{"id":20134188,"updated":"2023-07-28T07:11:50Z","additionalIndexing":"48;Schweiz;gemeinsame Verkehrspolitik;Fahrplan;Evaluation;internationaler Verkehr;Verkehrsplanung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2768,"gender":"m","id":4055,"name":"Engler Stefan","officialDenomination":"Engler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L04K18020204","name":"gemeinsame Verkehrspolitik","type":1},{"key":"L04K18020208","name":"Verkehrsplanung","type":1},{"key":"L04K18010105","name":"internationaler Verkehr","type":1},{"key":"L04K18010207","name":"Fahrplan","type":1},{"key":"L04K03010101","name":"Schweiz","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386802800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395270000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2793,"gender":"m","id":4088,"name":"Baumann Isidor","officialDenomination":"Baumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2768,"gender":"m","id":4055,"name":"Engler Stefan","officialDenomination":"Engler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"13.4188","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Gesetzgebung zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) sieht den prioritären Aufbau eines Verkehrskernnetzes bis 2030 vor. Dieses Netz wird durch ein umfassendes Zubringernetz ergänzt. Für das Kernnetz sind gemeinsame technische Anforderungen (u. a. die Zugsicherung mit ETCS) festgelegt worden. Damit soll eine netzweite Interoperabilität gewährleistet werden.<\/p><p>Eine Hauptneuerung in den neuen TEN-V-Leitlinien ist die Einführung von neun prioritären multimodalen Korridoren. Wichtig für die Schweiz ist vor allem der Rhein-Alpen-Korridor zwischen Rotterdam, Antwerpen, Zeebrugge und Genua. Die Achse Oberrhein-Schweiz mit Neubaustrecken Neat-Mailand ist eine Schlüsselverbindung dieses Korridors. Zudem führt ein Ast des Nordsee-Mittelmeer-Korridors (Grossbritannien-Rotterdam-Luxemburg-Basel-Dijon-Marseille) zur Schweiz.<\/p><p>Die geschätzten Kosten für eine Realisierung der Projekte des TEN-V belaufen sich auf etwa 500 Milliarden Euro. Die Hauptfinanzierung obliegt den Mitgliedstaaten. Die Mitfinanzierung der Union erfolgt hauptsächlich mit dem neugeschaffenen Finanzierungsinstrument der \"Connecting Europe Facility (CEF)\", mit welchem bis 2020 26 Milliarden Euro schwerpunktmässig für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen vorgesehen sind. Aktionen in Drittländern können durch das CEF-Finanzierungsinstrument unterstützt werden, wenn dies zur Durchführung eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse notwendig ist.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Anbindung der alpenquerenden Hauptstrassen- und Eisenbahnverkehrsachsen der Schweiz ans TEN-V-Netz wurde im Rahmen des Verfahrens zur Bestimmung der Weiterführungen dieses Netzes in Richtung der EU-Nachbarstaaten im Jahr 2011 im Gemischten Ausschuss des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU sichergestellt (siehe Anhang 12 der Verordnung (EU) Nr. 1315\/2013). Zudem hat sich die Schweiz seit 2003 im Rahmen der Arbeitsgruppen des Korridors 1 (neu: \"Rhein-Alpen-Korridor\") und des Korridors 2 (neu: \"Nordsee-Mittelmeer-Korridor\") für eine Koordination der nationalen Investitionspläne sowie für gemeinsame Rahmenregelungen, insbesondere für die Zuweisung von internationalen Trassen, eingesetzt. Diese Aktivitäten werden zur Verbesserung der Qualität des Schienengüterverkehrs und somit der Erreichbarkeit der Schweiz beitragen.<\/p><p>2. Mit dem TEN-V-Programm werden vor allem die Bahn- und Hafeninfrastrukturen gefördert. Dies sollte die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene begünstigen und somit den Auslastungsgrad der Neat verbessern.<\/p><p>3. Auf Grundlage der TEN-V-Leitlinien ist die Schweiz nicht davon bedroht, umfahren zu werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben grosses Interesse daran, dass Verkehrsinfrastrukturen in Drittländern vervollständigt werden, wenn sie Teile des Kernnetzes in der Union miteinander verbinden. Dies trifft vor allem dann zu, wenn dadurch Güter auf möglichst kurzem Weg ans Ziel gebracht werden können.<\/p><p>Zudem waren der Brenner-Basistunnel und die Verbindung Lyon-Turin zusammen mit dem Lötschberg- und dem Gotthard-Basistunnel stets als Alpenquerungen in der Planung vorgesehen. Deshalb sind sie nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu sehen.<\/p><p>4. Mit der Realisierung der Neat, dem 4-Meter-Korridor, der Übernahme der EU-Richtlinien über die Interoperabilität bzw. Eisenbahnsicherheit in das Landverkehrsabkommen, der Ausrüstung der Gotthard- und Lötschberg\/Simplonachsen mit ETCS sowie den Förderungsmassnahmen im kombinierten Verkehr wird die Schweiz die hohen qualitativen und technischen Anforderungen der TEN-V-Leitlinien erfüllen. Zudem könnten die von der EU im Rahmen des CEF zur Verfügung gestellten Mittel zur Beschleunigung der Realisierung der Neat-Zufahrtsstrecken und der Umsetzung von ETCS auf dem gesamten Rhein-Alpen-Korridor beitragen.<\/p><p>Insgesamt erwartet der Bundesrat von den Arbeiten der EU zur Entwicklung des TEN-V positive Auswirkungen auf die Schweiz.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 17. Oktober 2013 verkündete die EU-Kommission ihre Absicht, die Verkehrsinfrastrukturen zu einem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) umzugestalten. Es interessiert, die Einschätzung des Bundesrates zu erfahren, inwieweit die genannten Bestrebungen in der EU geeignet sind, die Anbindung der Schweiz generell und des Alpengebiets im Besonderen an die internationalen Verkehrsachsen und damit die Standortattraktivität zu gefährden.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Was für mögliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und Anbindung der Schweiz generell und des Alpengebiets im Speziellen sind von der EU-Infrastrukturpolitik, namentlich dem TEN-V, zu erwarten?<\/p><p>2. Was für Konsequenzen sind für die schweizerische Verkehrsinfrastruktur- und die Verkehrspolitik (Bahn, Strasse, Luftfahrt) daraus zu ziehen?<\/p><p>3. Droht der Schweiz das Risiko, künftig umfahren zu werden?<\/p><p>4. Als Teil des TEN-V auf den Nord-Süd-Korridoren, insbesondere dem Rhein-Alpen-Korridor, ist schweizerisches Hoheitsgebiet betroffen. Ergeben sich daraus für die Schweiz Sachzwänge oder im besseren Falle Opportunitäten?<\/p><p>Die Europäische Kommission setzt in der Infrastrukturpolitik künftig auf neun Hauptkorridore, die das Verkehrsrückgrat im EU-Binnenmarkt bilden sollen. Das derzeitige Mosaik aus Strassen, Schienenwegen, Flughäfen und Wasserstrassen in Europa soll zu einem einheitlichen TEN-V verknüpft werden.<\/p><p>Das Kernverkehrsnetz der neun Hauptkorridore soll sich aus zwei Nord-Süd-Korridoren, drei in Ost-West-Richtung und vier diagonal verlaufenden Korridoren zusammensetzen. Den Plänen zufolge soll es bis 2030 vollendet werden. Zubringerstrassen auf regionaler und nationaler Ebene sollen es ergänzen. Bis 2050 strebt die EU-Kommission schrittweise an, dass \"die allermeisten Bürger und Unternehmen in Europa nicht weiter als 30 Minuten von diesem Zubringernetz entfernt sind\". Um die Ziele zu verwirklichen, wird der EU-Haushalt für Verkehrsinfrastruktur im Zeitraum 2014 bis 2020 auf 26 Milliarden Euro verdreifacht. Diese Summe soll der Anschubfinanzierung dienen und weitere Investitionen der Mitgliedstaaten anstossen.<\/p><p>Die neun Hauptverbindungen sind: Ostsee-Adria-Korridor, Nord-Ostsee-Korridor, Mittelmeerkorridor, Korridor Orient-östliches Mittelmeer, Korridor Skandinavien-Mittelmeer, Rhein-Alpen-Korridor, Atlantik-Korridor, Nordsee-Mittelmeer-Korridor und Rhein-Donau-Korridor.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mögliche Auswirkungen des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf die verkehrsmässige Anbindung der Schweiz"}],"title":"Mögliche Auswirkungen des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf die verkehrsmässige Anbindung der Schweiz"}