{"id":20141048,"updated":"2025-06-24T22:23:44Z","additionalIndexing":"2811;Ausschaffung;internationales Abkommen;Vollzug von Beschlüssen","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4914"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L04K10020201","name":"internationales Abkommen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1403128800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1409090400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.1048","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Zusammenarbeit mit den Ländern, mit denen die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen oder ein ähnliches Instrument vereinbart hat, ist im Allgemeinen gut. Die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit Algerien war anfänglich unbefriedigend. Nachdem jedoch ein regelmässiger Migrationsdialog aufgenommen wurde, hat sich die Zusammenarbeit mit Algerien verbessert. Im Bereich der unfreiwilligen Rückkehr bleibt die Zusammenarbeit mit den algerischen Behörden dennoch unbefriedigend.<\/p><p>2. Es wurde eine interdepartementale Struktur geschaffen, um die Umsetzung aller operativen Aspekte der interdepartementalen Zusammenarbeit im Bereich der Migration und die verschiedenen Instrumente der Migrationsaussenpolitik zu koordinieren. Im Rahmen des operativen Gremiums \"IMZ-Ausschuss\" (Ausschuss der interdepartementalen Arbeitsgruppe \"Internationale Migrationszusammenarbeit\") wurde eine Liste der Schwerpunkt- und Problemländer im Rückkehrbereich erstellt. Alle in dieser Liste erwähnten Länder, deren festgefahrene Situation im Rückkehrbereich nur unter Einbezug von anderen Partnern überwunden werden kann, werden von einer Arbeitsgruppe IMZ betreut. Gleichzeitig hat der Bundesrat einen Sonderbotschafter für die internationale Migrationszusammenarbeit, Herrn Eduard Gnesa, ernannt. Dieser führt den Migrationsdialog mit den Herkunfts- und Transitländern, insbesondere mit den von der Arbeitsgruppe IMZ als problematisch betrachteten Ländern wie Marokko und Algerien.<\/p><p>3. Die Schweiz hat damals neben den Verhandlungen mit Senegal auch versucht, ähnliche Abkommen mit anderen Ländern in dieser Region auszuhandeln. Diese kamen aber nicht zustande, weil bei unseren ausländischen Gesprächspartnern der politische Wille fehlte. Nach dieser Erfahrung hat der Bundesrat in den letzten Jahren eine Strategie des Interessenausgleichs verfolgt, in welcher die Anliegen beider Vertragsparteien im Migrationsbereich berücksichtigt werden. Auf diese Weise konnten in den letzten Jahren mit verschiedenen Staaten Migrationspartnerschaften (Tunesien, Nigeria, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo) und Migrationsabkommen (z. B. Angola, Guinea und Kamerun) abgeschlossen werden, welche jeweils auch die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich regeln. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieser Weg die Voraussetzungen schafft, um mit den Herkunfts- und Transitländern Lösungen im Rückkehrbereich zu finden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Bisher hat die Schweiz 48 Rückübernahmeabkommen geschlossen. Mit welchen Unterzeichnerstaaten gestaltet sich die Zusammenarbeit hinsichtlich der Rückübernahmen unbefriedigend?<\/p><p>2. Welche Strategie verfolgt die Schweiz, wenn es darum geht, Drittstaaten zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu bewegen, falls sich diese Staaten weigern, ein Rückübernahmeabkommen oder eines der übrigen von der Schweiz vorgeschlagenen Abkommen umzusetzen oder abzuschliessen?<\/p><p>3. Am 8. Januar 2003 hat die Schweiz ein Abkommen geschlossen, das die Möglichkeit vorsah, zurückgewiesene Asylsuchende aus Westafrika für höchstens 72 Stunden nach Senegal zu schicken; diese Frist wird als notwendig erachtet, um den genauen Herkunftsort der zurückgewiesenen Asylsuchenden zu eruieren. Dieses Abkommen ist nicht ratifiziert worden. Ist dieser Fehlschlag Grund genug, um endgültig auf den Abschluss solcher Abkommen zu verzichten? Seit wann ist der Widerstand der örtlichen Diaspora ein entscheidendes Kriterium?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks"}],"title":"Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks"}