{"id":20143185,"updated":"2025-11-14T08:23:05Z","additionalIndexing":"2811;Familiennachzug;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Kantonsvergleich;Fremdarbeiter\/in;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L04K01080304","name":"Familiennachzug","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L03K020219","name":"Kantonsvergleich","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1},{"key":"L05K0108030601","name":"Kontrolle der Zuwanderungen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-05-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395270000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.3185","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In den letzten fünf Jahren wanderte die folgende Anzahl Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz ein: 43 617 Personen im Jahr 2009 (Nationalität nachgezogene Person EU-27\/Efta: 21 937; Nationalität nachgezogene Person Drittstaaten: 21 680), 43 280 Personen im Jahr 2010 (EU-27\/Efta: 21 628; Drittstaaten: 21 652), 45 048 Personen im Jahr 2011 (EU-27\/Efta: 23 261; Drittstaaten: 21 787), 45 379 Personen im Jahr 2012 (EU-27\/Efta: 24 711; Drittstaaten: 20 668) und 50 050 Personen im Jahr 2013 (EU-27\/Efta: 28 794; Drittstaaten: 21 256). Hinzu kommt die folgende Anzahl Personen, welche im Rahmen des Familienasyls gestützt auf Artikel 51 des Asylgesetzes eingereist sind: 1335 Personen im Jahr 2009, 1566 Personen im Jahr 2010, 1707 Personen im Jahr 2011, 1567 Personen im Jahr 2012 und 1007 Personen im Jahr 2013.<\/p><p>Der Familiennachzug in die nichtständige ausländische Wohnbevölkerung mit Aufenthalt von weniger als einem Jahr wird in den vorliegenden Antworten nicht ausgewiesen, da es sich hier um einen zeitlich klar befristeten Aufenthalt handelt. Auch der Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen ist statistisch nicht ausweisbar.<\/p><p>2. Die Zahlen zum Familiennachzug in den einzelnen Kantonen widerspiegeln grundsätzlich die kantonalen Einwanderungszahlen. Kantone mit überdurchschnittlichen Einwanderungszahlen weisen auch beim Familiennachzug verhältnismässig höhere Werte auf. Hingegen sind bei Kantonen mit unterdurchschnittlicher Zuwanderung auch relativ tiefe Zahlen beim Familiennachzug festzustellen. Im Jahr 2013 sind die drei Kantone mit dem höchsten Familiennachzug Zürich (9662), Waadt (7192) und Genf (4571). Die drei Kantone mit den tiefsten Werten sind Appenzell Innerrhoden (25), Uri (95) und Obwalden (111).<\/p><p>3. Beim Familiennachzug wird lediglich die Nationalität der nachgezogenen Person erfasst. Zudem wird erfasst, ob die nachziehende Person Schweizerin oder Ausländerin ist, nicht aber deren Nationalität. Relevant für die Einwanderung im Familiennachzug ist der Aufenthaltsstatus der nachziehenden Person. Entsprechend können die Fragen nur teilweise beantwortet werden.<\/p><p>3a. 9132 Personen (Nationalität nachgezogene Person EU-27\/Efta: 1550; Nationalität nachgezogene Person Drittstaaten: 7582) wanderten im Familiennachzug von einem Schweizer Staatsangehörigen oder von einer Ausländerin bzw. einem Ausländer mit Schweizer Ehepartner gestützt auf Artikel 42 des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in die Schweiz ein.<\/p><p>3b. 40 918 Personen kamen im Jahr 2013 im Familiennachzug einer Ausländerin oder eines Ausländers in die Schweiz. Davon wurden 29 011 Personen im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens nachgezogen. Im Rahmen des Meldeverfahrens (Stellenantritte bis drei Monate im Kalenderjahr) ist kein Familiennachzug möglich.<\/p><p>3c. 2013 reisten 11 907 Drittstaatenangehörige im Rahmen des Familiennachzugs gestützt auf die Artikel 43 bis 45 AuG in die Schweiz ein. Hierbei handelt es sich um die Kinder und den Ehegatten von Ausländerinnen und Ausländern, die über eine Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung verfügen.<\/p><p>Eine detaillierte Unterteilung nach bestimmten Kategorien wie beispielsweise das Qualifikationsniveau ist statistisch nicht möglich.<\/p><p>4. Von den 50 050 Personen, die im Jahr 2013 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingewandert sind, zählen 109 Personen nicht zur Kernfamilie (Ehepartner und Kinder). Diese Personengruppe macht beim Familiennachzug somit einen Anteil von rund 0,2 Prozent aus.<\/p><p>5. Bei der Einwanderung in die Schweiz wird der Einwanderungsgrund erfasst. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Einreise wird im Zentralen Migrationssystem nicht erfasst. Folglich kann keine statistische Auswertung vorgenommen werden, die aufzeigt, wie viele Zuwanderer, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kamen, effektiv arbeiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Familiennachzug macht je nach Statistik etwa ein Drittel der Zuwanderung in die Schweiz aus. Es fehlen aber genaue Zahlen, wie sich dieser Familiennachzug genau zusammensetzt bzw. auf die verschiedenen Kategorien verteilt.<\/p><p>Für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative braucht es aber einheitliche und verlässliche Zahlen.<\/p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie viele Personen wanderten in den letzten Jahren im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein?<\/p><p>2. Wie sieht der Familiennachzug im kantonalen Vergleich aus?<\/p><p>3. Wie setzt sich dieser Familiennachzug genau zusammen:<\/p><p>a. Familiennachzug von Schweizer Bürgern;<\/p><p>b. Familiennachzug von EU-Bürgern (Meldeverfahren, L-Bewilligung, B-Bewilligung, C-Bewilligung);<\/p><p>c. Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen (Hochqualifizierte und andere, z. B. vorläufig Aufgenommene)?<\/p><p>4. Wie viele Personen und\/oder Prozent des Familiennachzugs betreffen nicht die Kernfamilie (Eltern und Kinder)?<\/p><p>5. Wie viele Zuwanderer, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kamen, arbeiten effektiv?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Genaue Zahlen zum Familiennachzug"}],"title":"Genaue Zahlen zum Familiennachzug"}