﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20135055</id><updated>2023-07-27T19:01:49Z</updated><additionalIndexing>48;Kanton;Schienenfahrzeug;regionaler Verkehr;Schienennetz;Finanzierung;Personenverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2488</code><gender>m</gender><id>464</id><name>Fehr Hans-Jürg</name><officialDenomination>Fehr Hans-Jürg</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010107</key><name>regionaler Verkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010201</key><name>Personenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030207</key><name>Schienennetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030208</key><name>Schienenfahrzeug</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-03-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2488</code><gender>m</gender><id>464</id><name>Fehr Hans-Jürg</name><officialDenomination>Fehr Hans-Jürg</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.5055</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Angebote des regionalen Personenverkehrs werden von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt. Federführend bei der Festlegung der Angebote und somit auch der Angebotsausbauten sind die Kantone. Es ist daher unabdingbar und so in der Abgeltungsverordnung auch vorgesehen, dass der Bund die Kantone jeweils über seine finanziellen Möglichkeiten in den folgenden Jahren informiert. Die im Schreiben vom 4. Februar 2013 erwähnten Massnahmen beziehen sich auf die Fahrplanperiode 2014/15. Diese Vorgaben richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Bundes, wie sie im Finanzplan des Bundes festgehalten sind. Im Schreiben sind verschiedene Massnahmen aufgeführt, um den finanziellen Spielraum zu erhöhen: Der Bund erhöht die Abgeltungssumme gemäss Finanzplan um jährlich 1,5 Prozent. 2012 betrug der Betrag 857 Millionen Franken, 2013 betrug er 871 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei unverändertem Angebot verlangt der Bund von den Transportunternehmen eine Reduktion der Abgeltungsbeträge im Jahr 2014 um 2,5 Prozent und 2015 um 1 Prozent. Mit diesen Mitteln können neue Angebote mitfinanziert werden. Den Transportunternehmen steht die Kompetenz zu, die Tarife zu erhöhen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gestützt auf diese Informationen treffen die Kantone die entsprechenden Dispositionen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit Artikel 33 des Personenbeförderungsgesetzes, der eine hälftige Finanzierung der Angebote des regionalen Personenverkehrs vorsieht. Kantone, welche bereit sind, den Anteil des Bundes an die geplanten Angebotsausbauten für die Jahre 2014/15 zu übernehmen, können dies tun. Gestützt auf Artikel 28 Absatz 4 desselben Gesetzes sind Zusatzbestellungen durch die Kantone möglich. Andere Kantone stehen hingegen vor Finanzierungsschwierigkeiten. Hier ist mit einer zeitlichen Verschiebung der Angebotsausbauten zu rechnen. Eine Abkehr von der Agglomerationspolitik stellt diese Vorgabe nicht dar. Es gilt vielmehr festzuhalten, dass der Bund die Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr jedes Jahr erhöht, obwohl es zunehmend Bahnstrecken mit einem Kostendeckungsgrad unter 30 Prozent gibt. Von einer Verabschiedung aus der Finanzierungsverantwortung kann daher keine Rede sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Verkehr hat die Kantone informiert, dass der Bund keine Genehmigungen für neues Rollmaterial für den regionalen Personenverkehr (RPV) mehr erteilt und sich ab Fahrplanwechsel auch an den Angebotsausbauten im RPV nicht mehr beteiligen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist dieses Vorgehen mit Artikel 33 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes und der Agglomerationspolitik des Bundes vereinbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Will sich der Bundesrat aus der Mitfinanzierung von Angebotserweiterungen, die dem Bund mit den Agglomerationsprogrammen eingereicht worden sind, verabschieden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausbaustopp im regionalen Personenverkehr</value></text></texts><title>Ausbaustopp im regionalen Personenverkehr</title></affair>