﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20134269</id><updated>2023-07-28T07:06:38Z</updated><additionalIndexing>24;Rechtshilfe;Doppelbesteuerung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;OECD;Steuerübereinkommen;Angleichung der Rechtsvorschriften</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K150222</key><name>OECD</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09010103</key><name>Angleichung der Rechtsvorschriften</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010217</key><name>Zusammenarbeit in Rechtsfragen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2014-02-26T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.4269</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Um die Peer Review im Global Forum zu bestehen, muss ein signifikanter Teil der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an den geltenden OECD-Standard angepasst werden. Für die Schweiz mit ihrer grossen Zahl an solchen Abkommen nimmt die Anpassung viel Zeit in Anspruch. Die vorgeschlagene Ratifizierung der OECD-/Europarats-Konvention über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen löst dieses zeitliche Problem nicht. Die Konvention sieht eine Rückwirkung von drei Jahren vor. Ohne Verletzung wichtiger Rechtsgrundsätze kann die Schweiz das Übereinkommen erst in drei Jahren, das heisst drei Jahre nach Ankündigung der Ratifizierung, in Kraft treten lassen. Entsprechend kann die Ratifizierung des Übereinkommens keinen Beitrag zum Erfüllen der Voraussetzungen der Peer Review leisten. Die Motion eröffnet einen rascheren und effizienteren Weg: Über ein Bundesgesetz kann der heute international gültige Amtshilfestandard einseitig auf all jene Länder angewendet werden, bei denen die Schweiz keine Gegenforderungen stellt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Anpassung einer signifikanten Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an den Standard in Sachen Informationsaustausch ist eine der drei Bedingungen, die wahlweise erfüllt sein müssen, damit die Schweiz in die Phase 2 des Peer Review des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) übertreten kann. Die beiden anderen Möglichkeiten sind die Einführung von Massnahmen zur Identifizierung von Inhaberaktionären und die Einführung einer Ausnahme von der Notifikation der Personen, die Gegenstand eines Amtshilfeersuchens sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit der Übernahme des OECD-Standards in Sachen Informationsaustausch im März 2009 wird das DBA-Netz an den Standard angepasst. Die Schweiz hat zwischenzeitlich über 45 standardkonforme DBA und Steuerinformationsabkommen in Kraft setzen oder unterzeichnen können (Stand 31. Dezember 2013). Ferner hat sie das multilaterale OECD-/Europaratsübereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Der Bundesrat hat nicht nur das DBA-Netz in Sachen Informationsaustausch angepasst, sondern auch Massnahmen getroffen, um der Kritik des Global Forum an der Identifizierung der Inhaberaktionäre sowie an der Notifikation von Personen, die Gegenstand eines Auskunftsersuchens sind, zu begegnen (mit der Revision des Obligationenrechts, OR, SR 220, bzw. des Steueramtshilfegesetzes vom 28. September 2012, StAhiG, SR 672.5). Beide Revisionsentwürfe wurden dem Parlament unterbreitet und befinden sich derzeit in Beratung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts dieser grossen Fortschritte hat das EFD das Global Forum mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 formell um einen Zusatzbericht ersucht, in dem untersucht wird, ob die Voraussetzungen für den Übertritt in Phase 2 erfüllt sind. Um im Rahmen von Phase 2 eine ausreichende Bewertung zu erhalten, muss die Schweiz jedoch sämtliche Massnahmen treffen, die erforderlich sind, um alle vom Global Forum in Phase 1 kritisierten Punkte zu korrigieren. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinne die in der Motion vorgeschlagene Massnahme.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es muss aber festgehalten werden, dass das Global Forum die Möglichkeit, ein DBA-Netz einseitig an den Standard in Sachen Informationsaustausch anzupassen, zwar anerkennt, jedoch auch klarstellt, dass die Liste der Partnerstaaten, die Gegenstand einseitiger Massnahmen sind, auf einer eindeutigen und objektiven Definition beruhen muss. Die Aufnahme eines expliziten Kriteriums, wonach Staaten aus subjektiven Gründen vom Vorteil der einseitigen Anwendung des Informationsaustausches ausgeschlossen würden, um namentlich in separaten Verhandlungen Gegenleistungen zu erlangen, erweist sich in diesem Licht als höchst problematisch. Die Aufnahme eines solchen Kriteriums würde wohl als willkürliche Diskriminierung angesehen und von den Partnerstaaten nicht toleriert. Ausserdem ist die OECD-Norm zu einem globalen Standard geworden, den auch die Schweiz übernommen hat und für den nur mehr schwerlich Gegenleistungen geltend gemacht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen hat der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt, die eine einseitige Ausdehnung des OECD-Standards in Sachen Informationsaustausch auf diejenigen Staaten vorsehen soll, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Die Amtshilfe auf Basis dieser einseitigen Ausdehnung soll für jedes erhaltene Ersuchen einzeln entschieden und unter Vorbehalt der Reziprozität gewährt werden. Staaten, die auf dieser Basis um Amtshilfe ersuchen, sollen ebenfalls gewährleisten, dass der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip eingehalten werden. Der Bundesrat beantragt gleichwohl die Ablehnung der Motion, da er sie nicht vollumfänglich annehmen kann. Parallel dazu wird das EFD die Anpassung des DBA-Netzes an den Standard weiterführen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einseitig die Anpassungen an den heute geltenden Amtshilfestandard vorzunehmen. Ausgenommen sind DBA wie jenes mit Italien, bei welchen die Schweiz Gegenforderungen stellt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einfach und rasch das Peer-Review des Global Forum bestehen. Rasche einseitige Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen</value></text></texts><title>Einfach und rasch das Peer-Review des Global Forum bestehen. Rasche einseitige Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen</title></affair>