﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20134274</id><updated>2023-07-28T07:07:34Z</updated><additionalIndexing>2841;arztähnlicher Beruf;Kompetenzregelung;Arbeitskräftebedarf;Unterricht für arztähnliche Berufe;Beförderung;berufliche Eignung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2669</code><gender>m</gender><id>3865</id><name>Steiert Jean-François</name><officialDenomination>Steiert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050401</key><name>arztähnlicher Beruf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020308</key><name>Unterricht für arztähnliche Berufe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020302</key><name>Arbeitskräftebedarf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010202</key><name>Beförderung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-03-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2615</code><gender>m</gender><id>1112</id><name>Müller Geri</name><officialDenomination>Müller Geri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2664</code><gender>m</gender><id>3828</id><name>Cassis Ignazio</name><officialDenomination>Cassis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2782</code><gender>f</gender><id>4081</id><name>Kessler Margrit</name><officialDenomination>Kessler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2669</code><gender>m</gender><id>3865</id><name>Steiert Jean-François</name><officialDenomination>Steiert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.4274</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die von der Interpellation aufgeworfenen Fragen rund um die Aufwertung der medizinischen Praxisassistentinnen (MPA) wurden im Rahmen des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" bereits ausführlich diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass zuerst bildungsseitig geklärt werden muss, welche zusätzlichen Aufgaben die MPA sinnvollerweise übernehmen können und welche Qualifikationen dafür nötig sind. Die erfolgte Eingabe der Berufsprüfung ist ein Schritt in diese Richtung. Erst wenn dies geklärt ist, kann geprüft werden, ob und inwieweit die Aufnahme der (neuen) Leistungen der MPA in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bzw. die Anerkennung der MPA als eine neue Leistungserbringerkategorie möglich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Was die Frage einer Ausdehnung der tarifarisch verrechenbaren Leistungen der MPA angeht, stellt sich zuerst die Frage, ob es sich bei der Leistung um eine KVG-Pflichtleistung handelt (inkl. Qualifikation des jeweiligen Leistungserbringers). Damit eine Leistung als Pflichtleistung definiert werden kann, muss sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (sog. WZW-Kriterien). Konkret muss im vorliegenden Fall zuerst die Frage beantwortet werden, welchen Charakter zusätzliche Leistungen der MPA aufweisen: Handelt es sich um zusätzliche delegierte Leistungen, die unter Aufsicht und Verantwortung des Arztes durchgeführt werden oder handelt es sich um eigenständige Leistungen der MPA auf ärztliche Anordnung hin. Im zweiten Fall stellt sich die Frage der Notwendigkeit einer Anerkennung einer neuen Leistungserbringerkategorie und damit verbunden die Abgrenzungsfrage zu anderen Leistungserbringergruppen. Erst in einem weiteren Schritt kann dann allenfalls über die tarifarische Abbildung dieser Leistungen (bzw. über deren "Preis") diskutiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. In Bezug auf die bildungsseitige Thematik ist festzuhalten, dass der Beruf der MPA in die Bildungssystematik integriert und die Durchlässigkeit zu den Gesundheitsberufen auf Tertiärstufe gewährleistet ist. Der Abschluss als MPA stellt eine Ausbildung auf Sekundarstufe II dar, was auch die Zulassungsbedingung für eine Ausbildung auf einer höheren Fachschule darstellt. Zudem können die MPA - entweder parallel zur beruflichen Grundbildung oder nach deren Abschluss - eine Berufsmaturität erwerben, die den Zugang zu einer Fachhochschule ermöglicht. MPA, die diesen Weg wählen, verlassen jedoch ihren eigentlichen Beruf. Um dem entgegen zu wirken, hat die Organisation der Arbeitswelt MPA (OdAMPA) bereits vor einem Jahr eine spezifische Weiterbildungsmöglichkeit auf Stufe Tertiär B in Richtung medizinische Praxiskoordinatorin (MPK) für die MPA vorgestellt. Eine solche Berufsprüfung würde eine neue Qualifikation schaffen, die im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen eine wichtige Rolle spielen wird. Gerade eine integrierte Versorgung, die durch die Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe aber auch Institutionen geprägt ist, bedarf einer soliden Koordination sowie einer kompetenten Kommunikation. Hier werden in Zukunft sowohl die MPA als auch die MPK eine wichtige Funktion übernehmen. Die hauptsächliche Herausforderung bei der Klärung der zukünftigen Kompetenzen der MPK ist die Abgrenzung zu den anderen Gesundheitsberufen. Das Bundesamt für Gesundheit hat im Rahmen des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" den Prozess begleitet und die Eingabe der Berufsprüfung ist erfolgt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im stationären wie vor allem im ambulanten Bereich unseres Gesundheitswesens klaffen Angebot und Nachfrage an verfügbarer ärztlicher Arbeitszeit immer öfter auseinander. Das gilt ganz besonders für die Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten, die je nach Praxis bis zu 80 Prozent der Konsultationen ausmachen. Dabei fallen zahlreiche Leistungen an, die nicht zwingend von der Ärztin oder vom Arzt erbracht werden müssen. Sie können teilweise delegiert werden, unter Wahrung der Qualitätsansprüche und Berücksichtigung der jeweils adäquaten Ausbildungen der ausführenden Personen, was zu einer effizienteren Nutzung der Kompetenzen führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine besondere Rolle spielen dabei die medizinischen Praxisassistentinnen (MPA), die seit 1999 als Beruf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes anerkannt sind: Die MPA sind sowohl im Krankenversicherungsgesetz wie in der Gesundheitsbildungssystematik teilweise marginalisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beim ersteren wegen der Unmöglichkeit, einen Teil der von der Ärztin oder vom Arzt delegierten Leistung tarifarisch abzurechnen, was in der Praxis die Delegation von Aufgaben unnötig reduzieren kann und einer optimalen Verteilung der Aufgaben zuwiderläuft; dies gilt insbesondere für den Bereich der chronisch Kranken (Information, Coaching von Patientinnen usw.);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- beim zweiten, weil der Beruf trotz angekündigter Weiterbildungsmodule ein Sackgassenberuf bleibt, auf Kosten der betroffenen Frauen und der für die Systemqualität notwenigen Durchlässigkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erwägt der Bundesrat in diesem Kontext,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. den Bereich der tarifarisch verrechenbaren Leistungen der MPA so auszudehnen, dass der Einsatz der MPA im Patienteninteresse optimal erfolgen kann und die Kompetenzen der betroffenen Arbeitskräfte besser genutzt werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Überlegungen anzustellen, wie die Aus- und Weiterbildung sowie die anrechenbaren Praxiskompetenzen der MPA in die Gesundheitsbildungssystematik dahingehend integriert werden können, dass eine Durchlässigkeit ermöglicht werden kann?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stärkung der Rolle der medizinischen Praxisassistentinnen?</value></text></texts><title>Stärkung der Rolle der medizinischen Praxisassistentinnen?</title></affair>