{"id":20143190,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L03K080503","name":"politische Partei (speziell)","type":1},{"key":"L04K01010108","name":"Veranstaltung","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K08020417","name":"Patriotismus","type":1},{"key":"L04K08020219","name":"nationale Identität","type":1},{"key":"L03K020101","name":"Vergangenheit","type":2},{"key":"L05K0301010119","name":"Uri","type":2},{"key":"L04K08050107","name":"Parteiprogramm","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"code":"n","date":"2014-05-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395270000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3190","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Glanzmann 11.3495, \"Zugang zum Rütli für alle Parteien\", festgehalten hat, übt er lediglich eine Oberaufsicht über die Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft (SGG) aus und ist an die Auflagen aus dem Schenkungsvertrag (Betreuung und Verwaltung durch die SGG) sowie die übrigen Vereinbarungen über die Nutzung und die Zugänglichkeit des Rütlis gebunden. Er kann keine verpflichtenden Weisungen erlassen, sondern höchstens rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen abgeben. Für den Erlass der Benutzungsordnung ist die SGG zuständig, die dabei über ein eigenes Ermessen verfügt. Im Rahmen der Ausarbeitung einer neuen Benutzungsordnung hat die SGG Ende 2012 die Bundeskanzlei (BK) ersucht, sich zu einem Entwurf zu äussern. Die BK hat hierauf punktuelle Anpassungsvorschläge in Richtung einer offeneren Regelung gemacht, die teilweise von der SGG übernommen wurden. Für den Inhalt der revidierten Benutzungsordnung ist indessen die SGG selbst verantwortlich.<\/p><p>1. Seit der Zeit des Zweiten Weltkriegs verfolgte die SGG eine restriktive Praxis der Zulassung von politischen Veranstaltungen auf dem Rütli. Politische Veranstaltungen wurden in ständiger Praxis der SGG abgelehnt. Diese Praxis wurde bis in jüngster Zeit allgemein akzeptiert. Eine schriftliche Regelung dazu gab es in der von der SGG erlassenen Benutzungsordnung bisher nicht.<\/p><p>Mit der neuen Benutzungsordnung macht nun die SGG reglementarische Vorgaben betreffend die Abhaltung von politischen Veranstaltungen auf dem Rütli. Im Gegensatz zur früheren, sehr restriktiven Praxis sind heute gemäss SGG gewisse politische Veranstaltungen durchaus möglich. Weiterhin nicht bewilligt werden namentlich Veranstaltungen, die politische Inhalte thematisieren, über die in den folgenden drei Monaten abgestimmt wird, sowie solche, die weniger als sechs Monate vor eidgenössischen Wahlen für bestimmte Personen und Gruppen werben.<\/p><p>2.\/8. Alle Parteien sind auf dem Rütli willkommen, sofern ihr Gesuch die Bedingungen für eine Bewilligung erfüllt und sie sich an die Benutzungsordnung für das Rütli halten.<\/p><p>3.-6. Wie es in der Präambel der Benutzungsordnung der SGG heisst, steht das Rütli als \"Wiege der Eidgenossenschaft\" und Stätte von nationaler Bedeutung für das Gemeinsame der Schweiz, ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Von den Besucherinnen und Besuchern sowie den Veranstaltern wird Respekt gegenüber dem Ort und den anderen Besucherinnen und Besuchern verlangt. Das Rütli soll nicht für Ziele genutzt werden, welche die Grundwerte der Eidgenossenschaft infrage stellen. Dazu gehören gemäss SGG insbesondere die Toleranz und die Bereitschaft, im Interesse des Gemeinwohls mit Andersdenkenden konstruktiv zusammenzuarbeiten. Im Lichte dieser Vorgaben sollen auf dem Rütli verschiedene politische Meinungen geäussert werden dürfen. Das ergibt sich ohnehin aus den in der Bundesverfassung verankerten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Nicht jede politische Meinungsäusserung führt zu einer Polarisierung. Anderseits steht das Rütli als Symbol für das Gemeinsame der Schweiz. Es soll deshalb nicht als Plattform für Veranstaltungen dienen, die etwa zum Ziel haben, Andersdenkende herabzumindern oder auszugrenzen oder die politische Vielfalt - die ihren Ausdruck in der Konkordanztradition findet - zu bekämpfen und so politische Spannungen zu vergrössern. Das Gleiche gilt für Veranstaltungen, die sich gegen bestimmte Menschen und Gruppierungen in der Schweiz richten oder die Grundwerte der Verfassungen von Bund und Kantonen angreifen; dazu gehören neben der sprachlich-kulturellen Vielfalt und der Konkordanztradition insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, die Rechtsgleichheit, die Grundrechte, der Föderalismus, die Volksrechte und die Gewaltenteilung.<\/p><p>7. Der Bundesrat hat Vertrauen darin, dass die SGG sich ihrer Verantwortung bewusst ist und sie die Benutzungsordnung mit dem nötigen Augenmass anwenden wird. Gegen allfällige ablehnende Entscheide der SGG über Gesuche um Durchführung von Veranstaltungen steht zudem der Rechtsweg offen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft (SGG) hat eine neue Benutzungsordnung für das Rütli formuliert. Die bisherigen Regeln wurden aufgrund parlamentarischer Vorstösse und auf Veranlassung des Bundesrates überarbeitet. Die neue Benutzungsordnung erfolgte in Absprache und mit Empfehlungen des Bundesrates. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: <\/p><p>1. Ist, im Gegensatz zum alten Reglement, in welchem politische Anlässe und Parteianlässe nicht untersagt waren, das neue Reglement als Verschärfung zu sehen, da gewisse politische Aktivitäten nun untersagt sind?<\/p><p>2. Wie der Name Partei sagt, ist es Sinn und Zweck einer Partei, Partei zu ergreifen. Sie kann naturgemäss nie die ganze Vielfalt der Meinungen einer Gesellschaft abbilden, und das ist auch nicht ihre Aufgabe. Jede Partei ist je nach gewähltem Spektrum eine Polpartei. Teilt er die Ansicht der Exponenten der SGG, dass Polparteien auf dem Rütli wenig willkommen seien?<\/p><p>3. Was versteht er unter der Aussage der SGG, dass Anlässe, welche die Öffentlichkeit polarisieren, nicht erlaubt seien?<\/p><p>4. Ist es nicht so, dass jede demokratische Abstimmung polarisiert, indem man dieser zustimmen oder sie ablehnen kann? <\/p><p>5. Was versteht er unter Anlässen, welche sich gegen bestimmte Menschen und Gruppierungen in der Schweiz richten?<\/p><p>6. Was versteht er darunter, wenn Exponenten der SGG verlangen, dass Parteien die Inhalte ihres Parteiprogramms draussen lassen müssen, wenn sie aufs Rütli wollen?<\/p><p>7. Wie stellt er sicher, dass die SGG nicht willkürlich zwischen erwünschten und unerwünschten, zwischen guten und weniger guten Parteien, zwischen zu politischen und gerade noch politisch vertretbaren Anlässen unterscheidet?<\/p><p>8. Läuft die neue Benutzungsordnung nicht darauf hinaus, Parteien wie die SP oder SVP zu unerwünschten Gästen und Veranstalterinnen auf dem Rütli zu erklären?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue Benutzungsordnung für das Rütli. Soll die SVP auf der Wiege der Eidgenossenschaft zur unerwünschten Partei erklärt werden?"}],"title":"Neue Benutzungsordnung für das Rütli. Soll die SVP auf der Wiege der Eidgenossenschaft zur unerwünschten Partei erklärt werden?"}