{"id":20140304,"updated":"2026-05-20T02:12:33Z","additionalIndexing":"15;2811;Grenzgänger\/in;Beziehung Bund-Kanton;Ausländerkontingent;Tessin","affairType":{"abbreviation":"Kt. 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Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk der Einführung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung zugestimmt. Dessen Absatz 2 sieht vor, dass die \"Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ... durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt\" wird. Doch wie auch der Bundesrat sagt, machen die neuen Verfassungsbestimmungen \"keinerlei Vorgaben, wie hoch die Kontingente sein dürfen und wer darüber entscheiden soll\". Dieser lässt des Weiteren verlauten, dass er die \"Umsetzung an die Hand genommen\" hat und \"die offenen Fragen eine nach der anderen\" klären wird. <\/p><p>Am 12. Februar 2014 hat der Bundesrat bekanntgegeben, welche Fristen er sich für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels gesetzt hat: Bis Ende Juni 2014 soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Umsetzungskonzept erarbeiten, welches Auskunft darüber gibt, welche Gesetzgebungsarbeiten erforderlich sind. Ein Gesetzentwurf soll dann bis Ende 2014 vorliegen. In der Zwischenzeit sollen zudem Ausführungsverordnungen entworfen werden, die zum Zug kommen, wenn das Ausführungsgesetz nicht rechtzeitig fertig wird.<\/p><p>Am 13. März 2014 trifft sich der Bundesrat mit den Spitzenvertretern der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail Suisse, Economiesuisse), der Kantone (Konferenz der Kantonsregierungen, Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren), des Schweizerischen Städteverbands und des Schweizerischen Gemeindeverbands zu einem Informationsaustausch über den Stand der Arbeiten, die unmittelbar nach dem 9. Februar 2014 aufgenommen worden sind.<\/p><p>In den Tagen nach dem 9. Februar 2014 haben verschiedene Akteure aus der Politik, der Verwaltung, dem Sozialwesen und der Wirtschaft Vorschläge zur Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente im Sinne von Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung gemacht. Die einen fordern, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht in die Berechnung der Kontingente miteinzubeziehen, andere wiederum wollen die Kontingente in Abhängigkeit vom Abstimmungsverhalten am 9. Februar zuteilen usw. Ohne auf diese Vorschläge im Einzelnen eingehen zu wollen, kann festgehalten werden, dass diese selbstverständlich stets auf Einzelinteressen beruhen oder regionale Abstimmungsergebnisse widerspiegeln.<\/p><p>Die Initianten weisen darauf hin, dass die breite Zustimmung zum neuen Artikel 121a der Bundesverfassung im Tessin vor allem auf den Willen des Tessiner Stimmvolkes zurückzuführen ist, den Zugang von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu unserem Kanton zu reglementieren, namentlich mit dem Ziel, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die Ersetzung der einheimischen Arbeitskräfte zu verhindern. <\/p><p>In anderen Kantonen, in denen das Grenzgängerphänomen weniger präsent (oder sogar nahezu inexistent) ist, hat dieses Element sicherlich keine derart wichtige Rolle bei der Bildung des Volkswillens gespielt. Die Initianten sind der Ansicht, dass diese unterschiedlichen Blickwinkel in Bezug auf die Grenzgängerproblematik bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente im Sinne des neuen Verfassungsartikels Berücksichtigung finden müssen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund scheint es deshalb zweckmässig, dass die Kantone bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente für Grenzgänger über eine gewisse Autonomie verfügen und dadurch ihren jeweiligen besonderen Bedürfnissen (die von ihrer sozioökonomischen Struktur abhängig sind) und dem Willen ihrer Kantonsbevölkerung besser Rechnung tragen können.<\/p><p>In den Augen der Initianten ist dieser föderalistische Ansatz nicht nur absolut im Einklang mit der institutionellen Architektur unseres Landes, sondern auch die wirksamste Möglichkeit, um den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit zu geben, dass die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels bestmöglich den Bedürfnissen ihres Kantons und dem Willen der jeweiligen Kantonsbevölkerung entspricht.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:<\/p><p>Der Kanton Tessin fordert den Bund auf, im Ausführungsgesetz zum neuen Artikel 121a der Bundesverfassung den Kantonen die Zuständigkeit zu übertragen, die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger für ihr Kantonsgebiet festzulegen, um so zu gewährleisten, dass die Bedürfnisse der einzelnen Kantone und der Wille der jeweiligen Kantonsbevölkerung angemessen berücksichtigt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Das Tessin gestaltet seine Zukunft selbst"}],"title":"Das Tessin gestaltet seine Zukunft selbst"}