{"id":20141104,"updated":"2025-06-24T22:18:07Z","additionalIndexing":"2811;2841","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1424818800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.1104","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In Erfüllung des Postulates Heim 09.3484, \"Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung\", hat der Bundesrat am 22. Mai 2012 einen Bericht über die Krankenversicherung und den Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers veröffentlicht (<a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\/dokumentation\/publikationen\/06513\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.bag.admin.ch\/dokumentation\/publikationen\/06513\/index.html?lang=de<\/a>). In seinem Bericht stellt er fest, dass viele Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung nicht versichert sind. Die Kantone müssen für die Einhaltung der Versicherungspflicht sorgen, aber angesichts des besonderen Status von Sans-Papiers sind sie nicht in der Lage, die Versicherung dieser Personen zu gewährleisten. Ausserdem ist der Beitritt mit gewissen Problemen verbunden, denn er setzt voraus, dass die betroffene Person dem Versicherer persönliche Angaben und Daten (namentlich Aufenthaltsstatus und Rechnungsadresse) liefert.<\/p><p>1. Die Situation von Sans-Papiers variiert bezüglich Beitrittskontrolle und Zugang zur Gesundheitsversorgung je nach Kanton. Einer der Hauptgründe dafür, dass viele Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung nicht versichert sind, liegt jedoch darin, dass die Betroffenen sich aus Angst vor einer Anzeige bei der Fremdenpolizei bei keinem Versicherer anmelden. Die Haltung des Bundesrates bezüglich Krankenversicherung von Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung hat sich seit der Veröffentlichung seines Berichtes nicht verändert. Der Bundesrat ist immer noch der Meinung, dass der Anteil der Versicherten in dieser Bevölkerungsgruppe steigen muss, dass diese Personen gleich wie die anderen zu behandeln sind und dass Beitrittshürden beseitigt werden müssen.<\/p><p>2. Versicherte Sans-Papiers haben Zugang zur Gesundheitsversorgung gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Ohne Versicherung können sie je nach Kanton auf spezifische Versorgungseinrichtungen zurückgreifen. Unbehandelte ansteckende Krankheiten gefährden die öffentliche Gesundheit sowie das Funktionieren von Staat und Wirtschaft. Je später sich eine erkrankte Person zudem behandeln lässt, desto höher sind die Kosten der medizinischen Leistungen, die sie benötigt. Es liegt daher klar im Interesse der Kantone, die nötige Gesundheitsversorgung bereitzustellen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Problematik im Rahmen der regelmässig stattfindenden Austausche mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zu thematisieren und auf die Position des Bundesrates hinzuweisen.<\/p><p>3. Die Richtlinie des Bundesamtes für Sozialversicherungen von 2002 gilt immer noch. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit kontrolliert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmässig, ob die Versicherer der Pflicht zur Aufnahme aller Personen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, nachkommen. Wird dem BAG zudem ein konkreter Fall gemeldet, interveniert es beim betroffenen Versicherer, um zu prüfen, ob er sich an das Gesetz hält.<\/p><p>Gemäss Artikel 65 Absatz 1 KVG haben alle Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Zwar definieren die Kantone selbst, wer zu den Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gehört, aber dieses autonome kantonale Recht darf die Umsetzung von Artikel 65 KVG nicht behindern. <\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Empfehlungen in seinem Bericht vom 22. Mai 2012 und die Kontrollen der Aufsichtsbehörde ausreichend sind, und zählt in erster Linie auf die Mitarbeit der betroffenen Akteure bei der Einhaltung der in diesem Bereich geltenden Regeln.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 23. Mai 2012 in Erfüllung des Postulates Heim 09.3484, \"Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung\", erklärt, er wolle folgende Ziele unterstützen:<\/p><p>- Erhöhung des Grads der Versicherungsdeckung von Sans-Papiers;<\/p><p>- Gleichbehandlung von Sans-Papiers und anderen Versicherten durch Krankenversicherer;<\/p><p>- Sicherstellung der Einhaltung der Versicherungspflicht durch Kantone;<\/p><p>- Abbau von Zugangshürden zur OKP-Grundversorgung.<\/p><p>Dennoch unterscheiden sich für Sans-Papiers und andere verletzliche Bevölkerungsgruppen die Möglichkeiten des Zugangs zur Gesundheitsversorgung von Kanton zu Kanton weiterhin stark. Dies hat jüngst die Nationale Plattform Gesundheitsversorgung für Sans-Papiers, der ungefähr 15 Organisationen aus der ganzen Schweiz angehören, verlauten lassen. Zwar wird in Notfällen anerkanntermassen generell Hilfe geleistet, in der medizinischen Versorgung ausserhalb von Notfallsituationen ist die Lage aber eine andere. Bei der Diagnose von Krankheiten, der Behandlung chronischer Krankheiten, der Prävention und der Vorsorge und auch beim Zugang von Kindern und schwangeren Frauen herrschen Willkür und grosse kantonale Unterschiede.<\/p><p>Deshalb stelle ich dem Bunderat folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die schon im Bericht von 2012 festgestellten kantonalen Unterschiede heute?<\/p><p>2. Gedenkt er, bei den Kantonen und bei der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zu intervenieren, damit jeder Kanton in Zukunft über ein Gesundheitsgrundversorgungssystem verfügt, zu dem alle Zugang haben, also auch die verletzlichsten Bevölkerungsgruppen und die Sans-Papiers?<\/p><p>3. Eine Richtlinie des Bundes sieht vor, dass die Personen ohne rechtmässigen Aufenthalt sich in der obligatorischen Krankenversicherung versichern können. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit alle Versicherer und alle Kantone diese Richtlinie einschliesslich der Prämienverbilligungen einhalten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sicherstellung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Sans-Papiers und andere besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen"}],"title":"Sicherstellung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Sans-Papiers und andere besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen"}