{"id":20134167,"updated":"2023-07-28T06:58:53Z","additionalIndexing":"2811;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Ausschaffung;Dubliner Abkommen;Vollzug von Beschlüssen;Ländervergleich;Arzt\/Ärztin","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L04K01050402","name":"Arzt\/Ärztin","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L06K090201010104","name":"Dubliner Abkommen","type":2},{"key":"L04K02022201","name":"Ländervergleich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386802800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2781,"gender":"f","id":4065,"name":"Umbricht Pieren Nadja","officialDenomination":"Umbricht Pieren"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.4167","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Einleitend ist festzuhalten, dass statistische Erhebungen von Medizinalfällen erst seit Anfang 2013 durchgeführt werden; für die Angaben aus den Jahren davor liegen keine Werte vor. Sämtliche Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Januar bis November 2013.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1.\/2. Die Kompetenzen im Bereich der Rückführungen wie auch die Ausgestaltung der Zwangsmassnahmen und der medizinischen Begleitung sind innerhalb der europäischen Staaten unterschiedlich ausgestaltet und nur bedingt vergleichbar. In der Schweiz wird gestützt auf Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA; SR 142.281) jeder Sonderflug medizinisch begleitet. Auf Linienflügen erfolgen medizinische Begleitungen nur bei medizinischen Indikationen. Seit Juli 2012 wird zudem gestützt auf die EG-Rückführungsrichtlinie 2008\/115\/EG jeder Sonderflug durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) begleitet und beobachtet.<\/p><p>Für einen europäischen Vergleich wurden Erhebungen betreffend die medizinische Begleitung in ausgewählten Staaten vorgenommen. Die medizinische Begleitung in den untersuchten Dublin-Staaten ist unterschiedlich ausgestaltet und hängt von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab. Die Erhebungen zeigen, dass auch andere Dublin-Staaten eine systematische medizinische Begleitung von Sonderflügen vorsehen.<\/p><p>Österreich sieht eine identische Ausgestaltung der medizinischen Begleitung wie die Schweiz vor. Zusätzlich wird bei Sonderflügen jede rückzuführende Person innerhalb von 24 Stunden vor der Rückführung von einem Amtsarzt medizinisch untersucht. In Belgien werden ebenfalls sämtliche Sonderflüge medizinisch begleitet. Bei Linienflügen erfolgt eine Begleitung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles. Deutschland sieht medizinische Begleitungen in verschiedenen Fallkonstellationen vor, namentlich bei psychisch kranken Personen, bei drohender Selbstgefährdung, wenn während der Überstellung Medikamente benötigt werden und bei fortgeschrittener Schwangerschaft. Das Vereinigte Königreich organisiert medizinische Begleitungen bei Selbstgefährdung (z. B. Selbstverletzung, Essensverweigerung) sowie bei komplexeren Krankheitsbildern wie Epilepsie oder Methadontherapie. In den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Finnland sind medizinische Begleitungen selten und erfolgen jeweils nach den Umständen des Einzelfalls.<\/p><p>3. Im vergangenen Jahr haben die medizinischen Begleitungen von Ausreisen insgesamt Kosten von 597 850 Franken generiert.<\/p><p>Die Kosten für die sicherheitspolizeilichen Begleitungen zwecks Ausreise und Identitätsabklärungen beliefen sich im Jahr 2013 auf insgesamt 3 694 284 Franken. Die Kosten für die sicherheitspolizeilichen Begleitungen beinhalten auch die Ausgaben für die Flughafendienste an den Abgangsflughäfen.<\/p><p>Zu den Jahren zuvor kann das Bundesamt für Migration (BFM) keine aufgeschlüsselten Angaben machen, weil die Ausgaben für die medizinischen und sicherheitspolizeilichen Begleitungen über denselben Kredit abgegolten wurden.<\/p><p>Nachfolgend werden die gesamten jährlichen Begleitkosten sowie die Anzahl Rückführungen auf dem Luftweg aufgeführt:<\/p><table width=\"409.75pt\"><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>Jahr<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p><b>Begleitkosten in Franken<\/b><\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p><b>Anzahl Rückführungen<\/b><\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>2008<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p>988 634<\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p>3562<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>2009<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p>2 103 800<\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p>5421<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>2010<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p>2 137 219<\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p>5699<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>2011<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p>2 148 734<\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p>6439<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>2012<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p>3 396 165<\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p>7836<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"44.55pt\"   valign=\"center\"><p><b>2013<\/b><\/p><\/td><td width=\"193.3pt\"   valign=\"center\"><p>4 292 134<\/p><\/td><td width=\"161.1pt\"   valign=\"center\"><p>7523<\/p><\/td><\/tr><\/table><p>Die Erhöhung der Ausgaben ist einerseits auf die erhebliche Steigerung der Anzahl Rückführungen zurückzuführen. Andererseits wurden im betrachteten Zeitraum zwei relevante Pauschalen erhöht (vgl. Art. 11 Abs. 3 und 4 VVWA):<\/p><p>- Die Pauschalen zur Vergütung der Aufwände für Flughafenkantone beim Empfang und bei der polizeilichen Zuführung zum Flugzeug wurden per 1. Januar 2013 für Sonderflüge in Dritt- und Herkunftsstaaten von 250 auf 1700 Franken und für Linienflüge von 250 auf 400 Franken erhöht. Diese Erhöhung stützte sich auf neue Berechnungen der betroffenen Kantone, die zeigten, dass die ursprünglichen Pauschalen die effektiven Kosten bei Weitem nicht abzudecken vermochten.<\/p><p>- Die Pauschalen für die medizinische Begleitung durch Ärzte (von 1200 auf 2200 Franken) und Rettungssanitäter (von 800 auf 1200 Franken) wurden im Hinblick auf die Durchführung des Pilotprojektes zur medizinischen Begleitung angehoben. Die Organisation und die Betriebsabläufe bei den medizinischen Einsätzen wurden professionalisiert. Gestützt auf die Erfahrungen im Pilotprojekt blieben deshalb die Pauschalen per 1. Januar 2013 unverändert. Diese Erhöhung begründet sich einerseits dadurch, dass die private Organisation im Pilotprojekt zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Betrieb und Organisation der medizinischen Begleitungen, Personalführung und Einsatzplanung sowie Qualitätsüberprüfung und -sicherung hinsichtlich der medizinischen Einsätze übernehmen musste. Andererseits zeigten die Erfahrungen bei den vom BFM im Rahmen eines Pilotprojektes vorgenommenen Ausschreibungen dieser Dienstleistung, dass die ursprünglichen Pauschalen nicht marktfähig waren.<\/p><p>Im Vergleich zum Pilotprojekt können die Ausgaben für die medizinische Begleitung durch die Ausschreibung des Mandats um jährlich rund 150 000 Franken bei gleichen Qualitätsstandards reduziert werden.<\/p><p>Der Bund entschädigt ferner die Kantone für die Kosten der polizeilichen Begleitungen gemäss Artikel 58 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (SR 142.312) wie folgt: 200 Franken pro Begleitperson für die polizeiliche Begleitung bis zum Flughafen; 300 Franken pro Tag und Begleitperson für die Begleitung vom Flughafen in den Zielstaat. Befindet sich der Flughafen im gleichen Kanton, in welchem sich die ausländische Person aufhält, so beträgt die Pauschale 50 Franken. Diese Pauschalen bleiben im betrachteten Zeitraum unverändert.<\/p><p>4. Das Kostendach beträgt gemäss Offerte des Anbieters jährlich rund 450 000 Franken. Die effektiven Kosten sind jedoch abhängig von der Anzahl durchgeführter Sonderflüge und der Anzahl weiterer Ausreisen, bei denen eine medizinische Begleitung notwendig ist.<\/p><p>5. 2013 wurden 9613 Personen zur Rückführung angemeldet, wobei 2798 Anmeldungen annulliert wurden. 26 dieser Anmeldungen wurden aus medizinischen Gründen annulliert. Dies entspricht einem Anteil von 0,9 Prozent der Annullierungen von Rückführungen.<\/p><p>6. Von den 26 Annullierungen aus medizinischen Gründen erfolgten 9 erst nach der Buchung des Fluges. Die Kosten für diese Buchungen und Annullierungen belaufen sich auf Fr. 1156.50. Durch den Anbieter, der die medizinische Begleitung der Ausreisen sicherstellt, sind Kosten in der Höhe von 2960 Franken entstanden.<\/p><p>7.\/8. Im Bereich der Rückführungen bestehen in der praktischen Umsetzung viele Schnittstellen der involvierten Beteiligten, welche eine teils komplexe Koordination der verschiedenen Akteure erfordern.<\/p><p>Bund und Kantone haben deshalb im Herbst 2013 unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und des BFM eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, NKVF und von Ärzteorganisationen eingesetzt. Diese überprüft aktuell die Abläufe und die Zusammenarbeit der involvierten Partnerbehörden.<\/p><p>9. Weder im Asyl- noch im Vollzugsverfahren erfolgt seitens des Bundes eine systematische medizinische Untersuchung. Gemäss Artikel 18 Absatz 1 der Zwangsanwendungsverordnung (SR 364.3) erfolgt die medizinische Abklärung der Transportfähigkeit im Vollzugsverfahren nicht systematisch, sondern nur wenn die anordnende Behörde und das Vollzugsorgan an der Transportfähigkeit zweifeln. Die Kompetenz zur Abklärung der Transportfähigkeit liegt dabei bei den Kantonen. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über die diesbezüglich entstandenen Kosten.<\/p><p>10.\/11. Die Abläufe werden im Rahmen der eingesetzten Arbeitsgruppe unter der Leitung der KKJPD und des BFM überprüft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern wird immer komplexer und aufwendiger. Es scheint, als ob sich die Schweiz vor allem im Vergleich mit anderen Dublin-Staaten im Wegweisungsvollzug selber immer mehr eigene Hindernisse schafft. Kürzlich wurde für die medizinische Begleitung von Rückführungsflügen auch eine umfassende Ausschreibung durch das BFM in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Wo steht die Schweiz im europäischen Vergleich betreffend medizinische Begleitungen von Rückführungsflügen? Werden alle von der Schweiz festgeschriebenen Anforderungen auch von den anderen Dublin-Staaten angewendet und effektiv erfüllt?<\/p><p>2. Werden auch bei Rückführungen durch andere Dublin-Staaten medizinische Begleitungen in gleichem Umfang vorgeschrieben? Wenn ja, in welchen und in welchen nicht? Wenn nein, warum nicht, und warum setzt die Schweiz diesbezüglich andere Standards, und gestützt auf welche Rechtsgrundlagen?<\/p><p>3. Welche Kosten generieren die Begleitungen im Sicherheitsbereich, welche im medizinischen Bereich des Vollzugs (aufgeschlüsselt von 2008-2013)?<\/p><p>4. Welche Kosten werden aufgrund der neuen Ausschreibung für medizinische Begleitungen erwartet?<\/p><p>5. Wie viele Rückführungen mussten aufgeschlüsselt nach Jahren von 2008 bis 2013 aufgrund medizinischer Indikationen annulliert werden?<\/p><p>6. Wie viele davon wurden erst nach Buchung der Flüge annulliert, und welche Kosten sind dadurch entstanden?<\/p><p>7. Bestätigt der Bundesrat, dass durch die immer höheren Ansprüche im medizinischen Bereich vermehrt Probleme im Vollzug entstehen, welche oft das Scheitern der Rückführungen zur Folge haben?<\/p><p>8. Mit welchen Massnahmen gedenkt er diese Probleme konkret anzugehen?<\/p><p>9. Welche Zusatzkosten werden durch das Arztgeheimnis und die damit verbundenen neuen Abklärungen für Rückführungen generiert (da die Asylbewerber ja bereits medizinisch untersucht wurden, diese Daten den Kantonen jedoch für den Vollzug nicht zur Verfügung stehen)?<\/p><p>10. Prüft er die Aufhebung oder Lockerung des Arztgeheimnisses zur Ermöglichung, Vereinfachung und Beschleunigung des Vollzugs? Wenn ja, ist dies bereits geplant?<\/p><p>11. Wenn nein: Wie plant er die Doppelspurigkeit bei der medizinischen Untersuchung von Asylbewerbern sonst zu beheben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Übertriebene Medizinalisierung des asyl- und ausländerrechtlichen Wegweisungsvollzugs"}],"title":"Übertriebene Medizinalisierung des asyl- und ausländerrechtlichen Wegweisungsvollzugs"}