﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20134018</id><updated>2023-07-28T07:09:36Z</updated><additionalIndexing>2841;freie Schlagwörter: Insekt;Tierwelt;Ernährungsgewohnheit;tierisches Eiweiss;Zoologie;Lebensmittelrecht;Eiweisserzeugnis;Ersatzlebensmittel</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3604</code><gender>f</gender><id>4108</id><name>Chevalley Isabelle</name><officialDenomination>Chevalley</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-11-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050606</key><name>Lebensmittelrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402030304</key><name>Ersatzlebensmittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K14020602</key><name>Eiweisserzeugnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402060204</key><name>tierisches Eiweiss</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030307</key><name>Tierwelt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1601030106</key><name>Zoologie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050601</key><name>Ernährungsgewohnheit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-02-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-11-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3604</code><gender>f</gender><id>4108</id><name>Chevalley Isabelle</name><officialDenomination>Chevalley</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.4018</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen, Alternativen für eine nachhaltige Ernährung zu finden, und verfolgt die Entwicklungen mit Interesse. Zu den Fragen der Interpellantin nimmt er wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2. Der Konsum von Insekten ist nicht verboten. Konsumentinnen und Konsumenten dürfen Insekten, die sie in der Natur sammeln oder selber züchten, verspeisen. Die Abgabe und das Anbieten von Insekten als Lebensmittel sind hingegen nicht erlaubt. Das Lebensmittelrecht schreibt vor, dass nur Lebensmittel, die in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV; SR 817.02) umschrieben sind, als solche in Verkehr gebracht werden dürfen. Insekten sind in der LGV nicht umschrieben und bedürfen daher, wie alle nichtumschriebenen Lebensmittel, einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, damit sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Bis heute wurde kein vollständiges Bewilligungsgesuch eingereicht. Es wurden jedoch schon zeitlich befristete, genau definierte und mit Auflagen zum Schutz der Gesundheit verbundene Markttests bewilligt, z. B. als Showevent im Rahmen einer Ausstellung. In der Europäischen Union werden Insekten als "novel food" angeschaut, und sie unterliegen ebenfalls einer Bewilligungspflicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um Insekten als Lebensmittel umschreiben zu können, muss gemäss Artikel 13 Absatz 1 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (SR 817.0) belegt werden, dass sie bei ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden. Bis heute fehlen jedoch verlässliche Daten, die aufzeigen, dass die zum Verzehr vorgesehenen Insekten keine giftigen Substanzen enthalten, die bei einem erhöhten Konsum die Gesundheit schädigen können. Es fehlen auch verlässliche Daten, ob ihre Proteine bei bestimmten Bevölkerungsgruppen allergisch wirken und ob durch den Konsum von Insekten Krankheiten auf den Menschen übertragen werden können. Deshalb ist es noch nicht möglich, über eine Verordnungsänderung die Abgabe von bestimmten Insektenarten als Lebensmittel zu ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität hat der Bundesrat den Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren im geschlossenen System (Einschliessungsverordnung vom 9. Mai 2012; SR 814.912) sowie bei Freisetzungsversuchen für Forschungszwecke geregelt (Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008; SR 814.911). Dagegen gibt es bis heute keine standardisierten Verfahren zur Zucht und Produktion von Insekten zu Lebensmittelzwecken. Bei der Vielzahl der Insektenarten stellt dies eine ausserordentliche Herausforderung dar, und ein kontrollierter Markt ist aus obengenannten Gründen nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Verzehr von gewissen Insekten könnte einen Beitrag für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion, inklusive der Vorstufe der Tierfütterung, liefern. Aktuell sind aber noch viele grundlegende Fragen unbeantwortet. Es bedarf weiterer Forschung, bevor eine abschliessende Beurteilung über den Stellenwert von Insekten als Proteinlieferanten vorgenommen werden kann.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Überall auf der Welt werden Insekten verzehrt - ausser in Europa. Der Verzehr von Insekten sorgt für eine genügende Proteinzufuhr und gleicht so die mangelnde Verfügbarkeit von Fleisch aus. Pro Hektare können nämlich sehr viel mehr Insekten- als Tierproteine hergestellt werden: 10 Kilo Nahrung ergeben 9 Kilo Insekten, jedoch nur 1 Kilo Rind. Diese Art der Produktion stösst auch sehr viel weniger Treibhausgase aus. Aus diesen Gründen kann der Verzehr von Insekten eine ausgezeichnete und ökologische Alternative für die nötige Steigerung der Proteinproduktion sein. Mehrere Unternehmen in der Schweiz wären an einer solchen Produktion interessiert, werden jedoch von der gegenwärtigen Gesetzgebung daran gehindert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darum gelange ich mit folgenden Fragen an den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die den Verzehr von Insekten erlaubt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Aus welchen Gründen ist das Verzehren von Insekten verboten, wenn doch Millionen von Menschen genau dies seit Jahrtausenden tun (bereits Aristoteles huldigte dem Verzehr von Zikadenpuppen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wäre ein offener und kontrollierbarer Markt nicht einem grauen Markt ohne Hygienekontrollen vorzuziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wäre der Verzehr von Insekten angesichts der abnehmenden Kulturfläche nicht eine gute Alternative für die so wichtige und nötige Proteinproduktion?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Warum den Verzehr von Insekten verbieten?</value></text></texts><title>Warum den Verzehr von Insekten verbieten?</title></affair>