﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20141024</id><updated>2025-06-24T22:28:06Z</updated><additionalIndexing>12;08;Rechtshilfe;Kontrolle;politisches System;Bundesanwaltschaft;Russland;Rechtsstaat;politische Verfolgung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4912</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0301040201</key><name>Russland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040407</key><name>Bundesanwaltschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030105</key><name>politische Verfolgung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070109</key><name>Rechtsstaat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L02K0807</key><name>politisches System</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-05-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-03-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-05-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.1024</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Richtlinien für die Leistung von Rechtshilfe wie auch die möglichen Ablehnungsgründe sind im Rechtshilfegesetz (IRSG) zu finden (u. a. in Art. 2 über die Anforderungen an das ausländische Verfahren und in Art. 3 über Ausschlussgründe aufgrund der Art der Tat). Die Bestimmungen des IRSG sind anwendbar, soweit andere Gesetze oder internationale Vereinbarungen nichts anderes bestimmen. Wo Staatsverträge bestehen, gelten daher die dort enthaltenen Ablehnungsgründe. Für den Rechtshilfeverkehr zwischen der Schweiz und Russland gilt in erster Linie das Rechtshilfeübereinkommen des Europarates. Dieses enthält in Artikel 2 eine Möglichkeit zur Verweigerung der Rechtshilfe, wenn der ersuchte Staat der Ansicht ist, dass die Erledigung des Ersuchens geeignet ist, die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung (Ordre public) oder andere wesentliche Interessen seines Landes zu beeinträchtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass die Bundesanwaltschaft oder andere Behörden eine ungenügende Prüfung von Ersuchen aus Russland vornehmen. Das IRSG stellt den Betroffenen Rechtsmittelmöglichkeiten an Bundesstrafgericht und Bundesgericht zur Verfügung. Diese Gerichte überprüfen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Zulässigkeit der jeweiligen Rechtshilfemassnahmen umfassend, auch in Bezug auf die möglichen Ablehnungsgründe. Bundesstrafgericht und Bundesgericht haben bisher nur ausnahmsweise Ersuchen aus Russland wegen rechtsstaatlicher Bedenken abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Rechtshilfeverkehr für politischen Druck auf andere Staaten nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn er - wie mit Russland - auf den staatsvertraglichen Verpflichtungen des Rechtshilfeübereinkommens des Europarates beruht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In letzter Zeit wurde die Schweiz immer wieder zum nützlichen Gehilfen der Machthaber in Russland, um politische Gegner oder unliebsame Wirtschaftsführer in die Schranken zu weisen oder auszuschalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es zeigt sich folglich, dass die Bundesanwaltschaft bei Rechtshilfegesuchen aus Russland vielfach nicht oder nur ungenügend prüft, ob die Verfahren politisch motiviert sind. Dabei werden häufig fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verletzt. Im Magnitski-Fall unterstützte die Schweizer Justiz Russland sogar, um gegen einen Toten zu ermitteln. Auch gegen den Bankier Andrei Borodin leitete die Bundesanwaltschaft 2011 ein Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei ein und liess dessen Konten einfrieren, obwohl offensichtlich ist, dass das entsprechende Verfahren in Russland rein politisch gesteuert war; in England hat er deshalb auch Asyl erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf der anderen Seite blitzen Schweizer Ermittler mit ihren Rechtshilfegesuchen in Moskau häufig ab, und es ist ihnen unmöglich, Beschuldigte in Russland zu befragen oder befragen zu lassen. Ersuchen der Schweiz an die russische Generalstaatsanwaltschaft werden oft nicht beantwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Richtlinien werden angewendet, um zu entscheiden, ob einem Land Rechtshilfe geleistet wird oder nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass Russland die rechtsstaatlichen Bedingungen oft nicht erfüllt, um von der Schweiz Rechtshilfe zu erhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sollten die russischen Behörden nicht zu einer deutlichen Verbesserung oder rechtlichen und politischen Situation veranlasst werden unter dem Hinweis, dass ihnen sonst keine Rechtshilfe mehr zukommen könnte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rechtshilfe an Russland</value></text></texts><title>Rechtshilfe an Russland</title></affair>