{"id":20135060,"updated":"2023-07-27T21:24:39Z","additionalIndexing":"28;2811;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Erwerbsleben;Arbeitserlaubnis;Beschäftigungspolitik;Fremdarbeiter\/in;Prostitution","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K01010211","name":"Prostitution","type":1},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L05K0702030302","name":"Arbeitserlaubnis","type":1},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1},{"key":"L06K070202010402","name":"Erwerbsleben","type":1},{"key":"L04K07020303","name":"Beschäftigungspolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-03-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1362524400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1362956400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.5060","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Personen, die sich in der Schweiz als Selbstständigerwerbende niederlassen wollen, haben einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B, wenn sie die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachweisen können. Der Nachweis kann im Bereich der Prostitution beispielsweise durch das Vorlegen eines Businessplans erbracht werden. Diese Anforderung wird auch bei anderen Berufsgattungen geltend gemacht und stellt für die betroffenen Personen keinen unverhältnismässigen Aufwand dar. Das Vorlegen eines Businessplans erlaubt den kantonalen Behörden die Prüfung, ob effektiv eine selbstständige und existenzsichernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.<\/p><p>Im Bereich des Freizügigkeitsabkommens sind die Bedingungen, die zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigen, streng. Sie sind auch bezüglich der Prostitution gültig. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden. Die strengen Anforderungen beim Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit erlauben eine verbesserte Kontrolle und verhindern damit Missbräuche. Sie dienen damit letztlich dem Schutz der betroffenen Personen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das BFM-Rundschreiben vom Januar 2012 empfiehlt als Anforderung für die Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit im Rotlichtbereich u. a. das Vorliegen eines Businessplans.<\/p><p>1. Ist dies nicht eine unverhältnismässige Anforderung, die einer Einschränkung des Rechts auf Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit (Art. 12 Anhang I FZA) gleichkommt?<\/p><p>2. Und wären nicht auch materiell im Sinne des Schutzes der Sexarbeiterinnen und -arbeiter selbstständige Erwerbstätigkeiten sogar wünschenswerter als die Abhängigkeit von Arbeitgebern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rundschreiben des BFM zur Rotlichtproblematik (1)"}],"title":"Rundschreiben des BFM zur Rotlichtproblematik (1)"}