﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20134196</id><updated>2023-07-28T07:11:54Z</updated><additionalIndexing>52;Bewilligung;Nationalpark;Umweltrecht;Mensch;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2776</code><gender>m</gender><id>4072</id><name>Regazzi Fabio</name><officialDenomination>Regazzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601041201</key><name>Nationalpark</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601041202</key><name>Naturschutzgebiet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010308</key><name>Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060302</key><name>Denkmalpflege</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010309</key><name>Umweltrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2014-02-12T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2681</code><gender>f</gender><id>3878</id><name>Flückiger-Bäni Sylvia</name><officialDenomination>Flückiger Sylvia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2627</code><gender>m</gender><id>1119</id><name>Rime Jean-François</name><officialDenomination>Rime</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2754</code><gender>m</gender><id>4052</id><name>Ritter Markus</name><officialDenomination>Ritter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2790</code><gender>m</gender><id>4086</id><name>Buttet Yannick</name><officialDenomination>Buttet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2799</code><gender>m</gender><id>4094</id><name>Hess Lorenz</name><officialDenomination>Hess Lorenz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2798</code><gender>m</gender><id>4087</id><name>Gschwind Jean-Paul</name><officialDenomination>Gschwind</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2776</code><gender>m</gender><id>4072</id><name>Regazzi Fabio</name><officialDenomination>Regazzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>13.4196</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 23f Absatz 3 Buchstabe a NHG sieht für Nationalpärke eine Kernzone vor, in denen die Natur sich selbst überlassen wird und die für die Allgemeinheit nur beschränkt zugänglich ist. Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a bis g PäV stellen ihrerseits eine Reihe von Verboten auf, die in den Kernzonen von Nationalpärken gelten. Verboten sind z. B. die Ausübung der Fischerei und der Jagd, das Sammeln von Pilzen oder Gesteinen oder auch nur schon das Verlassen der vorgegebenen Wege. Absatz 2 lässt zwar Abweichungen von den Vorschriften zu, allerdings nur wenn sie geringfügig sind und wichtige Gründe dafür bestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz sind zurzeit nur zwei Nationalpärke in Planung, beide im Tessin, nämlich der Parc Adula - der bis auf das Gebiet des Kantons Graubünden reicht - und der Parco nazionale del Locarnese. Diese Projekte kämpfen derzeit mit erheblichen Schwierigkeiten, die hauptsächlich dem Widerstand der lokalen Bevölkerung geschuldet sind, die in den Projekten eine Art Bodenenteignung sieht. Sinnbildlich für die Schwierigkeiten stehen die Vorkommnisse bei der Präsentation des ursprünglich geplanten Projekts für den Parco nazionale del Locarnese e Vallemaggia, das angesichts des massiven und hartnäckigen Protests der lokalen Bevölkerung (die von bestimmten Gruppen wie den Landwirten, den Ausflugsveranstaltern, den Fischern, den Jägern usw. sekundiert wurde) zurückgezogen werden musste. Die Verantwortlichen schlagen nach dem Rückzug des Projekts nun eine abgespeckte Variante vor. Aber auch diese steht wieder in der Kritik. Das Hauptproblem der Kategorie "Nationalpark" (Art. 16ff. PäV) besteht darin, dass in der Kernzone, die eine beträchtliche Fläche umfasst (Art. 16 Abs. 1 PäV), faktisch sämtliche menschlichen Aktivitäten verboten sind (siehe Art. 17 Abs. 1 PäV). Solche Einschränkungen schiessen nicht nur über das Ziel hinaus und sind grösstenteils ungerechtfertigt, sie sind auch ein Hindernis für die Verwirklichung von Nationalparkprojekten. Damit solche Projekte, die sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten darstellen, realisiert werden können, scheint es nötig, die Kriterien und die in Artikel 17 Absatz 1 PäV vorgesehenen Verbote zu lockern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Pärkegesetzgebung (NHG, SR 451; PäV, SR 451.36) ist als Fördervorlage für neue Pärke von nationaler Bedeutung konzipiert. Sie unterscheidet in Artikel 23e NHG drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung: Nationalpärke, regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke. Diese drei Kategorien zeichnen sich durch klar unterscheidbare Zielsetzungen und Qualitäten aus (Art. 23f ff. NHG). Diese Differenzierung ist die zentrale Basis des Förderinstruments: Einerseits hat der Gesetzgeber dadurch für die Regionen eine breite Palette an Entwicklungsoptionen geschaffen, und andererseits ist das verliehene Parklabel nur durch diese Kategorisierung attraktiv und damit für die Regionen wertvoll. Die Regionen sind frei, sich je nach ihren spezifischen räumlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen für eine Parkkategorie zu entscheiden. Die Pärkepolitik basiert demgemäss auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der demokratischen Legitimierung (Art. 23i NHG). Der Bund verleiht das zehn Jahre gültige Parklabel nur auf ein Gesuch der Region hin - unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Anforderungen (NHG, PäV) erfüllt sind und das Gesuch durch den Kanton geprüft wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Nationalpark besteht aus einer Kernzone und einer Umgebungszone (Art. 23f NHG). Die Zielsetzung der Kernzone liegt in der freien Entwicklung der Natur, welche eine Einschränkung der menschlichen Nutzungen bedingt. Die Pärkeverordnung definiert ein auf diese Zielsetzungen abgestimmtes und ausbalanciertes System von Nutzungsregelungen. Die bestehenden Regelungen (Art. 17 PäV) lassen aber bereits menschliche Aktivitäten zu. So sind das Betreten auf vorgegebenen Wegen und Routen, die traditionelle Weidenutzung auf klar begrenzten Flächen und die Regulierung von Beständen jagdbarer Arten zur Verhütung von erheblichen Wildschäden möglich. Zudem ist der Bestand von bestehenden Bauten und Anlagen gewährleistet. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 PäV sind von den Vorschriften zudem Abweichungen möglich, wenn sie geringfügig sind und wichtige Gründe dafür bestehen. Es liegt in der Kompetenz der Regionen, die Kernzone dort festzulegen, wo dies aufgrund der Nutzungsansprüche regelkonform möglich ist, und die Ausgestaltung im Detail festzulegen. Der Bund ist sich bewusst, dass die Entwicklung einer Kernzone ein zeitintensiver Prozess ist. Daher kann die Errichtung eines Nationalparks während acht Jahren finanziert werden. Dies ist doppelt so lange wie die Finanzierung der Errichtung für die anderen Parkkategorien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet das aktuelle System von Regeln als angemessen, um die Ziele eines Nationalparks bei gleichzeitig maximaler Flexibilität der Regionen zu erreichen. Eine Aufweichung der Anforderungen an die Kernzone in Artikel 17 PäV würde dazu führen, dass die spezifischen Ziele und Qualitäten eines Nationalparks und damit die Unterscheidung zum regionalen Naturpark verlorengehen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 23f des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und Artikel 17 der Pärkeverordnung (PäV) vorzuschlagen. Mit der Änderung sollen die Kriterien und die Verbote, die in den Kernzonen der Nationalpärke gelten, gelockert werden, sodass menschliche Aktivitäten in angemessenen Grenzen zugelassen sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für menschenfreundliche Nationalpärke</value></text></texts><title>Für menschenfreundliche Nationalpärke</title></affair>