um Umsetzungsfragen bzw. Fragen zum Umsetzungsaufwand zu thematisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Prüfung der Eignung von staatlichen Massnahmen anhand ausgewählter Beispiele und Situationen ist im Bereich der Sicherheit (z. B. "Manöver", "strategische Führungsübung") und bei Regulierungen (Befragung von KMU im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung) bekannt. Diese Möglichkeit ist grundsätzlich auch für die Prüfung der Vollzugstauglichkeit und des Vollzugsaufwands von Erlassentwürfen unter Mitarbeit eines oder mehrerer Pilotkantone nutzbar. In der Schweiz gibt es bereits entsprechende Erfahrungen (z. B. Pilotprojekte in den Kantonen Wallis und Waadt bei der Umstellung der Subventionen im Bereich Wald). Der Bundesrat befürwortet die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit einzelnen Kantonen Erfahrungen zu sammeln und Datengrundlagen zu erheben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht der CH-Stiftung zum Föderalismusmonitoring 2012 führt aus, dass die Kantone oftmals nicht zu einem ausreichend frühen Zeitpunkt in die Gesetzgebungsprozesse einbezogen werden, dass sie häufig mit zu kurzen Vernehmlassungsfristen konfrontiert werden und dass Kompetenzen der Kantone, teilweise auch über Vollzugsverordnungen, abgebaut werden. Von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe liessen der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen Vorschläge für eine bessere Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone ausarbeiten. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe vom Februar 2012 schliesst mit 14 Vorschlägen für konkrete Verbesserungsmassnahmen insbesondere in Bezug auf die frühe Beurteilung der Vollzugstauglichkeit in den Kantonen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, welche die Ausarbeitung von Vorschlägen zur besseren Mitwirkung der Kantone im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren als Ziel hatte, scheiterte jedoch an der Unterstützung ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit bleibt es vorab bei der unbefriedigenden Situation, dass das Bundesparlament die Vollzugstauglichkeit respektive den Vollzugsaufwand in den Kantonen sowie gegebenenfalls in den Gemeinden häufig nur ungenügend beurteilen kann auf Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Einschätzung interessiert mich, welchen Handlungsbedarf der Bundesrat sieht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Anliegen der Kantone bezüglich Vollzug von Bundeserlassen im eidgenössischen Gesetzgebungsprozess möglichst frühzeitig einfliessen zu lassen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie könnte die vorgängige Einschätzbarkeit der Vollzugstauglichkeit und des Vollzugsaufwands in den Kantonen und gegebenenfalls Gemeinden aus Sicht des Bundesrates verbessert werden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt er die Meinung, dass in den Botschaften des Bundesrats an das Parlament der Aspekt des Vollzugs künftig stärker als heute berücksichtigt werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wäre es beispielsweise denkbar, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens den von der konkreten Umsetzung direkt betroffenen Vernehmlassungsadressaten spezifische Fragen zum Vollzug des geplanten Vorhabens zu stellen und die entsprechenden Antworten in einem separaten Kapitel des Vernehmlassungsberichtes zusammenzufassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was hält der Bundesrat von der Möglichkeit, in ausgewählten Fällen die Vollzugstauglichkeit und den Vollzugsaufwand frühzeitig - unter Mitarbeit eines Pilotkantons oder mehrerer Pilotkantone - im Rahmen einer Vorevaluation zu erheben und zu beziffern? &lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vollzugstauglichkeit und Vollzugsaufwand von Bundeserlassen</value></text></texts><title>Vollzugstauglichkeit und Vollzugsaufwand von Bundeserlassen</title></affair>