{"id":20143152,"updated":"2023-07-28T15:00:02Z","additionalIndexing":"48;Strassennetz;Autobahn;Verkehrsinfrastruktur;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Strassenverkehr;regionaler Verkehr;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2718,"gender":"m","id":3915,"name":"Fournier Jean-René","officialDenomination":"Fournier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung 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April 2006 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist er noch immer nicht umgesetzt worden. Die erhebliche Zunahme des Strassenverkehrs verlangt eine rasche Umsetzung der konkreten Massnahmen, die im Sachplan enthalten sind.<\/p><p>In der Volksabstimmung vom 24. November 2013 wurde die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes abgelehnt. Diese Ablehnung gefährdet die Erweiterung des Nationalstrassennetzes, die im Übrigen notwendig und unumstritten ist. Der Bau der erforderlichen Strasseninfrastrukturen darf nicht unter Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Finanzierungsquelle (Erhöhung des Preises der Autobahnvignette) abgelehnt wurde, verschoben oder sogar aufgegeben werden.<\/p><p>Der Bundesrat soll diese Ablehnung der Finanzierungsquelle nutzen, um die Modalitäten der Finanzierung der gesamten Strasseninfrastruktur, für die der Bund ganz oder teilweise zuständig ist, gesamthaft neu festzulegen. Auch soll er auf der Grundlage von Entwürfen, die seit 2006 existieren (Sachplan), eine Anpassung der Netze (Grund- und Ergänzungsnetz) vorschlagen.<\/p><p>Der Zeitpunkt ist günstig:<\/p><p>1. Die Einführung eines Fonds zur Finanzierung der Strasseninfrastrukturen analog dem Bahninfrastrukturfonds ist unbestritten. Die Vorarbeiten sind auf gutem Weg, und ein Vorentwurf wurde in die Vernehmlassung geschickt.<\/p><p>2. Die Erweiterung des Nationalstrassennetzes wurde politisch nicht infrage gestellt. Es spricht nichts dagegen, dass deren Finanzierung im Rahmen der Einführung eines neuen Strassenfonds überdacht wird.<\/p><p>3. Das Ergänzungsnetz (Schweizer Hauptstrassen), dessen Anpassung mehrmals verschoben worden ist, wird gleichzeitig wie das Nationalstrassennetz angepasst. Dies entspricht den Grundsätzen der Strassenverkehrspolitik und der Komplementarität der Strassennetze, die der Sachplan verlangt.<\/p><p>4. Im Bereich des Agglomerationsverkehrs besteht grosser Handlungsbedarf.<\/p><p>Der Bundesrat soll nicht nur eine Gesamtschau der Erweiterung der gesamtschweizerisch bedeutsamen Strasseninfrastruktur vorschlagen, sondern auch einen Vorschlag für deren langfristige Finanzierung unterbreiten. Eine globale Vorgehensweise, die die Bedürfnisse aller Regionen des Landes ausgewogen zufriedenstellen kann, wird die Chancen auf einen Konsens für die Finanzierung der Strasseninfrastruktur erhöhen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der vom Bundesrat 2006 verabschiedete Sachplan Verkehr, Teil Programm, legt Ziele, Grundsätze und Prioritäten für die Verkehrsinfrastrukturen fest, und er sichert die Koordination der verkehrsträgerbezogenen Massnahmen untereinander und mit der Raumentwicklung. Er definiert die Kriterien, die Strassen- und Schienenverbindungen von nationaler Bedeutung erfüllen müssen.<\/p><p>Seither wurden verschiedene strassenseitige Massnahmen umgesetzt, beispielsweise im Rahmen des Programms zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz oder der ordentlichen Ausbaumassnahmen im Nationalstrassennetz. Zudem hat der Bundesrat am 26. Februar 2014 die Vernehmlassung zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse eröffnet und seine Vorstellungen zur langfristigen Finanzierung der heutigen Aufgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr dargelegt.<\/p><p>Zur Umsetzung der aus dem Sachplan Verkehr resultierenden Erweiterung des Nationalstrassennetzes (Grundnetz) hat der Bundesrat dem Parlament am 18. Januar 2012 den neuen Netzbeschluss unterbreitet. Seine Inkraftsetzung hat er rechtlich mit der gleichzeitig beantragten Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette verknüpft. Mit dieser Verknüpfung hat der Bundesrat einem Grundsatz aus dem Sachplan Verkehr, Teil Programm, Rechnung getragen, wonach Erweiterungen des Grundnetzes im Rahmen der Netzbeschlüsse für den Bund per saldo zu keiner (finanziellen) Mehrbelastung führen dürfen (a. a. O., S. 21). Das Parlament hat diese Verknüpfung bestätigt und im Beschluss verankert. Nach der Ablehnung des höheren Preises für die Autobahnvignette durch das Schweizer Stimmvolk fehlen die rechtlichen und die finanziellen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des neuen Netzbeschlusses. Die Kantone bleiben somit weiterhin für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der entsprechenden Strassen verantwortlich.<\/p><p>Die künftigen Herausforderungen zur langfristigen Finanzierung der heutigen Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr sind beträchtlich. Die Finanzierungslücke beträgt ab 2018 etwa 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Zusätzliche Ausgaben bedingen unter den geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung zusätzliche Einnahmen mittels Abgabeerhöhungen und\/oder eine Reduktion von Ausgaben in anderen Bereichen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Die u. a. vorgeschlagene teilweise Anpassung an die Teuerung auf dem Mineralölsteuerzuschlag von 12 bis 15 Rappen pro Liter Treibstoff stösst bereits auf Kritik. Zusätzliche Aufgaben würden den Druck weiter erhöhen. Die Stellungnahmen zur eröffneten Vernehmlassung werden nun zeigen, inwieweit die vorgeschlagenen Massnahmen zur langfristigen Finanzierung Zustimmung finden und wo allenfalls aus Sicht der Vernehmlasser weiterer finanzpolitischer Spielraum besteht, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und zu finanzieren.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. den Sachplan Verkehr vom 26. April 2006 für den Bereich Strasse umgehend umzusetzen und damit die Verantwortung vollständig wahrzunehmen, die der Bund seit der Einführung der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 innehat;<\/p><p>2. die Modalitäten der Finanzierung der Strasseninfrastruktur so anzupassen, dass die Mittel gewährt werden können, die für die langfristige Finanzierung und den Unterhalt des Grundnetzes (Nationalstrassen) und des Ergänzungsnetzes (Schweizer Hauptstrassen) sowie für den Agglomerationsverkehr erforderlich sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"National bedeutsame Strasseninfrastruktur. Gesamtschau der Erweiterung und Finanzierung"}],"title":"National bedeutsame Strasseninfrastruktur. Gesamtschau der Erweiterung und Finanzierung"}