{"id":20133997,"updated":"2023-07-28T07:33:01Z","additionalIndexing":"2841;Tabakkonsum;Substitutionserzeugnis;Nikotinsucht;Tabak;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2741,"gender":"m","id":4026,"name":"Comte Raphaël","officialDenomination":"Comte"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L06K140202010401","name":"Tabakkonsum","type":1},{"key":"L05K1402020104","name":"Tabak","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L05K0705070305","name":"Substitutionserzeugnis","type":1},{"key":"L05K0101020104","name":"Nikotinsucht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-12-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-11-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1386543600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2741,"gender":"m","id":4026,"name":"Comte Raphaël","officialDenomination":"Comte"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3997","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Mai 2011 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Totalrevision des Lebensmittelgesetzes vorgelegt, nach dem die Tabakerzeugnisse vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen werden sollen. Die laufende Beratung zu diesem Gesetzentwurf hat gezeigt, dass das Parlament diesen Vorschlag gutheisst. Folglich hat das Eidgenössische Departement des Innern die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für ein Tabakproduktegesetz beauftragt. In diesem Rahmen wird die Frage der neuen Produkte wie E-Zigaretten oder anderer Tabakwaren unter Berücksichtigung der reglementarischen Entwicklungen auf internationaler Ebene geprüft (vgl. Interpellation Parmelin 13.3675). Es gibt zahlreiche Unbekannten in Bezug auf den Nutzen und die Risiken dieser Art von Produkten. Die derzeit geltende Gesetzgebung berücksichtigt bereits die Risikoprofile der verschiedenen Produktekategorien. So sind die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen strenger als jene auf den Verpackungen von Schnupftabak. Im Augenblick haben weder die amerikanischen noch die europäischen Gesundheitsbehörden eine Produktekategorie \"mit verminderten Risiken\" definiert. Ebenso wenig wurden die reglementarischen Rahmenbedingungen für einen solchen Status festgelegt.<\/p><p>Der Gesetzgebungsprozess zur Revision der EU-Tabakrichtlinie läuft immer noch. Derzeit sieht diese Vorlage keine besonderen Bestimmungen für Tabakwaren mit verminderten Risiken vor.<\/p><p>Die vom Interpellanten gestellten Fragen werden geprüft, und das Ergebnis dieser Erwägungen wird in die Gesetzesvorlage aufgenommen. Der Bundesrat wird den Entwurf zum neuen Gesetz bis Sommer 2014 in die Vernehmlassung schicken.<\/p><p>2. Die Risikoverminderung ist einer der Pfeiler der Strategien zur Suchtprävention. Im Bereich Tabak und Nikotinsucht werden die verschiedenen Wege zur Verminderung der Konsumrisiken ständig bezüglich Machbarkeit und Wirksamkeit ausgelotet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Entwurf zum Tabakproduktegesetz einbezogen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat über seine Absicht informiert, im Laufe des Jahres 2014 ein neues Gesetz über Tabakwaren vorzulegen. Uns scheint, dass im Rahmen eines solchen Vorhabens auch Überlegungen darüber angestellt werden sollten, ob nicht auch den neuen Tabakprodukten, die möglicherweise geringere Risiken bergen, Rechnung getragen werden müsste.<\/p><p>Auf dem heutigen Markt stehen den traditionellen Zigaretten die E-Zigaretten gegenüber. Diese Situation könnte sich weiter verändern: Neue Produkte, die im Unterschied zu den E-Zigaretten Tabak enthalten, aber möglicherweise geringere Risiken aufweisen, werden zurzeit in verschiedenen Unternehmen entwickelt. Einige dieser Produkte befinden sich aktuell in der Phase der klinischen Tests, mit denen wissenschaftlich nachgewiesen werden soll, dass ihre Risiken geringer sind als bei herkömmlichen Zigaretten.<\/p><p>Auch wenn es zurzeit noch zu früh ist für wissenschaftlich gesicherte Aussagen, für die ja diese Versuche gemacht werden, so scheint es doch so gut wie sicher, dass auf dem Markt demnächst Produkte erscheinen werden, die hinsichtlich der Schädlichkeit irgendwo zwischen den herkömmlichen Zigaretten und den E-Zigaretten anzusiedeln sein werden. Die USA haben bereits ein Gesetz über Tabakwaren mit geringeren Risiken, und die Länder der EU werden mit der neuen EU-Tabakrichtlinie aufgefordert werden, eine innerstaatliche Regelung dieser Produkte zu prüfen. Wollte die Schweiz diesen Beispielen folgen, müsste sie sich von einer binären Sichtweise - herkömmliche Zigaretten und E-Zigaretten - entfernen und neu in drei Kategorien denken: herkömmliche Zigaretten, Tabakwaren mit verminderten Risiken, E-Zigaretten.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Hat der Bundesrat vor, im neuen Gesetz über die Tabakwaren den Begriff \"Produkte mit verminderten Risiken\" zu führen? Wenn ja, plant er dafür eine spezielle Regelung, allenfalls nach dem Beispiel der USA oder der EU?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass man sich von dogmatischen Positionen lösen und nicht nur den gesundheitlichen Idealfall der Tabakabstinenz propagieren sollte, sondern auch neue Möglichkeiten der Risikoreduktion ausloten müsste, die es erlauben würden, die gesundheitliche Situation der betroffenen Personen zu verbessern?<\/p><p>Es gibt einen weiteren Punkt, zu dem ich vom Bundesrat gerne weitere Auskünfte hätte: die E-Zigaretten. Die E-Zigaretten mit Nikotin sind zurzeit in mehreren unserer Nachbarländer deutlich auf dem Vormarsch. Zudem denkt eine Mehrheit der europäischen Staaten gegenwärtig darüber nach, wie man diese Produkte regeln könnte, sowohl innerstaatlich wie auf der Ebene der EU. In der Schweiz können die Konsumentinnen und Konsumenten E-Zigaretten ohne Nikotin kaufen, müssen jedoch sogenannte E-Liquids mit Nikotin für die E-Zigaretten für den persönlichen Konsum importieren. Hat der Bundesrat vor, in absehbarer Zeit den Handel mit E-Zigaretten mit Nikotin zu liberalisieren, nach dem Muster unserer Nachbarländer? Wenn ja, wie soll der gesetzliche Rahmen für diese Produkte aussehen?<\/p><p>Ich möchte betonen, dass meine Fragen nicht darauf abzielen, den Kampf gegen den Tabakkonsum zu schwächen. Dessen schädliche Folgen für die Gesundheit sind heute klar bewiesen. Mir scheint es aber nötig, zwischen verschiedenen Produktetypen zu unterscheiden, namentlich hinsichtlich ihrer Schädlichkeit, und differenzierte Regelungen vorzusehen, die den Eigenschaften der verschiedenen Produktekategorien Rechnung tragen. So behandelt ja auch beispielsweise das Strassenverkehrsrecht Fahrräder, Autos und schwere Motorwagen durchaus unterschiedlich.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neues Gesetz über Tabakwaren. Ist eine Differenzierung der Produkte vorgesehen?"}],"title":"Neues Gesetz über Tabakwaren. Ist eine Differenzierung der Produkte vorgesehen?"}