﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20141047</id><updated>2025-06-24T22:24:01Z</updated><additionalIndexing>2811;10;Asylbewerber/in;internationales Abkommen;Dubliner Abkommen;Nichteintretensentscheid;Rückwanderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K10020201</key><name>internationales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020104</key><name>Nichteintretensentscheid</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K090201010104</key><name>Dubliner Abkommen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-08-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-08-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.1047</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Einerseits ist es nicht korrekt, dass alle Rückübernahmeabkommen der neuen Generation eine Rückübernahmeklausel für Drittstaatangehörige enthalten. Dies mag der Fall sein bei Abkommen, welche die Schweiz mit anderen europäischen Staaten ausgehandelt hat, nicht aber bei Abkommen, die mit Ländern in anderen Regionen ausserhalb Europas abgeschlossen wurden. Andererseits befasst sich das Dublin-Abkommen nicht mit Wegweisungen in die Herkunftsländer, sondern regelt, welches Land für die Prüfung der Asylgesuche im Dublin-Raum zuständig ist. Die Schweiz richtet sich beim Wegweisungsvollzug nicht nach der Staatsangehörigkeit der Asylsuchenden, sondern nach der Zuständigkeit der jeweiligen Länder für die Asylgesuche.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist richtig, dass die Schweiz finanzielle Mittel für die Ausrüstung (die Schweiz hat nie Schiffe finanziert) und Ausbildung der Migrationsbehörden der Herkunfts- und Transitländer zur Verfügung stellt. Finanzierungen dieser Art erfolgen im Rahmen eines bereits bestehenden bilateralen Migrationsdialogs oder -abkommens. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist der Bundesrat auch bestrebt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in ihr jeweiliges Herkunftsland zurückzuführen. Die vom Interpellanten angeregte Regelung, wonach gewisse Staaten sich als Gegenleistung für finanzielle und/oder materielle Unterstützung vertraglich zur Aufnahme von Drittstaatangehörigen verpflichten würden, hält der Bundesrat jedoch nicht für vertretbar. Die Gründe hierfür hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion 14.3272 ausgeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das abgeschlossene Abkommen zwischen Australien und Papua-Neuguinea sieht vor, dass alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg nach Australien gekommen sind, nicht mehr dort bleiben dürfen, sondern auf die Insel Manus in Papua-Neuguinea gebracht werden, wo ihr Asylgesuch geprüft wird. Die Asylsuchenden sind während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in einem Ausschaffungszentrum untergebracht. Unabhängig vom Ausgang ihres Verfahrens werden sich die betroffenen Personen nie in Australien niederlassen dürfen. Organisationen, die sich für den Schutz von Migrantinnen und Migranten einsetzen, insbesondere das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), haben dieses Abkommen aufs Schärfste verurteilt. Das UNHCR kommt zum Schluss, dass der rechtliche Rahmen für die Aufnahme und Behandlung von Asylsuchenden beträchtliche Lücken aufweist, die das physische und psychische Wohlbefinden der überstellten Personen, insbesondere von Familien und Kindern, beeinträchtigen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass solche Abkommen gegen unser Asylrecht und unsere humanitäre Tradition verstossen und somit kein geeignetes Instrument für die Migrationspolitik unseres Landes darstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit seiner Feststellung hat der Bundesrat lediglich auf die Tatsache hingewiesen, dass kein anderes europäisches Land ein solches Abkommen abgeschlossen hat. Im Übrigen hat der Bundesrat seine Haltung bereits in seiner Antwort auf die Motion 14.3272 dargelegt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3272 hält der Bundesrat fest, dass der unverrückbare Grundsatz für die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt die Staatsangehörigkeit sei. Nun enthält aber jedes Rückübernahmeabkommen eine Klausel, welche auch die Rückübernahme von Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Zudem wird bei Rückführungen im Rahmen der Dublin-Abkommen regelmässig vom Grundsatz der Staatsangehörigkeit abgewichen. Was spricht also grundsätzlich dagegen, dass ein anderes Kriterium als das der Staatsangehörigkeit zur Anwendung gelangt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat befürchtet, dass der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Ländern, welche bereit wären, als Gegenleistung für Entwicklungshilfe alle Staatsangehörigen ihrer Region aufzunehmen, diese Länder zum Menschenhandel verleiten könnte, würden sie doch daraus finanzielle Vorteile ziehen. Allerdings finanziert die Schweiz schon heute zahlreiche Güter (Gerätschaften, dank denen Migrantinnen und Migranten entdeckt werden können, Schiffe usw.) in der Absicht, dass durch diese Leistungen die Rückführung von Angehörigen gewisser Drittstaaten ermöglicht wird - und daran scheint der Bundesrat nicht Anstoss zu nehmen. Wäre es nicht möglich, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen, welche auch die Rückübernahme von Angehörigen von Drittstaaten einschliessen, und gleichzeitig Massnahmen zu treffen, mit denen einem möglichen Menschenhandel ein Riegel geschoben wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Australien hat mit Papua-Neuguinea ein Abkommen geschlossen, das besagt, dass Papua-Neuguinea Angehörige von Nachbarländern aufnimmt, wenn sich der fragliche Drittstaat bei der Rückführung aus Australien nicht kooperativ zeigt. Welche grundlegenden Unterschiede bestehen zwischen der politischen Situation in Australien - wo solche Typen von Abkommen geschlossen werden können - und der Schweiz, wo eine derartige Lösung offenbar nicht infrage kommt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hebt hervor, dass bisher kein europäischer Staat ein wie in der Motion 14.3272 beschriebenes Abkommen geschlossen habe. Bevor die Schweiz Migrationspartnerschaften abschloss, ist aber auch kein anderer europäischer Staat derartige Partnerschaften eingegangen; die Schweiz muss innovative Lösungen finden und eine Vorreiterrolle spielen. Weshalb sollte die Tatsache, dass bis anhin kein anderer europäischer Staat dieses oder jenes Abkommen geschlossen hat, entscheidend für das Handeln der Schweiz sein? Wurden bereits vertiefte Abklärungen getroffen, ob ein Abkommen des genannten Typs abgeschlossen werden könnte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks. Nachtrag zur Stellungnahme zur Motion 14.3272</value></text></texts><title>Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks. Nachtrag zur Stellungnahme zur Motion 14.3272</title></affair>