{"id":20143000,"updated":"2023-07-28T15:03:12Z","additionalIndexing":"12;48;Verbrechen gegen Personen;Gesundheitsrisiko;Schiffs- und Flugpersonal;Strahlengerät;Verkehrsteilnehmer\/in;Fussgänger\/in;Autofahrer\/in;Fahrpersonal;Waffenbesitz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"KVF-NR","id":9,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR","abbreviation1":"KVF-N","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":9,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-01-13T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L05K0705060106","name":"Strahlengerät","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L05K0501020103","name":"Verbrechen gegen Personen","type":1},{"key":"L06K180102010101","name":"Autofahrer\/in","type":2},{"key":"L05K1801020502","name":"Fahrpersonal","type":2},{"key":"L05K1801020503","name":"Schiffs- und Flugpersonal","type":2},{"key":"L06K180102010102","name":"Fussgänger\/in","type":2},{"key":"L05K1801020101","name":"Verkehrsteilnehmer\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-09-08T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-02-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"KVF-NR","id":9,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR","abbreviation1":"KVF-N","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":9,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2014-01-13T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"language":"de"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"fr"}],"sessionId":"4912"}]},{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2014-06-03T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2720,"gender":"m","id":3917,"name":"Imoberdorf René","officialDenomination":"Imoberdorf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"language":"de"}],"sessionId":"4915"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1389567600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1399327200000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Das geltende Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) stellt für dieses aktuelle Phänomen ein breites Instrumentarium zur Verfügung. Im Nebenstrafrecht sind zudem bereits Arbeiten im Gange, um den Handel mit und den Besitz von Laserpointern strenger zu regulieren.<\/p><p>Die Delikte gegen Leib und Leben (Art. 111ff. StGB) erfassen auch die Blendung durch Laserpointer, falls es dadurch zu Körperverletzungen bei der geblendeten Person oder in der Folge zu Verletzungen bei Dritten kommt, zum Beispiel bei einem dadurch verursachten Verkehrsunfall. Falls es zu keiner solchen Schädigung kommt, aber die nahe Gefahr hierzu bestanden hat, ist eine Bestrafung wegen eines versuchten Deliktes denkbar, falls der Täter eine solche Schädigung mindestens in Kauf genommen oder diese sogar beabsichtigt hat. Hat der Täter nicht vorsätzlich gehandelt, ist bei einer Schädigung an Leib und Leben immerhin eine Verantwortlichkeit für fahrlässige Begehung möglich (Art. 117 und 125 StGB). Todesfälle, die auf den Einsatz eines Laserpointers zurückzuführen sind, sind analog zu beurteilen.<\/p><p>Die Strafvorschriften zu Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr (Art. 237ff. StGB) sind anwendbar, wenn eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben einer durch Zufall bestimmten Anzahl von Personen (\"Allgemeinheit\") bestanden hat. Die Strafvorschriften im Kernstrafrecht (StGB) sind bewusst allgemein formuliert. So sind die Tatbestände flexibel anwendbar, das heisst, auch wenn der Verkehrsteilnehmer durch andere Mittel als einen Laserpointer in gefährlicher Art und Weise abgelenkt worden ist (zum Beispiel durch das Werfen von Steinen oder das Blenden mittels starker Scheinwerfer).<\/p><p>Im Strafgesetzbuch bestehen somit hinreichende Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben vor konkreten Gefahren; eine Strafbarkeitslücke ist nicht ersichtlich. Es ist nicht sinnvoll oder sogar kontraproduktiv, wegen eines aktuellen Phänomens spezifische Straftatbestände (mit oder ohne Strafverschärfung) zum Schutz von Leib und Leben im StGB zu schaffen, denn der Anwendungsbereich der allgemeinen Normen wird auf diese Weise tendenziell unterminiert: Bei einer spezifischen Regelung von Laserpointern im StGB würde sich die Frage stellen, wie vergleichbare, vielleicht heute noch unbekannte Mittel zu behandeln wären, die nach dem Wortlaut nicht unter die spezifische Norm fallen. Für die Schaffung von Spezialvorschriften über die Verwendung von Laserpointern sieht der Bundesrat im Strafgesetzbuch deshalb keinen Handlungsbedarf.<\/p><p>Sofern die Motion darauf zielt, im Kernstrafrecht eine Norm im Zusammenhang mit Laserpointern zu schaffen, die den Schutz von Leib und Leben über den heute allgemein geschützten Bereich ausdehnt, indem auch ohne Schaffung eines Erfolges im strafrechtlichen Sinn (Schädigung oder konkrete Gefahr) jemand bestraft werden soll, ist Folgendes zu beachten: Abstrakte Gefährdungsdelikte bedrohen ein besonders gefahrenträchtiges Verhalten mit Strafe, unabhängig davon, ob dadurch ein Rechtsgut konkret gefährdet oder verletzt wird. Strafvorschriften, welche kein klassisches Rechtsgut - oder ein solches lediglich in abstrakter Form - schützen, gehören in den Bereich des Nebenstrafrechts. Namentlich Verstösse gegen allfällige Regulierungsvorschriften im Zusammenhang mit Laserpointern - zum Beispiel Nichteinhaltung von Import-, Besitz- oder Abgabevorschriften - sind im entsprechenden Erlass zu regeln. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Stolz 13.3847, \"Strafbarkeit des Besitzes von gefährlichen Laserpointern\", und der Antwort zur Interpellation Fetz 13.3783, \"Wann kommt das überfällige Verbot von starken Laserpointern?\", auf die laufenden Arbeiten zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (Nissg), der auch Laserpointer umfasst. Entsprechende Strafnormen sind in diesem Gesetzgebungsprojekt vorgesehen. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für den Frühling 2014 geplant.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche das Strafgesetzbuch mit einer Bestimmung ergänzt, die dem Schutz aller betroffenen Personen gilt, zum Beispiel von Personenwagen- und Lastwagenfahrerinnen und -fahrern, Pilotinnen und Piloten, Passantinnen und Passanten sowie Personal des öffentlichen Verkehrs.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Richten von Laserpointern auf Personen"}],"title":"Richten von Laserpointern auf Personen"}