﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20134252</id><updated>2023-07-28T07:11:39Z</updated><additionalIndexing>15;Wirtschaftsrecht;Unternehmensverwaltung;Aktiengesellschaft;Unternehmensleitung;GmbH;berufliche Eignung;Kapitalgesellschaft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0703030101</key><name>Kapitalgesellschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070303010101</key><name>Aktiengesellschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703030102</key><name>GmbH</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010216</key><name>Wirtschaftsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040303</key><name>Unternehmensleitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K070305</key><name>Unternehmensverwaltung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-03-19T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2014-02-26T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.4252</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In den vergangenen Jahren wurde das Gesellschaftsrecht insbesondere aufgrund des sozioökonomischen Wandels mehrfach revidiert. So wurden flexible Kapitalstrukturen für Aktiengesellschaften eingeführt, das Rechnungslegungsrecht totalrevidiert und die Aktionärsrechte im Zusammenhang mit überrissenen Bonuszahlungen gestärkt. Zudem wurde das GmbH-Recht in bedeutendem Umfang revidiert. Weitere Vorhaben sind in Vorbereitung, so die Modernisierung des Handelsregisters. Vernachlässigt wurden aber in allen diesen Revisionen die Vorschriften zum Verwaltungsrat einer AG und zur Geschäftsleitung einer GmbH. In diesem Bereich wurden einzig das Bürgerrechtserfordernis und das Aufenthaltserfordernis eingeführt für Personen, die Mitglied eines dieser Organe werden wollen. Es ist aber unbestritten, dass die Führung einer Kapitalgesellschaft immer anspruchsvoller wird, weil die wirtschaftliche Entwicklung objektive Probleme mit sich bringt und es notwendig ist, die eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten genau zu kennen. Wie viele Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte, die formell die Befugnis haben, für die Gesellschaft Verbindlichkeiten einzugehen, kennen die Tragweite ihrer Verantwortung, wenn es um ausstehende Arbeitgeberbeiträge an die AHV geht? Wie viele Personen, die im Rahmen der Freizügigkeit erst vor Kurzem aus einem EU-Land in die Schweiz gekommen sind und sofort in die Geschäftsleitung einer GmbH oder in den Verwaltungsrat einer AG gewählt wurden, kennen die Artikel 163 bis 171 des Strafgesetzbuches über Konkurs- und Betreibungsverbrechen und -vergehen? In jüngster Vergangenheit konnte man feststellen, dass immer mehr AG und GmbH Konkurs machen. In einem liberalen System ist das Risiko Teil der unternehmerischen Tätigkeit wie auch die Möglichkeit, Gewinn zu erwirtschaften, oder eben Pech zu haben und falsche Entscheide zu treffen, was schliesslich zu einem Konkurs führt. Dennoch sahen sich zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen in ernsthaften Schwierigkeiten mit leider oft böswilligen Gläubigerinnen und Gläubigern. Nicht zu vergessen sind da auch die Einnahmenausfälle für Staat und Sozialversicherungen. Heute könnte das Strafgericht ein Berufsverbot verhängen und damit auch den Zugang zu einem Verwaltungsrat untersagen. Mit der vorliegenden Motion verlange ich aber, Mindestanforderungen ins Obligationenrecht aufzunehmen, die Personen erfüllen müssen, die Mitglied der Geschäftsleitung einer GmbH oder des Verwaltungsrates einer AG werden wollen. Das Gesetz schweigt sich darüber aus, gleichzeitig ist es veraltet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Amt als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer erfordert primär Kenntnisse im Geschäftsbereich des Unternehmens, und die Anforderungen können je nach Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen. Heute gibt es für Verwaltungsräte und Geschäftsführer keine gesetzliche Pflicht, sich in den Bereichen Buchführung, Rechnungslegung, Recht, Personalwesen, Sozialversicherung, Steuern usw. auskennen zu müssen. Lediglich bei einzelnen bewilligungspflichtigen Tätigkeiten (z. B. im Bankwesen) verlangt das Gesetz für Führungspersonen spezifische Fachkenntnisse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stossrichtung der Motion Abate dürfte insbesondere für KMU einen starken Eingriff bedeuten, weil damit einzelnen Personen die Fähigkeit abgesprochen würde, ein Unternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft zu leiten. Für diese Personen würde die Wirtschaftsfreiheit stark eingeschränkt. Es liegt letztlich in der Verantwortung und im Interesse der jeweiligen Gesellschafter und Gesellschafterinnen, kompetentes Führungspersonal zu finden und einzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch aus praktischen Gründen dürfte die Umsetzung der Motion sehr schwierig werden. Es stellt sich die Frage, welche Kenntnisse überhaupt vorausgesetzt werden können, wie der Nachweis gelingen soll und welche Sanktionen im Unterlassungsfall drohen. Ferner können sich mehrere Personen, die je nicht alle geforderten Anforderungen erfüllen, gegenseitig ergänzen und andere wertvolle Erfahrungen in die Führung eines Unternehmens einbringen. In jedem Fall müsste mit einem Mehraufwand für alle Beteiligten und einer erhöhten Bürokratie gerechnet werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Obligationenrechts vorzulegen: Wer Mitglied des Verwaltungsrates einer AG oder der Geschäftsleitung einer GmbH werden will, soll Mindestanforderungen erfüllen müssen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mindestanforderungen für die Leitung einer Kapitalgesellschaft</value></text></texts><title>Mindestanforderungen für die Leitung einer Kapitalgesellschaft</title></affair>