{"id":20135517,"updated":"2023-07-28T07:16:05Z","additionalIndexing":"52;66;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-02T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L03K170301","name":"Kernenergie","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K08040707","name":"Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-12-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1385938800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1386543600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.5517","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach dem Kernenergiegesetz kann ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, als seine Sicherheit gewährleistet ist. Darüber hinaus verlangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), dass selbst bis zum letzten Betriebstag über die minimalen Sicherheitsanforderungen hinaus auch eine genügende Sicherheitsmarge besteht.<\/p><p>Die Überprüfung der Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen erfolgt durch das Ensi als gesetzlich vorgesehene eidgenössische Aufsichtsbehörde. Der Bundesrat erachtet die Aufsicht des Ensi als umfassend und unabhängig. Er sieht keine Veranlassung, ein externes Expertengremium einzusetzen. Bei Bedarf kann das Ensi externe Experten beiziehen. Zu bestimmten Fragen der nuklearen Sicherheit äussert sich zudem die Kommission für nukleare Sicherheit.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Sicherheit des Kernkraftwerkes Mühleberg muss gemäss dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) auch bei Abschaltung im Jahr 2019 bis zum letzten Tag gewährleistet sein, und die dafür notwendigen Massnahmen müssen ergriffen sein. Gemäss Stellungnahme des Ensi zum unbefristeten Langzeitbetrieb sind weiterhin Sicherheitsmassnahmen nötig. Ob ein Weiterbetrieb möglich ist, ist heute offen.<\/p><p>Wäre es nicht gerechtfertigt, die Fragen des Weiterbetriebes bis 2019 oder der sofortigen Einstellung durch ausländische Expertinnen und Experten prüfen zu lassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sicherheit des Kernkraftwerkes Mühleberg. Internationale Expertise"}],"title":"Sicherheit des Kernkraftwerkes Mühleberg. Internationale Expertise"}