﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20141059</id><updated>2025-06-24T22:18:26Z</updated><additionalIndexing>2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-11T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-11-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.1059</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit wenigen Ausnahmen sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich für Krankenpflege zu versichern. Sie können die Krankenkasse frei wählen. Die Krankenkassen ihrerseits sind verpflichtet, neue Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen - ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustandes. Entsprechend dürfen auch keine Fragen zur Gesundheit gestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat Kenntnis von verschiedenen Fällen, in denen Versicherten die Aufnahme in die OKP erschwert und damit Risikoselektion betrieben wurde. Beispielsweise bauten Versicherer bei Online-Gesuchen mit einer Franchise von 300 Franken zusätzliche Hürden ein, oder sie liessen Antragsteller und Antragstellerinnen, welche die Franchise von 300 Franken wünschten, längere Zeit ohne Antwort. Oder Antragsteller und Antragstellerinnen, welche die Franchise von 300 Franken wünschen, werden explizit auf Serviceeinschränkungen hingewiesen, u. a. auf den vom Versicherer angewendeten Tiers garant bei Arzneimittelbezügen in Apotheken; dieser Hinweis unterbleibt bei den Anträgen mit höheren Franchisen. Der Bundesrat kennt keine Fälle, in denen Versicherte nachweislich abgelehnt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert die Versicherten regelmässig über die freie Wahl des Versicherers und dessen Aufnahmepflicht. Mit dem elektronischen Prämienrechner auf www.priminfo.ch stellt das BAG den Versicherten eine vollständige Übersicht über alle Versicherungsangebote inklusive deren Prämien zur Verfügung. Ferner beantwortet das BAG jeweils im Herbst über eine Hotline die Fragen der Versicherten zum Wechsel des Versicherers und zur Versicherungspflicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es hat zudem nach Bekanntgabe der Prämien 2015 die Versicherer in einem Brief dazu aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich alle versicherungspflichtigen Personen aufzunehmen, ohne den Aufnahmeprozess für bestimmte Personengruppen auf irgendeine Weise zu erschweren. Zudem hat das BAG in diesem Brief angekündigt, dass es stichprobenweise überprüfen wird, ob die Versicherer sich daran halten, und dass es bei Nichteinhaltung Massnahmen ergreifen wird. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit prüfte das BAG schon bisher die Beitrittsformulare und die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer auf die Einhaltung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und insbesondere des Gleichbehandlungsgebotes und verlangte Anpassungen, wenn solche angezeigt waren. Schliesslich intervenierte das BAG bei Versicherern, die den potenziell schlechten Risiken (z. B. jene, welche die tiefste Franchise wählen) im Aufnahmeverfahren Hürden stellten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die ungehinderte Aufnahme jeder Person durch den von ihr gewählten Versicherer und in der von ihr gewünschten Versicherungsform am besten erreicht wird, wenn die Anreize zur Risikoselektion vermindert werden. Soeben hat der Bundesrat auf der Grundlage der vom Parlament am 21. März 2014 verabschiedeten Änderung des KVG in der Verordnung über den Risikoausgleich einen zusätzlichen Indikator festgelegt. Mit der neuen Ausgleichsformel wird der Anreiz zur Risikoselektion weiter vermindert. Ferner schlägt der Bundesrat mit einem Revisionsentwurf des KVG die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen vor. Damit würde der Datenschutz verbessert und der Risikoselektion entgegengewirkt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Immer wieder wird beklagt, dass der gesetzlich garantierte Zugang der obligatorisch Versicherten der Risikoselektion der zugelassenen Krankenkassen ausgesetzt sei. Damit wird ein aufwendiger und bürokratisch ausgestalteter Risikoausgleich begründet, obwohl damit eine Risikobeurteilung nie ganz ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis der Risikoselektion wurde soweit bekannt bisher nicht erbracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen dazu zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Fälle von nachweislich abgelehnten Versicherten bei den zugelassenen Versicherungen sind ihm bekannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was haben der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit im Auftrag des Gesetzgebers bisher getan, um den Zugang der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bei den zugelassenen Versicherungen sicherzustellen, oder durchzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was beabsichtigt er in Zukunft zu tun, um die freie Wahl der Versicherungen in der OKP für die Versicherten durchzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Freie Wahl in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch die Versicherten</value></text></texts><title>Freie Wahl in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch die Versicherten</title></affair>