﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143148</id><updated>2023-07-28T06:50:31Z</updated><additionalIndexing>24;Gewinn;Aufstellung des Haushaltsplans;Schweizerische Nationalbank;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4912</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1103010301</key><name>Schweizerische Nationalbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110803</key><name>Staatsverschuldung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080303</key><name>öffentlicher Schuldendienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11020103</key><name>Aufstellung des Haushaltsplans</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-03-08T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2014-05-28T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-03-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2761</code><gender>m</gender><id>4054</id><name>Vitali Albert</name><officialDenomination>Vitali</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>14.3148</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1907 wird die SNB 2014 keine Gewinne an ihre Aktionäre ausschütten. Der Bund, der seit 1991 Gewinne erhält, verliert 333 Millionen Schweizerfranken, welche er für das Jahr 2014 budgetiert hatte. Der fallende Goldpreis hat zu einer Wertverminderung von 15 Milliarden Schweizerfranken auf den Goldbeständen der SNB geführt. Wegen der starken Abwertung ihrer Goldreserven hat die SNB einen Verlust von 9 Milliarden Franken für das Jahr 2013 angekündigt. Aufgrund dieses Verlustes kann die SNB keine Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone auszahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund hatte, wie auch viele Kantone, die Gewinnausschüttungen in sein ordentliches Budget aufgenommen und für selbstverständlich gehalten, dass diese von der SNB fliessen. Gewinnausschüttungen der SNB zu erwarten, um positive Budgets zu erstellen, schwächt die Lage des Bundes und führt zu Instabilitäten im Finanzhaushalt. Damit könnte die Schuldenbremse umgangen werden, was inakzeptabel ist. Zur Erinnerung: Der Zweck der SNB ist die Sicherstellung der Preisstabilität und nicht die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone. Um die Unabhängigkeit und die Stabilität der SNB sowie gesunde Bundesfinanzen zu gewährleisten, müssen diese Gewohnheit und die Abhängigkeit des Bundes von der SNB geändert werden. Die Verwendung der Gewinne bedarf daher einer neuen Regelung. Diese sollen ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In den nächsten Jahren kann das Jahresergebnis der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wegen der hohen Fremdwährungsreserven und der volatilen Entwicklung an den Finanzmärkten grossen Schwankungen unterliegen. Wie die Jahre 2011 (13,0 Milliarden Franken) und 2013 (minus 9,1 Milliarden Franken) gezeigt haben, sind Gewinne und Verluste im tiefen zweistelligen Milliardenbereich möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Volatilität der Jahresergebnisse überträgt sich auf die Gewinnausschüttung der SNB an Bund und Kantone. Die bestehende, bis Ende 2015 gültige Gewinnausschüttungsvereinbarung trägt zwar zu einer Verstetigung der Gewinnausschüttung bei, sie kann sie jedoch nicht in jedem Fall garantieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ausschüttung wird ausgesetzt, wenn die Gewinnausschüttungsreserve der SNB negativ ist. Damit wird sichergestellt, dass die Ausschüttung nicht das Eigenkapital der SNB schmälert. Der Bundesrat ist deshalb nicht der Meinung, dass Gewinnausschüttungen die Unabhängigkeit der SNB gefährden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die SNB eine Monopolstellung hat und aus der Geldschöpfung Erträge erzielen kann, ist ihr Gewinnausschüttungspotenzial durch den Verlust im Jahr 2013 nicht grundsätzlich infrage gestellt. Hinzu kommt, dass die hohen Fremdwährungsreserven auch mit namhaften Erträgen (Zinszahlungen und Dividenden) verbunden sind. In Zukunft kann deshalb mit einer Gewinnausschüttung gerechnet werden, wenn auch nicht in jedem Jahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für den Voranschlag des Bundes gilt das Vollständigkeitsprinzip (Art. 31 FHG). Die Gewinnausschüttung der SNB muss deshalb budgetiert werden. Dafür kommt nach Ansicht des Bundesrates nur die Budgetierung als ordentliche Einnahme infrage, denn ausserordentlich (nach Art. 13 Abs. 2 FHG) ist eine Einnahme nur, wenn sie einmalig respektive nicht dauerhaft anfällt. Auf Dauer kann jedoch nach wie vor mit einer Gewinnausschüttung gerechnet werden. Die gestiegene Volatilität der Gewinnausschüttung allein rechtfertigt nicht die Klassifizierung als ausserordentliche Einnahme.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter ist zu berücksichtigen, dass ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden (Art. 17a Abs. 1 FHG) und damit zur Finanzierung von ausserordentlichen Ausgaben zur Verfügung stünden. Sofern in Zukunft wieder ausserordentliche Ausgaben anfallen, wäre der Schuldenabbau deshalb nur temporärer Natur. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat das Parlament bereits heute die Möglichkeit, im Budget strukturelle Überschüsse in der Höhe der Gewinnausschüttung einzustellen. Die budgetierten Ausgaben müssen dafür unter den höchstzulässigen Ausgaben der Schuldenbremse (nach Art. 13 Abs. 1 FHG) liegen. Die realisierten Überschüsse würden dem Ausgleichskonto gutgeschrieben und gingen damit in den Schuldenabbau.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat möchte dem ordentlichen Haushalt nicht unnötig Mittel entziehen und lehnt deshalb die Motion ab. Er spricht sich stattdessen für eine möglichst realistische Budgetierung aus, welche die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnausschüttung berücksichtigt. Da die Gewinnausschüttungsreserve der SNB per Ende 2013 negativ ist (minus 6,8 Milliarden Franken), aber für 2014 auch ein hoher Gewinn nicht ausgeschlossen werden kann, beabsichtigt der Bundesrat, im Budget 2015 die Hälfte der regulären Gewinnausschüttung einzustellen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit künftige Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund nicht in der ordentlichen Rechnung budgetiert, sondern für den Schuldenabbau verwendet werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Schuldenabbau statt Mehrausgaben</value></text></texts><title>Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Schuldenabbau statt Mehrausgaben</title></affair>