{"id":20134075,"updated":"2023-07-28T07:13:15Z","additionalIndexing":"55;52;Pestizid;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;organisches chemisches Erzeugnis;Umweltrecht;Wasserverschmutzung;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Grenzwert;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L06K140108020303","name":"Pestizid","type":1},{"key":"L05K0602010402","name":"Giftstoff","type":1},{"key":"L04K06020317","name":"Verunreinigung durch die Landwirtschaft","type":1},{"key":"L04K09010404","name":"Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","type":1},{"key":"L05K0601040402","name":"Grenzwert","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":2},{"key":"L04K06020304","name":"Wasserverschmutzung","type":2},{"key":"L05K0705010208","name":"organisches chemisches Erzeugnis","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386198000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.4075","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Pflanzenschutzmittel schützen Kulturpflanzen vor Schadorganismen. Um zu wirken, müssen sie biologisch aktiv sein. Das akzeptable Risiko für Nichtzielorganismen wird unter Berücksichtigung der Toxizität des Wirkstoffes, seiner physikalisch-chemischen Eigenschaften und der für den Schutz der Kulturen notwendigen Konzentration berechnet.<\/p><p>Der fungizide Wirkstoff Folpet zeigt eine gewisse Toxizität gegenüber Nichtzielorganismen in Oberflächengewässern, insbesondere gegenüber Fischen und wirbellosen Tieren. Folpet wird im Gewässer sehr schnell abgebaut, die Zerfallsprodukte weisen nur ein geringfügiges Gefährdungspotenzial auf. Deshalb wird für die Bewertung der ökotoxikologischen Risiken von Folpet-Anwendungen hauptsächlich die akute Toxizität beachtet. Unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands darf davon ausgegangen werden, dass ein Sicherheitsabstand von 6 Metern zu Oberflächengewässern für Folpet-Anwendungen im Weinbau zu keiner Gefährdung von Gewässerorganismen führt. Folpet ist als nützlingsschonend eingestuft und somit für die integrierte Produktion geeignet.<\/p><p>3.\/4. Die Pflanzenschutzmittel-Zulassung verfolgt verschiedene Ziele: Der Schutz der Kulturpflanzen gegenüber Schaderregern und Krankheiten muss gewährleistet sein; die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt dürfen nicht beeinträchtigt werden.<\/p><p>Das Schweizer Überprüfungsprogramm bereits bewilligter Pflanzenschutzmittel hat dasselbe Ziel wie das analoge Programm in den EU-Mitgliedstaaten. Die bewilligten Anwendungen der Produkte eines neubewerteten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes werden hinsichtlich ihrer Anwendungsvorschriften überprüft und dem aktuellen Wissensstand angepasst. Die Anwendungsvorschriften können länderübergreifend variieren. Im Fall von Folpet wurde im Weinbau in Österreich und Deutschland ein Sicherheitsabstand zu Oberflächengewässern von 20 Metern verfügt.<\/p><p>Der in der Schweiz für Folpet-Anwendungen verfügte Sicherheitsabstand von 6 Metern zu Oberflächengewässern trägt sowohl den Anforderungen der agronomischen Praxis als auch dem Schutz der Gewässerorganismen Rechnung. Folpet ist für die Bekämpfung des Falschen Mehltaus im Weinbau wichtig und spielt zudem eine Schlüsselrolle im Rahmen des Resistenzmanagements. Alternative Wirkstoffe für die Anti-Resistenz-Strategie sind Dithianon, Mancozeb und Kupfer. Dithianon kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Da Handarbeiten in behandelten Weinreben unumgänglich sind, wird Dithianon hier nur in geringem Masse eingesetzt. Mancozeb wird als mässig toxisch bis toxisch für Raubmilben eingestuft und findet keine Anwendung in der integrierten Produktion. Aufgrund der Bodenakkumulation und seiner hohen Persistenz ist mit Kupfer sorgsam umzugehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 2010 läuft auch in der Schweiz ein Programm zur Überprüfung von bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die sogenannte \"gezielte Überprüfung\". Bis zu 100 Wirkstoffe müssen in diesem Rahmen noch einmal evaluiert werden. Diese Evaluation hat zur Folge, dass die Auflagen für die Anwendung der Mittel teilweise angepasst werden müssen oder die Bewilligung für gewisse Anwendungszwecke entzogen wird. Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist. Im Agrarbericht 2013 wird als Beispiel der fungizide Wirkstoff Folpet verwendet, um die neuen Auflagen zu illustrieren. Für den Weinbau wurde eine neue Auflage verfügt, die für die meisten Indikationen einen Sicherheitsabstand von mindestens 6 Metern zu Oberflächengewässern vorschreibt. Für vergleichbare Produkte und Indikationen haben Österreich und Deutschland aber strengere Abstandsvorschriften.<\/p><p>1. Wie gross muss der Abstand sein, und welche Dosierungen sind zulässig, damit das theoretische Risiko für Gewässerorganismen gemäss der Evaluation der ökotoxikologischen Risiken im Weinbau als akzeptabel gilt?<\/p><p>2. Entsprechen die in der Schweiz vorgeschriebenen Sicherheitsabstände bei der gewässernahen Anwendung von Folpet-haltigen Mitteln den Sicherheitsabständen, die für den Schutz von Gewässerorganismen aufgrund des theoretischen Risikos nötig sind?<\/p><p>3. Da die Auflagen für die Anwendung von Folpet-haltigen Mitteln z. B. in Österreich strenger sind, könnte man zu Recht denken, dass das Schutzniveau in der Schweiz tiefer ist. Was sind die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die ein tieferes Schutzniveau rechtfertigen?<\/p><p>4. Wie unterscheidet sich z. B. bei Folpet das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, das sich aus der gezielten Überprüfung ergeben hat, von demjenigen in der EU?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Pestizide. Ist das Schutzniveau in der Schweiz tiefer als in der EU?"}],"title":"Pestizide. Ist das Schutzniveau in der Schweiz tiefer als in der EU?"}