{"id":20143125,"updated":"2023-07-28T06:40:20Z","additionalIndexing":"04;Bundesamt für Migration;Personalverwaltung;Mobbing;Entlassung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L04K08040401","name":"Bundesamt für Migration","type":1},{"key":"L04K07020102","name":"Personalverwaltung","type":1},{"key":"L05K0702030103","name":"Entlassung","type":1},{"key":"L07K07020502010103","name":"Mobbing","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-12-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395183600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1449097200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3125","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Fakten werden nicht korrekt wiedergegeben. Die Freistellung der betroffenen Person erfolgte am 3. Februar 2012. Grund dafür waren einerseits die ungenügenden Leistungen der Mitarbeiterin und andererseits die andauernden Spannungen zwischen ihr und ihrem Vorgesetzten. Diese Schwierigkeiten wirkten sich auf die gesamte Sektion aus. Der betroffenen Person waren diese Gründe bekannt, wurden doch zuvor verschiedene Massnahmen getroffen: Unterstützung durch eine Vertrauensperson, interne Untersuchung, externe Mediation. Doch keine dieser Massnahmen vermochte der Situation Abhilfe zu schaffen.<\/p><p>2. Nein. Dass das Verfahren 17 Monate gedauert hat, ist auf die besonderen Umstände in diesem Einzelfall zurückzuführen. Der Arbeitgeber musste seine gesetzlichen Pflichten bei der Auflösung des Arbeitsvertrages einhalten, sich mit einem Ausstandsbegehren der betroffenen Person befassen und den ärztlichen Dienst (Medical Service) konsultieren, welcher vertrauensärztliche Untersuchungen bei Erkrankungen, Unfällen oder Wiedereingliederungen führt (Art. 11 Abs. 2 Bst. c BPV). Und nicht zuletzt nahmen auch die Gespräche, die mit der Mitarbeiterin und ihrem Anwalt geführt wurden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden (Trennungsvereinbarung), viel Zeit in Anspruch.<\/p><p>3. Der Bundesrat hält fest, dass das EJPD Massnahmen getroffen hat, welche die Umstände erforderten. Zu den Einzelheiten möchte er nicht weiter Stellung nehmen.<\/p><p>4. Am 20. März 2013 haben die Parteien, in Anwesenheit des Anwaltes der Mitarbeiterin und ihrer Vertrauenspersonen, eine Vereinbarung zur definitiven Beilegung des Streitfalls unterzeichnet. Die betroffene Person hat dieses Dokument ausserdem dem Personalverband des Bundes zur Prüfung unterbreitet. Das EJPD hält sich an diese Vereinbarung, deren Gültigkeit mit dem Departementsentscheid vom 10. März 2014 bestätigt wurde. Zurzeit ist ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Der aussergerichtliche Teil dieser Angelegenheit ist hingegen definitiv abgeschlossen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Auf die willkürliche Freistellung von Maria Krajewska am 14. September 2011, die von Drohungen und von Mobbing begleitet war, folgte zwischen Frau Krajewska und der Bundesverwaltung (EJPD) ein endloser Streit.<\/p><p>Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Wie rechtfertigt das BFM eine sofortige Freistellung, ohne dass der betroffenen Person die Gründe dafür bekanntgegeben werden?<\/p><p>2. Ist es normal, dass der Bund eine Mitarbeiterin für so lange Zeit bezahlt, ohne dass diese eine berufliche Gegenleistung erbringt (sie war für 19 Monate zwangsweise krankgeschrieben!)?<\/p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass eine Mitarbeiterin der Bundesverwaltung so strapaziert wurde, dass sie erwerbsunfähig wurde?<\/p><p>4. Was wird das EJPD zugunsten von Frau Krajewska unternehmen, um die erlittene Ungerechtigkeit wiedergutzumachen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mobbing im Bundesamt für Migration?"}],"title":"Mobbing im Bundesamt für Migration?"}