﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20141052</id><updated>2025-11-14T07:30:55Z</updated><additionalIndexing>24;Wertpapier;rechtliche Vorschrift;Bankgeschäft;Finanzrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Finanzinstrument</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4914</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11060115</key><name>Finanzrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060101</key><name>Wertpapier</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060110</key><name>Finanzinstrument</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030101</key><name>rechtliche Vorschrift</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-08-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-06-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-08-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.1052</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.-3. Beim angesprochenen Produkt handelt es sich um ein im Jahr 2013 erstmals auf den Markt gebrachtes Anlageinstrument. Seitdem sind eine Handvoll gleichgelagerter Transaktionen durchgeführt worden. Das ausstehende Gesamtvolumen ist relativ gering; es bewegt sich derzeit im tiefen einstelligen Milliardenbereich. Die Produkte fokussieren auf das in den USA nach der Subprime-Krise stark gewachsene Mietwohnungs-Segment. Sie dienen der Refinanzierung eines breiten Immobilien-Portfolios (einige Tausend Objekte) in ausgewählten Regionen der USA. Die Liegenschaften werden üblicherweise von einer spezialisierten Immobilienfirma in renovierungsbedürftigem Zustand erworben, grundlegend saniert und mit einer Laufzeit von zwölf Monaten vermietet. Die Mieteinnahmen des gesamten Immobilien-Portfolios stellen die Zinszahlungen des Anlageinstruments sicher, und das Investment ist zudem durch das Liegenschaften-Portfolio gedeckt. Haupttreiber für das Risiko des Anlageinstruments sind somit die Nachhaltigkeit und Stetigkeit der Mietzinseinnahmen (gesamtwirtschaftliche Entwicklung) und die Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Immobilien (Immobilienpreisentwicklung) in den USA.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Produkt wurde von der Deutschen Bank strukturiert und ausgegeben und von der amerikanischen Tochtergesellschaft der Credit Suisse zusammen mit der Bank J. P. Morgan im Markt platziert. Die Investoren sind institutionelle Anleger wie Investmentgesellschaften, Pensionskassen, Vermögensverwalter oder Versicherungsgesellschaften aus den USA und Grossbritannien. Die Finma verfügt über keine Angaben darüber, ob auch institutionelle Anleger in der Schweiz solche Papiere halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.-6. Die Produkte unterliegen als Structured Notes der SEC-Regulierung (U.S. Securities and Exchange Commission), verfügen über ein offizielles Rating und dürfen in den USA ausschliesslich an qualifizierte institutionelle Anleger vertrieben werden. Entsprechend besteht für die Finma keine Möglichkeit, auf das Zulassungsverfahren in den USA Einfluss zu nehmen. In der Schweiz dürfen derartige strukturierte Produkte an nichtqualifizierte Anlegerinnen und Anleger nur vertrieben werden, wenn sie von einem beaufsichtigten Finanzintermediär ausgegeben, garantiert oder gleichwertig gesichert werden und wenn für sie ein vereinfachter Prospekt vorliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allfällige Eigenbestände der angesprochenen Structured Notes müssen von den Banken und anderen beaufsichtigten Finanzintermediären anhand der seit der Subprime-Krise deutlich verschärften Eigenmittelvorschriften mit Eigenkapital unterlegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss der vom Bundesrat am 27. Juni 2014 in die Vernehmlassung geschickten Vorlage zu einem Finanzdienstleistungsgesetz soll der für strukturierte Produkte bis anhin vorgesehene vereinfachte Prospekt neu in einem Basisinformationsblatt aufgehen. Mit dem Basisinformationsblatt sollen den Privatkundinnen und Privatkunden eine fundierte Anlageentscheidung und ein echter Vergleich verschiedener Finanzinstrumente ermöglicht werden. Das Basisinformationsblatt muss in leicht verständlicher Sprache abgefasst sein, die wesentlichen Produktinformationen enthalten und unabhängig von der Art des Finanzinstruments einheitlich ausgestaltet werden. Zu den wesentlichen Produktinformationen zählen insbesondere das Risiko- und Renditeprofil des Finanzinstruments, namentlich die Wahrscheinlichkeit eines Kapitalverlusts, sowie die Information über die mit dem Finanzinstrument verbundenen Bewilligungen und Genehmigungen. Es ist vorgesehen, dass ein Basisinformationsblatt für sämtliche Finanzinstrumente einheitlich zu erstellen und am Point of Sale jeweils abzugeben ist, soweit die Finanzinstrumente Privatkundinnen und Privatkunden angeboten werden. Strukturierte Produkte sollen neu zudem einer Prospektpflicht unterstehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Medienberichten zufolge legt die Credit Suisse mietenbesicherte Wertpapiere von Blackstone, dem grössten Private-Equity-Unternehmen, auf. Diesen Wertpapieren liegen dem Vernehmen nach Mieteinnahmen aus Hunderttausenden von Einfamilienhäusern in den USA zugrunde, die aus Zwangsversteigerungen infolge der Immobilien-Subprimekrise von der Blackstone-Tochtergesellschaft Invitation Homes erworben wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind ihm respektive der Finma diese (auch für die Wall Street) völlig neuartigen Produkte bekannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er respektive die Finma den volkswirtschaftlichen Nutzen solcher Produkte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er respektive die Finma die Risiken solcher Produkte für die Credit Suisse und unseren Finanzplatz im Lichte der ähnlichen Finanzmarkt-Produkteklassen, die der Subprimekrise zugrunde lagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hat die Finma die Möglichkeit, solche Produkte, bevor sie aufgelegt werden dürfen, einem Zulassungsverfahren zu unterziehen? Wenn nein, prüft die Finma die Möglichkeit eines solchen Zulassungsverfahrens, wobei seitens des Emittenten (volkswirtschaftlicher) Nutzen und Risiken ausgewiesen werden müssten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche anderen Mittel stehen der Finma zur Verfügung (Verbot, Stellen von Kapitalunterlegungsbedingungen usw.), um Risiken für den Finanzplatz und unsere Volkswirtschaft vorsorglich abzuwenden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Glaubt er und die Finma - sollte künftig das "Too big to fail"-Problem einmal gelöst sein -, dass im Bereich der Finanzmarktprodukte des Prinzip "anything goes" gilt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Risiken für die Schweiz durch Auflage neuer Produkte bei der Credit Suisse</value></text></texts><title>Risiken für die Schweiz durch Auflage neuer Produkte bei der Credit Suisse</title></affair>