{"id":20134145,"updated":"2023-07-28T07:06:18Z","additionalIndexing":"66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Geophysik;Kostenrechnung;nukleare Sicherheit;radioaktiver Abfall;Geologie","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K16010402","name":"Geologie","type":1},{"key":"L05K1601040202","name":"Geophysik","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386716400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.4145","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Frage nach dem Entsorgungskonzept für eine sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle wurde in der Schweiz lange und intensiv diskutiert. Die vom damaligen Vorsteher des UVEK, Bundesrat Moritz Leuenberger, 1999 eingesetzte Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (Ekra) entwickelte in der Folge das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung, welches Endlagerung und Reversibilität verbindet. Das Konzept geht davon aus, dass ein geologisches Tiefenlager verschlossen wird, während einer bestimmten Zeit jedoch zugänglich bleibt und überwacht wird. Das Konzept der Ekra wurde vom Parlament als \"geologisches Tiefenlager\" in das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) aufgenommen.<\/p><p>Die Umsetzung der geologischen Tiefenlagerung erfolgt schrittweise. Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt das Auswahlverfahren bis zur Standortwahl. Die weiteren Schritte, insbesondere das Rahmenbewilligungs- sowie das Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren, sind im KEG geregelt. Forschungsaktivitäten wie die Untersuchungen im Felslabor Mont Terri dienen dazu, offene Fragen frühzeitig anzugehen und den Kenntnisstand sukzessive zu erhöhen. Das in der Interpellation erwähnte Experiment ist eine direkte Umsetzung des Konzepts der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) eines Einlagerungsstollens für die hochradioaktiven Abfälle. Bis mit dem Bau eines Lagers begonnen wird, stehen noch rund zwanzig Jahre zur Verfügung, um Erfahrungen aus dem In- und Ausland zu nutzen, das Know-how zu erhöhen und technische Verbesserungen zu entwickeln.<\/p><p>1.-3. Das KEG schreibt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einem geologischen Tiefenlager vor. Dieses wird bis zum Verschluss überwacht. Während der Beobachtungsphase müssen die radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können. Das geologische Tiefenlager wird schrittweise verfüllt und so in einen passiv sicheren Zustand überführt. Die radioaktiven Abfälle können auch nach dem Verschluss aus einem geologischen Tiefenlager zurückgeholt werden. Dies ist jedoch mit einem grösseren finanziellen und technischen Aufwand verbunden.<\/p><p>Der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt wird durch passive Barrieren sichergestellt. Entscheidend für die langfristige Sicherheit ist die Geologie. Die Rückholbarkeit ist für die Standortwahl von untergeordneter Bedeutung, da es sich um eine unabhängig vom Standort technisch zu realisierende Vorgabe handelt. Der gesetzlich geforderte Nachweis der Techniken zur allfälligen Rückholung von Abfallgebinden muss gemäss Artikel 65 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (SR 732.11) vor Inbetriebnahme des geologischen Tiefenlagers in Testbereichen am Standort nachgewiesen werden. Eine Anpassung des Sachplans ist nicht notwendig.<\/p><p>Das Einlagerungskonzept der Nagra wurde bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit im Rahmen des Entsorgungsnachweises geprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, die Kommission für nukleare Sicherheit und die Kommission nukleare Entsorgung (heute Expertengruppe Geologie) sowie internationale Experten der Nuclear Energy Agency der OECD haben die grundsätzliche Machbarkeit des Lagerkonzeptes bestätigt. Im jetzigen frühen Projektstand (Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens) muss die Nagra die Bandbreiten der felsmechanischen Kennwerte mit den bestehenden Ungewissheiten aufzeigen und bei der Darlegung des Platzbedarfes eines geologischen Tiefenlagers berücksichtigen. Die standortspezifischen bautechnischen Eigenschaften sind später vor Ort abzuklären. Es bestehen heute keine offenen Fragen, welche das Entsorgungskonzept grundsätzlich infrage stellen. Dank Experimenten, wie sie im Felslabor Mont Terri durchgeführt werden, können aber schon heute technische Aspekte zur Rückholung, Überwachung oder Instrumentierung erforscht und untersucht werden.<\/p><p>4. Am 28. August 2013 hat der Bundesrat mit der Genehmigung des Entsorgungsprogramms der Entsorgungspflichtigen verfügt, dass die Nagra in den nächsten Entsorgungsprogrammen aufzuzeigen hat, dass sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, damit die gesetzlich festgelegten Schutzziele beim Bau und Betrieb sowie nach dem Verschluss eines geologischen Tiefenlagers erreicht werden. Gleichzeitig mit dem nächsten Entsorgungsprogramm sind auch ein Forschungsprogramm und die neuen Kostenstudien für die Stilllegung und Entsorgung einzureichen. Damit ist sichergestellt, dass neue (Er-)Kenntnisse berücksichtigt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aus dem Felslabor Mont Terri berichtete Dr. Paul Bossart kürzlich über ein Experiment mit Lagerbehältern für hochradioaktive Abfälle (Vollversammlung der Regionalkonferenz Südranden vom 25. September 2013). Bei diesem Experiment wurden an einem 3 Meter breiten und 50 Meter langen Stollen starke Verformungen im Opalinuston festgestellt. Paul Bossart hat die vorläufigen Erkenntnisse auf ein SMA-Lager (Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll) übertragen, in dem die Lagerkavernen wesentlich grössere Querschnitte aufweisen als im vorliegenden Experiment. Seine Folgerung war folgende: SMA-Lager sind zwar weiterhin technisch machbar, aber deren Sicherung wird bautechnisch sehr kostspielig. Weiter stellte er fest, das Konzept sei auf Endlagerung ausgerichtet und nicht auf Rückholung. Müsste aufgrund dieser Überlegungen das Lagerkonzept SMA aus Gründen von Bautechnik und Sicherheit auf kleinere Kavernengrössen angepasst werden, wäre ein wesentlich grösseres Lagerfeld nötig mit hohen Qualitätsanforderungen an den Opalinuston. Diese Konzeptänderungen sind alle sicherheits- und kostenrelevant.<\/p><p>1. Der Sachplan des Bundes geht von einer Rückholung der Abfälle aus. Dies ist für die Akzeptanz durch die Bevölkerung entscheidend. Ist der Bundesrat bereit, den Sachplan aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse entsprechend anzupassen, um für die Rückholbarkeit ein geeignetes Lagerkonzept zu gewährleisten?<\/p><p>2. Gemäss Aussage von Dr. Markus Fritschi, Mitglied der Geschäftsleitung der Nagra, an der obenerwähnten Versammlung wird über die Lagerauslegung erst aufgrund entsprechender Tests auf Stufe Felslabor (zwischen 2025 und 2030) entschieden. Hält er es für akzeptabel, dass solche Grundsatzfragen erst nach Erteilung einer Rahmenbewilligung im Felslabor geklärt werden? Wie können Sicherheitsfragen in den Standortregionen geklärt werden, solange die Lagerauslegung und damit die vom Lager beanspruchte Fläche noch nicht feststeht?<\/p><p>3. Welche Folgen haben die Erkenntnisse auf das Lagerkonzept für hochradioaktiven Atommüll?<\/p><p>4. In der Kostenschätzung KS 11 vom November 2011 über die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Atommülllager, ist die vorliegende Erkenntnis wohl kaum berücksichtigt worden. Wie wird sichergestellt, dass die hohen bautechnischen Anforderungen in der aktualisierten Kostenschätzung von 2016 berücksichtigt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Atommüll-Lagerkonzept. Rückholbarkeit ist nicht gewährleistet"}],"title":"Atommüll-Lagerkonzept. Rückholbarkeit ist nicht gewährleistet"}