{"id":20134202,"updated":"2023-07-28T07:10:14Z","additionalIndexing":"55;Rindvieh;Gleichbehandlung;Investitionskredite in der Landwirtschaft;Viehhaltung;Tierschutz;Wirtschaftsgebäude","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L05K1401080101","name":"Rindvieh","type":1},{"key":"L05K1401010209","name":"Viehhaltung","type":1},{"key":"L05K1401080206","name":"Wirtschaftsgebäude","type":1},{"key":"L05K1401040205","name":"Investitionskredite in der Landwirtschaft","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-02-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386802800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1450393200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2767,"gender":"m","id":4056,"name":"Fässler Daniel","officialDenomination":"Fässler Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3010,"gender":"m","id":4100,"name":"Rösti Albert","officialDenomination":"Rösti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.4202","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Anbindehaltung von Rindvieh ist immer noch eine sehr verbreitete Stallungsform, insbesondere für kleinere Betriebe und für Projekte, welche in bestehenden Gebäudehüllen realisiert werden. Auch viel ältere Ställe mit diesem System werden weiterhin genutzt. Landwirte, welche an diesem Stallsystem festgehalten, sehen sich aber zunehmend mit Benachteiligungen in verschiedenster Form konfrontiert, beispielsweise werden grundsätzlich keine Strukturhilfebeiträge für Anbindehaltung bei Neu- oder Umbauten gewährt, obwohl diese wirtschaftlich und gebäudetechnisch effizient wären. Zudem sind die Tiere aus Anbindehaltungen zutraulicher, und nach Aussagen von praktizierenden Tierärzten sind keine Unterschiede im Tierwohl festzustellen. Und auch die Ammoniakemission fällt in Anbindeställen geringer aus.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Landwirtschaftsgesetzgebung werden Stallhaltungssysteme und Haltungsformen beim Rindvieh einerseits über die Strukturverbesserungsmassnahmen mit Investitionshilfen und anderseits über die Direktzahlungen mit BTS- und RAUS-Beiträgen gefördert. Mit beiden Massnahmen wird der politische Wille zur Förderung des Tierwohls in der Schweiz in Form einer Anreizstrategie zugunsten von besonders tierfreundlichen Haltungssystemen (Laufställe, regelmässiger Auslauf ins Freie, Weidehaltung) umgesetzt.<\/p><p>Die Tierschutzgesetzgebung bestimmt, für welche Nutztiere eine Anbindehaltung zulässig ist. Bei der Gewährung von Investitionshilfen des Bundes (Beiträge und Investitionskredite) für den Bau von Ökonomiegebäuden wird die Anbindehaltung nicht ausgeschlossen, obwohl diese Forderung in jeder Reformetappe der Agrarpolitik immer wieder gestellt wurde. Beispielsweise wurde der Bundesrat bereits mit der Motion Marty Kälin 07.3705 ersucht, im Rahmen der Revision der Landwirtschaftsgesetzgebung landwirtschaftliche Investitionskredite sowie Beiträge zur Strukturverbesserung nur für Stallbauten auszurichten, die den BTS- und RAUS-Anforderungen entsprechen. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort u. a. fest: \"Die Förderung der besonders tierfreundlichen Produktionsformen basiert auf einer Anreizstrategie. Im Bereich der besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme (BTS) zeigte die Anreizstrategie bei Bauvorhaben (Zuschlag von 20 Prozent der Investitionshilfen für das Element Stall bei BTS-Ställen) eine sehr gute Wirkung.\" Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Wahl des Haltungssystems einen Einfluss hat auf den Umweltschutz (beispielsweise Ammoniakemissionen) und auf das Tierwohl (Laufstall, Weide, Auslauf im Freien). Zudem beeinflussen im Einzelfall die örtlichen Platzverhältnisse oder die Höhe der Baukosten die Systemwahl massgebend. Einzelne Kantone setzen bei der Gewährung des Kantonsbeitrages andere Prioritäten und fördern Nicht-BTS-Ställe nur in zweiter Priorität. Die Prioritätensetzung für Strukturverbesserungsbeiträge ist Sache der Kantone, weil nach Artikel 93 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes für die Gewährung eines Bundesbeitrages zwingend ein Beitrag des Kantons vorausgesetzt wird. Mit zinsfreien, rückzahlbaren Investitionskrediten des Bundes können grundsätzlich alle Stallbauvorhaben unterstützt werden, sofern die Eintretenskriterien gemäss Strukturverbesserungsverordnung erfüllt sind.<\/p><p>Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Stallhaltungssysteme bestehen zahlreiche Studien und Publikationen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei der Systemwahl jeder Landwirt die Vor- und Nachteile kennt. Die Entscheidungsfreiheit der Bauern ist mit der heutigen Gesetzgebung des Bundes gegeben. Die Vorteile eines Laufstalles werden von einer überwiegenden Mehrheit der Tierhalter stark gewichtet, sodass in den Jahren 2004 bis 2012 beim Rindvieh zirka 90 Prozent freiwillig einen BTS-konformen Stall bauten.<\/p><p>Bezüglich der Ammoniakemissionen von verschiedenen Stallhaltungssystemen wurde ein Forschungsauftrag erteilt. Sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden diese publiziert.<\/p><p>Bei dieser Ausgangslage erachtet es der Bundesrat als nicht notwendig, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, warum das System des Anbindestalles grundsätzlich ohne Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Ammoniakemissionen, Tierwohl und Arbeitseffizienz benachteiligt wird. Weiter ist aufzuzeigen, wie eine differenzierte Beurteilung erfolgen kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ungerechtfertigte Benachteiligung der Anbindehaltung beim Rindvieh"}],"title":"Ungerechtfertigte Benachteiligung der Anbindehaltung beim Rindvieh"}