﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20141058</id><updated>2025-06-24T22:24:26Z</updated><additionalIndexing>09;08;24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2755</code><gender>m</gender><id>4048</id><name>Rusconi Pierre</name><officialDenomination>Rusconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-10T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-11-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2755</code><gender>m</gender><id>4048</id><name>Rusconi Pierre</name><officialDenomination>Rusconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.1058</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.-3. Die Schweiz verfolgt eine klare Politik. Sie zahlt kein Lösegeld, setzt gleichzeitig jedoch alles daran, dass Geiseln unversehrt freigelassen werden. Die Schweiz lässt sich von Terroristen nicht erpressen. Der Kampf gegen Entführungen zwecks Lösegelderpressung ist eine Priorität unserer Aussenpolitik. Die Schweiz appelliert zudem an alle Staaten, auf Zahlungen von Lösegeld zu verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz, wie zahlreiche andere Länder, ist sehr besorgt über die Zunahme von Entführungen durch terroristische Gruppierungen zwecks Lösegelderpressung. Dieses Vorgehen, welches menschliches Leben zu einer reinen Ware degradiert, bildet für terroristische Gruppen eine wichtige Einnahmequelle. Dies hat zur Folge, dass Lösegeldzahlungen einen indirekten Anreiz für weitere Entführungen und so ein höheres Entführungsrisiko für Staatsangehörige aller Länder darstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die wirksamste Methode, um diesem inakzeptablen System ein Ende zu bereiten, besteht nach Auffassung des Bundesrates in der Implementierung und Förderung einer Strategie, die jegliche Lösegeldzahlungen ausschliesst. Die schweizerische Strategie beruht auf drei Pfeilern: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Prävention, um Schweizer Staatsangehörige davon abzuhalten, in Regionen mit hohem Entführungsrisiko zu reisen; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Überzeugungsarbeit, damit möglichst viele Länder die Politik verfolgen, kein Lösegeld zu zahlen; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in konkreten Entführungsfällen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Je mehr Staaten auf Lösegeldzahlungen und auf politische Zugeständnisse verzichten, desto stärker ist die Präventionswirkung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Engagement der Schweiz findet auch auf bilateraler und multilateraler Ebene statt. Wir setzen uns aktiv in den Vereinten Nationen und im Globalen Forum zur Bekämpfung des Terrorismus (GCTF) für die Förderung der Strategie, kein Lösegeld zu bezahlen, ein. Das GCTF fördert insbesondere im "Memorandum von Algier" Regeln über bewährte Vorgehensweisen in diesem Bereich. Die Schweiz hat Entführungen zwecks Lösegelderpressung auch zu einer Priorität im Rahmen ihres Vorsitzes 2014 der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gemacht. Anlässlich der Konferenz zur Terrorismusbekämpfung von Ende April 2014 in Interlaken rief der amtierende OSZE-Vorsitzende Didier Burkhalter die Teilnehmerstaaten der OSZE auf, eine geschlossene Front von Staaten zu bilden, die kein Lösegeld zahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat engagiert sich entschlossen im Kampf gegen Lösegeldzahlungen. Es ist wichtig, dass der Teufelskreis der Terrorismusfinanzierung durch Lösegeldzahlungen durchbrochen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Da die Schweiz kein Lösegeld zahlt, stellt sich die Frage der Gesetzesgrundlage nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Überdies ist die Schweiz verpflichtet, die Resolutionen des Sicherheitsrates der Uno betreffend die Sanktionen gegen das Al-Kaida-Netzwerk und die damit verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einheiten anzuwenden. Laut den Resolutionen gelten die Sanktionen auch für Lösegeldzahlungen an Personen, Gruppen, Unternehmen oder Einheiten, die auf der "Al Kaida"-Liste stehen. Innerstaatlich verbietet die Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (SR 946.203) den im Anhang erwähnten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (SR 946.231) enthält die Strafbestimmungen bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstössen gegen dieses Verbot. Daneben setzt Artikel 260quinquies des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0) die Finanzierung des Terrorismus unter Strafe, wobei aber nur die vorsätzliche Begehung erfasst ist, was bei Lösegeldzahlungen regelmässig nicht der Fall sein dürfte.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Einleitend möchte ich festhalten, dass es bei dieser Anfrage nicht darum geht, den Wert der betroffenen Menschenleben infrage zu stellen. Ich möchte den Bundesrat trotzdem bitten, folgende Fragen zu beantworten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Stimmen die Angaben der "New York Times", wonach Al Kaida und Ableger dieser Terrororganisation seit 2008 durch Entführungen von europäischen Staatsangehörigen mindestens 125 Millionen US-Dollar verdient haben und wonach die Schweiz mit 12,4 Millionen US-Dollar auf dem vierten Platz der zahlenden Länder liegt? Wurde das Lösegeld mit privaten oder öffentlichen Mitteln bezahlt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Stimmt es, dass Lösegeldzahlungen in die betroffenen Länder in anderer Form überwiesen werden, zum Beispiel als Entwicklungshilfegelder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Von welchem Departement oder welcher öffentlichen Einrichtung stammen die Mittel, falls Lösegeldforderungen mit öffentlichen Mitteln beglichen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Existieren gesetzliche Grundlagen für solche Lösegeldzahlungen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Lösegeldzahlungen des Bundes an Al Kaida</value></text></texts><title>Lösegeldzahlungen des Bundes an Al Kaida</title></affair>