{"id":20134200,"updated":"2023-07-28T07:08:25Z","additionalIndexing":"34;12;Fernsehen;Bewilligung;Kontrolle;Legalität;Unverletzlichkeit der Wohnung;Radio- und Fernsehgebühren;Schutz der Privatsphäre;Fernsehempfänger;Verwaltungstätigkeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L05K1202040105","name":"Radio- und Fernsehgebühren","type":1},{"key":"L04K08060101","name":"Verwaltungstätigkeit","type":1},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":1},{"key":"L05K0502050102","name":"Unverletzlichkeit der Wohnung","type":1},{"key":"L04K12020103","name":"Fernsehempfänger","type":1},{"key":"L04K05020501","name":"Schutz der Privatsphäre","type":2},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":2},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L05K1202050101","name":"Fernsehen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386802800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2617,"gender":"m","id":1137,"name":"Müller Walter","officialDenomination":"Müller Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.4200","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Trotz konstant steigenden Gebührenvolumens strengte die Billag im vergangenen Jahr Verfahren gegen 2800 Personen an, welche die Verwaltung als \"Schwarzseher\" verdächtigte. Laut Bundesamt für Kommunikation rührt die immer höhere Zahl von Verfahren daher, dass die Kontrollen stark intensiviert wurden und die Jagd auf säumige Zahler mit deutlich mehr Personal durchgeführt wird. Offensichtlich schrecken die Kontrolleure auch vor Hausdurchsuchungen nicht zurück. Solche jedoch - und damit Eingriffe in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - sind grundsätzlich nur im Rahmen einer vorgängigen Genehmigung durch den Richter zulässig. Schon die Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft ist in der Lehre bestritten, da hier die Anforderungen an ein unabhängiges, unparteiisches Gericht kaum erfüllt sind.<\/p><p>Ungeachtet dieser Grundsätze reklamiert die Verwaltung ein Bedürfnis nach Zutritt zu einer Wohnung oder zu Geschäftsräumen zum Zwecke von Kontrollen. Während dies in Bezug auf die Überprüfung der Einhaltung feuerpolizeilicher oder lebensmittelhygienischer Vorschriften gerechtfertigt sein kann, bzw. beim Ablesen eines Gas- oder Wasserzählers keinen speziellen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, sind Hausdurchsuchungen zur Feststellung, ob ein TV- oder Radiogerät bzw. ein Mobiltelefon vorhanden ist, ein erheblicher, unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre. Darüber hinaus scheinen sogar - ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts - umfassende Kundenlisten von Internet-TV-Anbietern herausverlangt worden zu sein. Nach StPO sind solche Zufallsfunde nicht verwertbar - für die Billag scheinen andere Regeln zu gelten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat erachtet den in der Bundesverfassung geschützten Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung als wichtig und zeitgemäss und stellt diesen nicht infrage.<\/p><p>2. Die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Billag) ist nicht befugt, Hausdurchsuchungen durchzuführen, und führt auch keine durch. Die Billag ist jedoch verpflichtet, bei Verdacht auf Verletzung der Meldepflicht Anzeige an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zu erstatten. Das sehen die Artikel 69 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes (SR 784.40) und 65 Absatz 2 Buchstabe e der Radio- und Fernsehverordnung (SR 784.401) vor. Das Bakom kann nach Eröffnung eines Verwaltungsstrafverfahrens Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durchführen. Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0) liefert hierfür die gesetzliche Grundlage.<\/p><p>3. Für die Durchsetzung von verwaltungsrechtlichen Pflichten - und dazu zählt die Melde- und Gebührenpflicht im Rundfunkbereich - stehen den zuständigen Behörden der Bundesverwaltung strafprozessuale Mittel zur Verfügung, welche das VStrR umschreibt. Eine dieser Massnahmen ist die Hausdurchsuchung, welche nach Massgabe der Artikel 45, 48 und 49 VStrR erfolgt. Die Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0) kommt bei der Durchsetzung der rundfunkrechtlichen Melde- und Gebührenpflicht nicht zum Zug. Die Praxis steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und ist durch mehrjährige Rechtsprechung erhärtet.<\/p><p>4. Das Bakom führt in keinem Fall \"fishing expeditions\" durch. Der untersuchende Beamte des Bakom hat in einem Verwaltungsstrafverfahren von Amtes wegen den Sachverhalt festzustellen und kann zu diesem Zweck bei Dritten mündliche oder schriftliche Auskünfte einholen. Damit stehen dem untersuchenden Beamten im Verwaltungsstrafverfahren die gleichen Mittel zu wie einer Strafbehörde, die nach der Strafprozessordnung ermittelt. Auskünfte, beispielsweise von Kabelnetzanbietern über den Abschluss eines Abonnements, werden in eröffneten Verwaltungsstrafverfahren spezifisch nur zur Beweissicherung einer Widerhandlung gegen die Meldepflicht und nur im Einzelfall eingeholt.<\/p><p>5. Der Aussendienst der Billag umfasst 40 Mitarbeitende. Die hauptsächliche Aufgabe des Aussendienstes ist die Akquisitionstätigkeit. Dabei werden jährlich rund 200 000 nicht für Radio- und Fernsehempfang gemeldete Haushalte in der ganzen Schweiz kontaktiert. Es werden pro Jahr zwischen 50 000 und 60 000 Anmeldungen erfasst, was einem Gebührenvolumen von 25 bis 30 Millionen Franken entspricht. Die Mitarbeitenden im Aussendienst sind verpflichtet, bei Verdacht auf Verletzung der Meldepflicht Anzeige an das Bakom zu erstatten. Der anteilsmässige Aufwand für diese Tätigkeit lässt sich nicht bestimmen.<\/p><p>6. Richtig ist, dass das Bakom in den Jahren 2008 bis 2012 pro Jahr durchschnittlich 2500 Verwaltungsstrafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Melde- und Gebührenpflicht erledigt hat. Die Fallzahl schwankte von Jahr zu Jahr. Die Anzahl der dafür im Bakom tätigen untersuchenden Beamten ist seit dem Jahr 1998 konstant und beträgt sieben Mitarbeitende. Die fakturierten Bussgelder pro Jahr belaufen sich im Durchschnitt auf rund 380 000 Franken. Nicht die Erträge an sich stehen dabei im Vordergrund, sondern die präventive Wirkung der abgeschlossenen Verfahren zur Durchsetzung der Meldepflicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Erachtet der Bundesrat den verfassungsmässig geschützten Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung als überholt?<\/p><p>2. Wer genau ist befugt, Billag-Kontrolleuren die Genehmigung für Hausdurchsuchungen zu erteilen?<\/p><p>3. Wie will der Bundesrat die Widersprüche zwischen Verwaltungspraxis und Bundesverfassung bzw. Strafprozessordnung (StPO) lösen?<\/p><p>4. Trifft es zu, dass die Verwaltung von TV-Diensten wie Zattoo oder Wilmaa Auskunft über sämtliche Vertragsverhältnisse mit Kunden verlangt (\"fishing expeditions\")?<\/p><p>5. Wie hoch sind die Kosten, welche die Billag für ihre Kontrolleure zu bezahlen hat?<\/p><p>6. Wie hoch sind die Erträge, welche aus besagten Verfolgungen resultieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verletzung verfassungsmässiger Rechte durch Verwaltungsbeamte und Billag-Kontrolleure bei Hausdurchsuchungen"}],"title":"Verletzung verfassungsmässiger Rechte durch Verwaltungsbeamte und Billag-Kontrolleure bei Hausdurchsuchungen"}