{"id":20135212,"updated":"2025-11-14T07:14:58Z","additionalIndexing":"2811;09;Einbürgerung;Rekrutenschule","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L05K0506010603","name":"Einbürgerung","type":1},{"key":"L05K0402030703","name":"Rekrutenschule","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-06-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1370383200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371420000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.5212","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Hauptgrund für die Nichtzulassung zum Militärdienst liegt in der Tatsache, dass dem Betroffenen aufgrund der Beurteilung die persönliche Waffe nicht überlassen werden kann. Dies kann aufgrund von Verzeichnungen in den entsprechenden Registern oder aufgrund von Erkenntnissen geschehen, dass sich der Stellungspflichtige als künftiger Angehöriger der Armee selbst oder Dritte gefährden könnte.<\/p><p>2. Es gibt nur Schweizer Stellungspflichtige bei der Rekrutierung. Die Armee führt keine Statistik über Schweizer Bürger mit Migrationshintergrund. Solche Personen sind nur als Neubürger ersichtlich, wenn sie nach Vollendung des 20. Altersjahres eingebürgert wurden. Auch für sie gelten die verfassungsrechtlichen Bestimmungen der allgemeinen Militärdienstpflicht. Der Bundesrat erachtet das Führen einer separaten Statistik im Sinne des Fragestellers als nicht opportun.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Jahre 2012 wurden von 40 000 stellungspflichtigen Rekruten aufgrund der Personensicherheitsüberprüfung rund 1000 nicht zum Militärdienst zugelassen, weil sie - zumal als Waffenträger - als zu grosses Risiko erachtet werden.<\/p><p>1. Welches waren die Hauptgründe für die Nichtzulassung zum Militärdienst?<\/p><p>2. Welcher Anteil der 1000 Risikofälle besitzt einen Migrationshintergrund?<\/p><p>Falls keine solche Statistik besteht, ist der Bundesrat bereit, künftig eine solche vorzulegen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rekruten mit Migrationshintergrund"}],"title":"Rekruten mit Migrationshintergrund"}