﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20141114</id><updated>2025-06-24T22:10:50Z</updated><additionalIndexing>10</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-11T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2015-02-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.1114</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Bei den Verhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen (FZA) hat die Schweiz gefordert, dass sie während einer Übergangsfrist eine Schutzklausel insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-/Efta-Staaten anwenden kann. Die Schweiz wollte sich somit das Recht vorbehalten, einseitig die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/Efta während drei Monaten zu beschränken, falls Missbräuche bei den Grenzgängerbewilligungen festgestellt würden, beispielsweise eine Umgehung der damals noch geltenden Kontingente für Arbeitskräfte aus der EU/Efta, die sich in der Schweiz aufhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Ende 1997 waren zahlreiche wichtige Verhandlungspunkte der Bilateralen I noch offen, insbesondere im Landverkehrsdossier. Der Bundesrat sah sich vor die Alternative gestellt, entweder auf allen seinen Positionen zu beharren und eine Blockierung der Verhandlungen zu riskieren oder den für die Schweiz wichtigen Zielen Priorität einzuräumen und auf dieser Grundlage zu versuchen, die Bilateralen I bis zum Jahresende zum Abschluss zu bringen. Diese zweite Option bedeutete für den Bundesrat, dass er die Unterhändler dazu ermächtigen musste, im äussersten Fall gewisse Positionen der EU, die einseitige Schutzmassnahmen ablehnen, zu akzeptieren. Dadurch konnte die Schweiz schliesslich eine allgemeine konsensuelle Schutzklausel im FZA sowie die Mitarbeit von Schweizer Expertinnen und Experten in den EU-Ausschüssen, die sich mit der sozialen Sicherheit und der Anerkennung von Diplomen befassen, erwirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./6. Die seit einigen Jahren bestehende Situation im Tessin ist teilweise dadurch bedingt, dass Italien, ebenso wie andere Länder Südeuropas, sich in einer Wirtschaftskrise befindet, während die Wirtschaft im Tessin und in der übrigen Schweiz sich im Allgemeinen gut hält. In der EU gibt es unseres Wissens keine neueren Studien zu den sozioökonomischen Unterschieden in den Grenzregionen. Tatsächlich kennt die EU keine grenzüberschreitenden Situationen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr, die vergleichbar wären mit jenen der Schweiz. In der EU ist der sozioökonomische Kontext ein anderer, weshalb sich für sie die Frage einer Schutzklausel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht stellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen sind die Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Höchstzahlen und Kontingente einzubeziehen. Dementsprechend hat der Bundesrat im Gesetzentwurf, der am 11. Februar 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde, deren Kontingentierung vorgesehen. Darüber hinaus will er das FZA neu verhandeln mit dem Ziel, einerseits die Zuwanderung eigenständig zu steuern und andererseits den bilateralen Weg weiterzuführen. Zu diesem Zweck hat er am 11. Februar 2015 ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Er wird die Grenzgängerfrage somit im Rahmen der Gespräche mit der EU ansprechen. Er kann jedoch noch nicht voraussehen, zu welchem Ergebnis diese Gespräche führen werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der ehemalige Staatssekretär Jakob Kellenberger berichtet in seinem Buch "Wo liegt die Schweiz? Gedanken zum Verhältnis CH-EU" (erschienen im Oktober 2014) über eine heikle und unbekannte Phase der Verhandlungen über die Bilateralen I Ende 1997. Auf Seite 221 wird erwähnt, dass der Bundesrat von allem am wenigsten bereit war, auf "eine einseitig auslösbare Schutzklausel, sollte die Freizügigkeit für Grenzgänger zu Problemen führen", zu verzichten. Aufgrund der Aktualität der Problematik stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welchen genauen Wortlaut hatte diese einseitig auslösbare Schutzklausel?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wann und aus welchen Gründen wurde auf die Möglichkeit verzichtet, diese Klausel einzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Haben die Schweizer Unterhändler durch den Verzicht auf die besagte Klausel eine angemessene Gegenleistung erhalten? Falls ja, welche?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was die Situation im grenznahen Tessin betrifft: Hat der Bundesrat Kenntnis von einer anderen europäischen Grossregion, in der im Grenzraum zwischen zwei Nachbarstaaten ein ähnliches sozioökonomisches Gefälle besteht wie zwischen der Schweiz und Italien (Lohnniveau, Lebenshaltungskosten, Arbeitslosenquote und wirtschaftliches Wachstum)? Gibt es Studien oder wissenschaftliche Untersuchungen dazu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen erneut eine Grenzgänger-Schutzklausel vorzuschlagen? Die Klausel soll dem Schutz der Grenzregionen dienen, die aufgrund der Freizügigkeit mit sozioökonomischen Problemen zu kämpfen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass eine solche Klausel - mit den nötigen Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten - auch das Interesse von grenzüberschreitenden Regionen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wecken könnte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Was ist mit der Schutzklausel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschehen, die während den Verhandlungen über die Bilateralen I zur Diskussion stand?</value></text></texts><title>Was ist mit der Schutzklausel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschehen, die während den Verhandlungen über die Bilateralen I zur Diskussion stand?</title></affair>