﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20134170</id><updated>2023-07-28T07:00:16Z</updated><additionalIndexing>24;08;Rechtshilfe;Doppelbesteuerung;Schweiz;Indien;Kapitalflucht;bilaterale Beziehungen;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3007</code><gender>m</gender><id>4113</id><name>Tornare Manuel</name><officialDenomination>Tornare</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03030403</key><name>Indien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020106</key><name>Kapitalflucht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020104</key><name>bilaterale Beziehungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010101</key><name>Schweiz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-02-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3007</code><gender>m</gender><id>4113</id><name>Tornare Manuel</name><officialDenomination>Tornare</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.4170</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Publikation detaillierter Angaben wäre mit dem einschlägigen internationalen Standard nicht vereinbar (vgl. Interpellation 13.3478; das dort erwähnte Verfahren vor dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) ist noch hängig). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die rechtlichen Grundlagen erlauben es in zahlreichen Fällen nicht, auf die indischen Amtshilfeersuchen einzutreten. Bei diesen Amtshilfefällen liegen drei Probleme vor: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Viele Gesuche beruhen auf von der Bank HSBC gestohlenen Daten, auf welche gemäss Artikel 7 Litera c des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) nicht eingetreten werden darf. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Indien wünscht in zahlreichen Fällen, dass die betroffene Person nicht über das Amtshilfeersuchen informiert wird. Das Schweizer Recht sieht aber zurzeit zwingend eine Notifikation vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In einigen Fällen werden gestützt auf indisches Recht Informationen erfragt, die bis ins Jahr 1999 zurückreichen. Gemäss dem Protokoll vom 30. August 2010 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Indien dürfen jedoch keine Informationen ausgetauscht werden, die sich auf Steuerjahre vor dem 1. April 2011 beziehen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss der Verständigungsvereinbarung vom 20. April 2012 müssen die betroffenen Personen in den Amtshilfeersuchen identifiziert sein, wobei diese Identifikation nun auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann. In Bezug auf die von Indien gestellten Amtshilfeersuchen hat dies keine praktische Relevanz, da die betroffenen Personen von Indien immer mit den Namen identifiziert wurden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In den indischen Amtshilfeersuchen betreffend Kontoinformationen der HSBC sind Angaben zu den betroffenen Personen und zu den Konten enthalten. Da die Schweiz vom Datendiebstahl bei der HSBC Genf Kenntnis hat, wurde Indien gebeten, der Schweiz zu bestätigen, dass die Informationen, auf welche sich die Gesuche stützen, nicht mittels nach Schweizer Recht strafbarer Handlungen erlangt wurden. Indien wurde ferner eingeladen, gegebenenfalls eigene unabhängige Beweise zu übermitteln, welche die Gesuche alleine begründen könnten. Die von Indien darauf eingereichten ergänzenden Gesuche enthielten jedoch keine genügenden Informationen, welche die Gesuche hätten alleine begründen können. Des Weiteren wurde der illegale Ursprung der Informationen, auf welche sich die Gesuche stützen, von Indien nie bestritten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Artikel 7 Litera c StAhiG kann auf ein Ersuchen nicht eingetreten werden, wenn es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind. Nach schweizerischer Auffassung gilt dies auch für indirekt erhaltene illegal erworbene Informationen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich eines möglichen Beschwerderechts Indiens kann festgehalten werden, dass Indien als Staat in einem völkerrechtlichen Verhältnis zur Schweiz steht und ihm im Schweizer Verwaltungsverfahren deswegen keine Parteirechte zustehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Seit Juni 2011 verleiht das indische Recht (Absatz 94A des Income Tax Act) der Regierung die Kompetenz, gegenüber Staaten, die keinen wirksamen Informationsaustausch bieten, eine Reihe einschneidender Massnahmen zu ergreifen. Aufgrund dieses Gesetzes können Finanztransaktionen von Unternehmen aus den betreffenden Staaten mit Indien eingeschränkt und ihnen namentlich die Vorteile aus dem Doppelbesteuerungsabkommen vorenthalten werden. Das hätte schädliche Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Vor Kurzem hat Indien solche Massnahmen gegenüber Zypern ergriffen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass unilaterale Massnahmen Indiens gegenüber der Schweiz mit dessen internationalen Verpflichtungen vereinbar wären. Zuallererst müsste angenommen werden, dass die Begründung für das Nichteintreten auf die Amtshilfeersuchen eine Verletzung des Doppelbesteuerungsabkommens darstellt. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, ist - aufgrund einer fehlenden ausdrücklichen Regelung im Abkommen - internationales Recht zu befolgen. Dieses sieht für die Ergreifung von Gegenmassnahmen eine bestimmte Vorgehensweise sowie die Gewährung einer Frist für den Vertragspartner vor, damit dieser die Situation klären kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Schweiz und Indien pflegen seit Jahrzehnten gute, freundschaftliche und zunehmend breite und intensive Beziehungen. Die Behörden beider Länder haben ihre regelmässigen Kontakte vertieft und arbeiten in den verschiedensten Bereichen bilateral wie auch im Rahmen multilateraler Foren konstruktiv zusammen. Die Schweiz verfügt in Indien allgemein über einen sehr guten Ruf. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EFD hat seine Bemühungen intensiviert, Indien die rechtliche Lage in der Schweiz transparent zu erläutern. Es hat Indien vorgeschlagen, Anfang 2014 eine Delegation nach Neu-Delhi zu entsenden, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern. Diese Dienstreise hat Anfang Februar stattgefunden. Der Auftrag der Delegation bestand darin, die Situation eingehend zu diskutieren und im Rahmen des Möglichen für bestimmte dieser Probleme Lösungen zu finden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Indien ist Mitglied der G-20 und könnte dieses Forum nutzen, um den politischen Druck auf die Schweiz aufrechtzuerhalten, indem es die Schweizer Position im Rahmen der Arbeiten im Global Forum anprangert. Indien ist auch im Global Forum aktiv und gewinnt aufgrund seiner Vizepräsidentschaft der Peer Review Group zusehends an Einfluss. Es ist deshalb zu erwarten, dass Indien die Fortschritte der Schweiz im Peer-Review-Prozess - namentlich in der Phase 2, welche der Schweizer Amtshilfepraxis in Steuersachen Standardkonformität bescheinigen soll - sehr aufmerksam verfolgen wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bisher hat die Steuerkontroverse mit Indien keinen negativen Einfluss auf andere bilaterale Dossiers gehabt. Auswirkungen können jedoch nie ausgeschlossen werden, und die verschiedenen betroffenen Bundesstellen arbeiten eng zusammen, um das entsprechende Risiko möglichst zu minimieren. Im Hinblick auf den Einfluss Indiens innerhalb der internationalen Gemeinschaft und seine wirtschaftliche Bedeutung legt der Bundesrat grossen Wert darauf, dass die guten Beziehungen erhalten bleiben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Indien forscht immer intensiver nach Steuerfluchtgeldern im Ausland. Im Fiskaljahr 2012/13 sandte Indien 646 Amtshilfegesuche an andere Staaten, 2011/12 waren es 386. Am meisten Gesuche gingen nach der Schweiz, allein im Fiskaljahr 2012/13 laut indischen Medienberichten 232. Kein anderes Land soll aber derart wenig kooperativ sein wie die Schweiz. Indische Steuerflüchtlinge und Kriminelle könnten ihr Schwarzgeld weiterhin unbehelligt im Schweizer Finanzplatz bunkern. Ich frage den Bundesrat: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Amtshilfegesuche in Steuersachen hat Indien der Schweiz seit dem 1. Januar 2011 unterbreitet? Wie viele davon hat die Schweiz materiell beantwortet? Wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei wie vielen indischen Gesuchen weigert sich die Schweiz, Amtshilfe zu leisten? Mit welcher Begründung? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat die Verständigungsvereinbarung, welche die Schweiz mit Indien am 20. April 2012 im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens abschloss, die Kooperationsbereitschaft der Schweiz erhöht? Wie viele zusätzliche indische Amtshilfegesuche hat die Schweiz seither materiell beantwortet im Vergleich zur Vorperiode? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Legt die indische Regierung in ihren Gesuchen die Quellen stets offen, auf denen der Anfangsverdacht beruht, dass sich indisches Schwarzgeld in der Schweiz befinden könnte? Beharrt die Schweiz darauf, dass Indien offenlegt, ob der Anfangstipp möglicherweise auf irregulär erworbene Daten zurückgeht? Wie ist das Verfahren ausgestaltet, in dem die Schweiz möglicherweise zum Schluss kommt, indische Fahndungsmethoden abzuqualifizieren? Welche Beschwerdemöglichkeiten stehen Indien zu? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Laut indischen Medienberichten prüft die indische Regierung, alle ausländischen Jurisdiktionen auf eine schwarze Liste zu setzen, welche sich weigern, Informationen über indische Steuerfluchtgelder auszutauschen. Wie gross ist das Risiko, dass Indien die Schweiz auf eine schwarze Liste setzt? Was wären die Folgen? Eine 30-prozentige Quellensteuer auf allen Finanztransfers nach der Schweiz? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie wirkt sich die fehlende Kooperationsbereitschaft der Schweiz, Transparenz über indisches Schwarzgeld in der Schweiz zu schaffen, in aussenpolitischer Hinsicht aus? Wird davon das Ansehen der Schweiz in Indien beeinflusst? Die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen? Die Haltung der indischen Regierung gegenüber Schweizer Begehren - etwa im Rahmen der G-20?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Indien. Blockierte Amtshilfe in Steuersachen</value></text></texts><title>Indien. Blockierte Amtshilfe in Steuersachen</title></affair>