﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143101</id><updated>2023-07-28T06:48:59Z</updated><additionalIndexing>24;2846;Pensionierung;Bankgeschäft;Einkommen der privaten Haushalte;Wohneigentum;Zahlungsfähigkeit;Hypothek;älterer Mensch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4912</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01020110</key><name>Wohneigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030104</key><name>Pensionierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020103</key><name>Hypothek</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050702010103</key><name>Zahlungsfähigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010201</key><name>älterer Mensch</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704050201</key><name>Einkommen der privaten Haushalte</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-05-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2755</code><gender>m</gender><id>4048</id><name>Rusconi Pierre</name><officialDenomination>Rusconi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2605</code><gender>m</gender><id>1126</id><name>Hutter Markus</name><officialDenomination>Hutter Markus</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3005</code><gender>m</gender><id>4110</id><name>Egloff Hans</name><officialDenomination>Egloff</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2796</code><gender>f</gender><id>4090</id><name>Amaudruz Céline</name><officialDenomination>Amaudruz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3021</code><gender>m</gender><id>4114</id><name>Knecht Hansjörg</name><officialDenomination>Knecht</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3023</code><gender>f</gender><id>4116</id><name>Gössi Petra</name><officialDenomination>Gössi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3101</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. In den letzten zwei Jahren wurden gestaffelt verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Risiken auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt zu reduzieren. Im Vordergrund standen drei Massnahmen, nämlich die Revision der Selbstregulierung der Banken im Bereich der Hypothekarkreditvergabe, die Verschärfung der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite mit hohem Belehnungsgrad und die Einführung des antizyklischen Kapitalpuffers. Die Revision der Selbstregulierung gilt seit dem 1. Juli 2012 (mit Übergangsfrist bis November 2012). Diese durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht anerkannten Mindeststandards verlangen eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften von Kreditnehmern, die nicht einen Mindestanteil an eigenen Mitteln (10 Prozent) einbringen, die nicht aus der zweiten Säule stammen, und dass sie ihre Hypothekarkredite zeitlich und betragsmässig angemessen amortisieren (Amortisationspflicht auf zwei Drittel des Belehnungswerts innert zwanzig Jahren). Die Verschärfung der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite mit hohem Belehnungsgrad gilt seit Anfang 2013 und verlangt neu für die Eigenmittelunterlegung seitens der Bank bei einem Belehnungsgrad von über 80 Prozent der entsprechenden Kredittranche ein Risikogewicht von 100 Prozent statt wie bisher 75 Prozent. Für den antizyklischen Kapitalpuffer wurden per 1. Juli 2012 mittels revidierter Eigenmittelverordnung die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Mit dem Puffer können von den Banken höhere Eigenmittel bis zu 2,5 Prozent der risikogewichteten Positionen in der Schweiz verlangt werden, um ihre Widerstandsfähigkeit bei übermässig stark wachsenden Krediten zu stärken oder um einem übermässigen Kreditwachstum entgegenzuwirken. Auf den 30. September 2013 wurde ein sektorieller antizyklischer Kapitalpuffer in der Höhe von 1 Prozent der risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand fungiert, aktiviert und auf den 30. Juni 2014 auf 2 Prozent erhöht. Keine dieser drei Massnahmen wirkt sich spezifisch auf ältere Wohneigentümer aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat verfügt über keine Statistik zu Tragbarkeitslücken im Alter. Die Tragbarkeit aufseiten des Kreditnehmers ist im Übrigen abzugrenzen von der Eigenmittelunterlegung aufseiten des Kreditgebers. Bei der Berechnung der Tragbarkeit werden die Kosten, welche durch die Liegenschaft anfallen, dem Einkommen des Hypothekarschuldners gegenübergestellt. Die Tragbarkeit muss langfristig gegeben sein. Es liegt im Interesse von Hypothekargeber wie -nehmer, dass auch nach Änderungen der Einkommenssituation die Tragbarkeit der Hypothek gewährleistet bleibt. Die bestehenden Selbstregulierungsrichtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung verlangen, dass Tragbarkeitsberechnungen stets auf einem nachhaltigen Einkommen basieren. Eine vorausschauende Hypothekarvergabe berücksichtigt Einkommensänderungen nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit bereits bei der Vergabe von Neuhypotheken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Die Reform "Altersvorsorge 2020" will das Rentenniveau insgesamt sichern und erhalten, was für die Tragbarkeit von Wohneigentum nach der Pensionierung ein wichtiger Faktor sein kann. Volkswirtschaftlich verfehlte Anreize zur privaten Verschuldung, auf welche auch der Internationale Währungsfonds in den am 24. März 2014 publizierten Ergebnissen seines Länderexamens hingewiesen hat, könnten im Rahmen einer Reform der Wohneigentumsbesteuerung korrigiert werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Stellungnahme zu folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Trifft es zu, dass die Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften, zu denen die Banken im Nachgang zur Finanzkrise vom Staat veranlasst worden sind, jene Eigenheimbesitzer besonders treffen kann, die infolge Aufgabe der Erwerbstätigkeit unmittelbar über weniger Einkommen verfügen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Verfügt er über statistisches Material zu dieser finanziellen Hypotheken-Tragbarkeitslücke von Alters wegen? Nehmen die Fälle zu, wo Banken spezifischen Druck auf Senioren-Wohneigentümer ausüben, um sie zusätzlich zur Absicherung von Hypothekardarlehen zu zwingen, beispielsweise durch den Transfer anderer Vermögenswerte auf die gleiche Bank oder durch Verpfändung weiterer Vermögenswerte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erachtet er es nicht auch als sozialpolitische Pflicht, seitens des Staates ebenfalls dazu beizutragen, dass ältere Wohneigentümer so lange als möglich ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen können? Sieht er Möglichkeiten, der Realisierbarkeit dieser Zielsetzung auch gesetzgeberisch weitere Nachachtung zu verschaffen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Finanzielle Tragbarkeitslücke bei Wohneigentum nach der Pensionierung</value></text></texts><title>Finanzielle Tragbarkeitslücke bei Wohneigentum nach der Pensionierung</title></affair>