{"id":20143123,"updated":"2023-07-28T06:40:49Z","additionalIndexing":"24;66;öffentlich-rechtliche Einrichtung;Anlegerschutz;Kohlenbergbau;Kohlendioxid;Erdölförderung;Anlagevorschrift;Erdgas;fossile Energie;Klimapolitik;SUVA;Beteiligung an Unternehmen;AHV;Fonds;öffentliches Unternehmen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L06K110602010101","name":"Anlagevorschrift","type":1},{"key":"L05K0703010202","name":"Beteiligung an Unternehmen","type":1},{"key":"L05K1701020101","name":"fossile Energie","type":1},{"key":"L05K0806011001","name":"öffentliches Unternehmen","type":1},{"key":"L04K07030311","name":"öffentlich-rechtliche Einrichtung","type":1},{"key":"L03K170203","name":"Kohlenbergbau","type":2},{"key":"L04K17040301","name":"Erdölförderung","type":2},{"key":"L04K17040201","name":"Erdgas","type":2},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":2},{"key":"L04K06010310","name":"Klimapolitik","type":2},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":2},{"key":"L05K0104011602","name":"SUVA","type":2},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":2},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-05-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395183600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3123","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Anlegerschutz: Wertpapiere von Konzernen, welche Öl, Gas und Kohlereserven in ihren Büchern ausweisen, drohen gemäss der Grossbank HSBC an der Börse einzubrechen. Die Fachwelt spricht von einer Finanzblase (Carbon Bubble). Der Wertverlust dieser Firmen tritt dann ein, wenn die Regierungen der Welt mit den von ihnen bereits beschlossenen Klimazielen Ernst machen. Denn dann dürfen grosse Teile der ausgewiesenen Brennstoffreserven nicht mehr verbraucht werden. Alle Investitionen in solche Konzerne tragen gar dazu bei, das Problem zu verschärfen.<\/p><p>2. Klimaschutz: Die Schweiz hat sich in Artikel 1 des CO2-Gesetzes dazu verpflichtet, \"einen Beitrag zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken\". Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sind weitere Massnahmen zur CO2-Reduktion geplant. Investitionen in fossile Brenn- und Treibstoffe unterlaufen diese Ziele und Massnahmen und stehen in krassem Widerspruch zu den grossen Bemühungen der Schweizer Wirtschaft und vieler Haushalte zur Senkung der CO2-Emissionen.<\/p><p>Nach groben Schätzungen tragen die Schweizer Investitionen in fossil ausgerichtete Energiekonzerne um ein Vielfaches stärker zur Klimaerwärmung bei als alle Emissionen, die gesamthaft in der Schweiz getätigt werden. Allein im Jahr 2012 haben die zwanzig grössten Energiekonzerne der Welt 674 Milliarden Dollar ausgegeben, um nach neuen fossilen Lagerstätten zu suchen, und dies auch mit grosser Unterstützung durch die Investitionen durch die öffentliche Hand in der Schweiz.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Vermögen der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist grundsätzlich im Interesse der Versicherten und der Rentenbeziehenden zu bewirtschaften und hat sich an den Kriterien Sicherheit und marktkonformer Ertrag zu orientieren. Im Interesse einer ausgewogenen Anlagestrategie müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Portfolios zudem angemessen diversifizieren können. Die verlangte Einschränkung der Anlagestrategie würde dem entgegenlaufen und sich negativ auf den Handlungsspielraum der Anstalten auswirken, mit dem sie auf Marktgegebenheiten reagieren können. Im Fall der AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds beispielsweise wurde das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.10) mehrmals zugunsten einer breiteren (auch internationalen) Diversifizierung der Anlagen vom Parlament revidiert. Die Suva verfolgt ebenfalls eine Anlagestrategie, die auf breite Diversifikation ausgerichtet ist, und ist auf Autonomie in der Gestaltung ihrer Anlagepolitik angewiesen.<\/p><p>Die Bundestresorerie hat die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes und der ihr angeschlossenen Betriebe und Anstalten sicherzustellen (Art. 60 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes, FHG; SR 611.0). Zu diesem Zweck nimmt sie Mittel am Geld- und Kapitalmarkt auf und hält angemessene Liquiditätsreserven. Die frei verfügbare Liquidität wird dabei nach den Grundsätzen Sicherheit und marktkonformer Ertrag angelegt (Art. 62 Abs. 1 FHG). Entsprechend sind die Anlagen kurzfristiger Natur und haben in der Regel eine Laufzeit von unter zwölf Monaten. Gemäss Artikel 62 Absatz 2 FHG darf die Bundestresorerie keine Beteiligungsrechte an Erwerbsunternehmen (z. B. Aktien) zu Anlagezwecken erwerben, während festverzinsliche Anlagen mit entsprechend kurzer Laufzeit grundsätzlich möglich sind. Angesichts der hohen Gewichtung des Kriteriums Sicherheit und der Ausrichtung auf den Schweizerfranken-Markt sind bei der Bundestresorerie Gegenparteien des Bereiches Erwerbsunternehmen aus dem Nichtbankensektor nicht vorgesehen.<\/p><p>Anstalten wie die AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds oder die Suva sind gemäss Gesetz vom Bund unabhängige Anstalten. Verantwortlich für ihre Vermögensanlage und die Risikobeurteilung ist der Verwaltungsrat. Sollte aus ethischen und ökologischen Überlegungen eine Einschränkung der Vermögensanlage vorgenommen werden, ist es in erster Linie Aufgabe des Verwaltungsrates und nicht des Gesetzgebers, entsprechende Regelungen zu erlassen. Des Weiteren berücksichtigen sowohl die AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds wie auch die Suva bei ihrer Anlagetätigkeit bereits Kriterien bezüglich Ethik und Nachhaltigkeit.<\/p><p>Die Direktanlagen in Aktien, die von der Motion betroffen wären, entsprechen beispielsweise bei den AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds weniger als 5 Prozent der gesamten Investitionen in Aktien. Im Rechnungsjahr 2012 entfielen rund 14 Prozent der gesamten Aktiven der AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds (rund 29,9 Milliarden Franken) auf Aktien als Direktanlage. Auf das Volumen der gesamten Aktiven bezogen beträgt der Anteil der betroffenen Direktanlagen somit etwa 0,7 Prozent beziehungsweise etwas mehr als 200 Millionen Franken. Für die einzelnen Energiefirmen fallen solche Investitionen kaum ins Gewicht (allein Exxon Mobil weist per Ende März 2014 eine Marktkapitalisierung von rund 370 Milliarden Franken auf). Auch im Obligationenbereich spielen Investitionen in den Öl- und Gas-Sektor eine sehr untergeordnete Rolle. Die Energiefirmen würden es demnach kaum wahrnehmen, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf entsprechende Investitionen verzichten würden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass die Bundestresorerie sowie öffentlich-rechtliche Anstalten wie die Suva und der AHV-Fonds keine Anlagen in Konzerne tätigen dürfen, welche fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern oder entsprechende Rohstoffreserven besitzen. Bestehende Investitionen (Aktien, Obligationen usw.) in solche Unternehmen sollen innerhalb von fünf Jahren abgestossen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz der Anlagen der öffentlichen Hand sowie des Klimas"}],"title":"Schutz der Anlagen der öffentlichen Hand sowie des Klimas"}