{"id":20134061,"updated":"2023-07-28T07:17:31Z","additionalIndexing":"12;04;vergleichendes Recht;Kompetenzregelung;Dezentralisierung;Forschungsstelle;Bundesverwaltung;Unabhängigkeit;Verwaltungsreform;Beratung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-12-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L04K05030210","name":"vergleichendes Recht","type":1},{"key":"L04K16020202","name":"Forschungsstelle","type":1},{"key":"L06K070106020203","name":"Beratung","type":1},{"key":"L04K08020243","name":"Unabhängigkeit","type":1},{"key":"L04K01020406","name":"Dezentralisierung","type":1},{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":2},{"key":"L04K08060108","name":"Verwaltungsreform","type":2},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386025200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395183600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.4061","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach der Ansicht des Bundesrates soll das SIR anscheinend in die Bundesverwaltung integriert werden. Das SIR ist heute ein autonomes Institut mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese Autonomie ist zentral für die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Instituts, sowohl in der Forschung als auch bei der Rechtsberatung für Externe. Letzteres ist sogar überaus wichtig: Das SIR hat sich über die Jahre bei internationalen Organisationen, Gerichten sowie schweizerischen und ausländischen Anwaltskanzleien einen ausgezeichneten akademischen Ruf aufgebaut. Überdies verfügt es über ein eigenes Leitungsorgan, den Institutsrat, sowie über einen eigenen wissenschaftlichen Beirat. Eine organisatorische Integration des SIR - oder noch schlimmer: eine physische - in die Zentralverwaltung würde mit grosser Wahrscheinlichkeit eine schädigende Wirkung haben: Der Unabhängigkeit der Gutachten würde so der Todesstoss versetzt werden (siehe BGE 129 II 541, BGE 137 II 517, insbesondere E. 3.1, wie auch der Bundesgerichtsentscheid vom 28. Oktober 2004 in der Sache 1P.390\/2004), aber auch die Motivation der genannten Organe - wenn es sie dann noch gibt - würde vermutlich gegen null gehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 13. September 2006 im Rahmen des Corporate-Governance-Berichtes Leitsätze zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben festgelegt (BBl 2006 8233ff.). Die darauf basierende Überprüfung der organisationsrechtlichen Situation und des Tätigkeitsfeldes des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) hat gezeigt, dass das SIR eine hybride Organisationsstruktur hat. Es verfügt zwar nach Artikel 1 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1978 über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SR 425.1) über eine eigene Rechtspersönlichkeit, führt jedoch keine eigene Rechnung und entspricht in weiteren Punkten nicht den Leitsätzen des Corporate-Governance-Berichtes. Der Bundesrat ist zum Ergebnis gelangt, dass angesichts der gesamten Umstände eine Integration des SIR in die zentrale Bundesverwaltung einer vollständigen Auslagerung im Sinne der Corporate-Governance-Leitsätze vorzuziehen ist. Er hat daher das EJPD am 4. April 2012 beauftragt, bis spätestens Anfang 2016 eine Botschaft vorzulegen, mit welcher das SIR in die zentrale Bundesverwaltung integriert werden soll. Zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen ist das Folgende festzuhalten:<\/p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des SIR bewusst. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist diese Unabhängigkeit wie erwähnt mehrmals bestätigt worden. Würde diese Unabhängigkeit wegfallen, könnte das SIR seine Aufgaben namentlich für gerichtliche Verfahren nicht mehr in gleicher Weise wahrnehmen. Möglicherweise würde auch die Nachfrage nach anderen Gutachten zurückgehen, da die Unabhängigkeit für die gutachterliche Tätigkeit von eminenter Bedeutung ist. Die Unabhängigkeit des SIR bezüglich seiner gutachterlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit muss daher sichergestellt sein und wird in Abweichung von der Regelung, die für die Einheiten der zentralen Bundesverwaltung gilt, im Gesetz ausdrücklich verankert werden müssen. Die vorgesehene Revision des Gesetzes soll lediglich das rechtliche Statut, seine Organisation und die Führung betreffen. Die Aufgaben des SIR sowie die Unabhängigkeit des SIR hinsichtlich der Aufgabenerfüllung und der wissenschaftlichen Tätigkeit sollen hingegen beibehalten werden.<\/p><p>2. Das SIR befindet sich seit seiner Errichtung in Räumlichkeiten in Lausanne, die dem Bund vom Kanton Waadt gestützt auf eine Vereinbarung aus dem Jahre 1979 für die Bedürfnisse des SIR zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, den Standort des SIR in Lausanne infrage zu stellen. Die örtliche Distanz zur Zentralverwaltung kann tatsächlich bis zu einem gewissen Grad dazu beitragen, die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu stärken. Der Bundesrat sieht aber auch abgesehen von diesem Aspekt keine Veranlassung, den Standort des SIR zu verändern, da das SIR in Lausanne über geeignete Räumlichkeiten für seine Bedürfnisse verfügt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist die nötige Unabhängigkeit des SIR, im Sinne der Rechtsprechung, auch in Zukunft gewährleistet?<\/p><p>2. Ist insbesondere die physische Distanz zur Zentralverwaltung langfristig gesichert?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zukunft des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung"}],"title":"Zukunft des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung"}