{"id":20143217,"updated":"2023-07-28T06:48:23Z","additionalIndexing":"10;08;Migrationspolitik;Grossbritannien;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Beziehungen Schweiz-EU;Politik der Zusammenarbeit;Beziehungen EU-EFTA;EFTA;Freihandelsabkommen;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4912"},"descriptors":[{"key":"L03K100102","name":"Politik der Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L04K10010207","name":"grenzüberschreitende Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":1},{"key":"L03K090204","name":"EFTA","type":1},{"key":"L04K09020102","name":"Beziehungen EU-EFTA","type":1},{"key":"L05K0701020204","name":"Freihandelsabkommen","type":2},{"key":"L04K01080306","name":"Migrationspolitik","type":2},{"key":"L04K09020103","name":"Beziehungen Schweiz-EU","type":2},{"key":"L04K03010107","name":"Grossbritannien","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1458255600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3217","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat erachtet die Pflege und den Ausbau unserer Beziehungen zu den Nachbarstaaten als eine aussenpolitische Priorität (siehe Aussenpolitische Strategie 2012-2015). Ein besonderes Augenmerk kommt dabei den Beziehungen zu den Grenzregionen zu. Wie auch der Aussenwirtschaftsbericht 2012 aufzeigt, findet auf grenzüberschreitender und bilateraler Ebene in vielerlei Hinsicht bereits heute eine enge Zusammenarbeit statt, so etwa in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energiefragen, Gesundheitsversorgung oder Forschung und Bildung. So haben sich in einigen Regionen über die Grenze hinweg eigentliche Lebensräume gebildet (z. B. um Genf herum oder am Oberrhein). In der Schweiz verfügen die Kantone über weitreichende Kompetenzen im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Bund ist dabei in erster Linie unterstützend tätig. Eine aktivere Rolle nimmt er wahr, wenn die grenzüberschreitende Zusammenarbeit diejenigen Nachbarstaaten betrifft, welche nicht über einen föderalistischen Staatsaufbau verfügen, oder wenn Fragen in der Grenzregion von derartiger Tragweite sind, dass sie die bilateralen Beziehungen zu einem Nachbarstaat oder der Europäischen Union tangieren. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit könnte im Rahmen der den betroffenen Nachbarregionen zustehenden Kompetenzen und wo sowohl gegenseitiges Interesse als auch Wille bestehen allenfalls noch vertieft werden. Gerade in Kompetenzbereichen der EU besteht für deren Mitgliedstaaten jedoch wenig Gestaltungsspielraum. Somit dürfte gerade in Bezug auf den Marktzugang im Ergebnis kaum Spielraum für eine Vertiefung der Beziehungen zu unseren Nachbarregionen vorhanden sein.<\/p><p>2. Die EU-Mitgliedstaaten (und\/oder deren Gliedstaaten und\/oder Regionen) sind Teil des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion und verfügen über keine eigenständige Zoll- und Handelspolitik, da diese Bereiche in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Es besteht für die Schweiz somit kein Spielraum, mit den EU-Mitgliedstaaten und\/oder deren Gliedstaaten und\/oder Regionen bilaterale Abkommen im Handels- und Zollbereich abzuschliessen. Selbst in den Bereichen, die nicht zur Zoll- und Handelspolitik gehören, weist der Umstand, dass ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU besteht oder verhandelt wird, darauf hin, dass die EU über weitreichende Befugnisse im betreffenden Bereich verfügt, selbst wenn es sich nicht um ausschliessliche Kompetenzen handelt. Das bedeutet, dass der Spielraum der Mitgliedstaaten für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten wie der Schweiz in diesen Bereichen beschränkt ist. Sollte es sich aufgrund neuer Entwicklungen als notwendig erweisen, müsste die Möglichkeit des Abschlusses von gesonderten Abkommen mit den Mitgliedstaaten in diesen Sektoren von Fall zu Fall geprüft werden.<\/p><p>3. Der Bundesrat äussert sich nicht zu allfälligen innenpolitischen Debatten in anderen Ländern. In den Gremien der Efta wurde die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens zwischen der Efta und der EU bisher von keinem Mitgliedstaat aufgenommen. Norwegen und Island (und auch das Fürstentum Liechtenstein) regeln ihr Verhältnis mit der EU im Rahmen des EWR-Abkommens, das ihnen die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ermöglicht und damit die in der Interpellation erwähnten Bereiche (Freihandel mit Waren und Dienstleistungen, gegenseitige Anerkennung von Produktevorschriften usw.) bereits abdeckt.<\/p><p>Der Bundesrat strebt den Erhalt und weiterhin eine Erneuerung des bilateralen Wegs an. Damit soll der Zugang der Schweizer Wirtschaft zum europäischen Markt gesichert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bilateralen Abkommen I und II über den Warenverkehr und den im Freihandelsabkommen Schweiz-EWG von 1972 vereinbarten Zollabbau hinausgehen, indem sie in verschiedenen Bereichen binnenmarktähnliche Verhältnisse geschaffen haben. Im Rahmen der Erfüllung des am 17. März 2014 vom Ständerat überwiesenen Postulates Keller-Sutter 13.4022 ist der Bundesrat bestrebt, die Vor- und Nachteile eines umfassenden Freihandelsabkommens als Ersatz für die bilateralen Verträge aufzuzeigen.<\/p><p>4. Bei den Kontakten zwischen dem Bundesrat und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, darunter auch des Vereinigten Königreichs, geht es im Bereich der Personenfreizügigkeit vor allem darum, zu erörtern, welche Auswirkungen der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 auf die bestehenden bilateralen Abkommen, insbesondere das Freizügigkeitsabkommen, sowie auf die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU insgesamt hat.<\/p><p>Was die Massnahmen des Vereinigten Königreichs im Bereich der Einwanderungsregelungen betrifft, gilt es hervorzuheben, dass London den eigentlichen Grundsatz der Personenfreizügigkeit - das heisst das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der EU frei wählen zu können - nie infrage gestellt hat. Die vom Vereinigten Königreich ergriffenen Massnahmen betreffen vielmehr Verschärfungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie die Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen. <\/p><p>In Bezug auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), einer Institution des Europarates und nicht der Europäischen Union, hat die Schweiz wiederholt Reformen initiiert oder mitgetragen, die dessen Effizienz steigern und die Rückstände bei der Fallbearbeitung reduzieren sollen, so, wie dies auch der britische Vorsitz des Europarates im ersten Halbjahr 2012 anstrebte. Die Schweiz setzte sich zudem dafür ein, dass das Protokoll Nr. 15 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Präambel der EMRK um einen Absatz zum Subsidiaritätsprinzip ergänzt.<\/p><p>5. Bereits in der Aussenpolitischen Strategie 2012-2015 verlieh der Bundesrat seiner Überzeugung Ausdruck, dass die Stärkung und Diversifizierung der strategischen Partnerschaften - über die Beziehungen zur EU hinweg - für unser Land von entscheidender Bedeutung sind. Die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit China, die erstmalige Teilnahme der Schweiz an den Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 (beides im Jahr 2013), die Entwicklung verstärkter Kooperationen oder regelmässiger politischer Dialoge mit Schwellenländern und mit wirtschaftlich dynamischen Ländern in Lateinamerika, in der Golfregion, in Asien und in Ozeanien oder auch der diesjährige OSZE-Vorsitz zeugen vom Willen des Bundesrates, diesem aussenpolitischen Schwerpunkt Gestalt zu verleihen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unser aussenpolitischer Fokus darf sich nicht einfach auf Brüssel konzentrieren. Gute Beziehungen zu einzelnen Nationalstaaten und Regionen - ob innerhalb oder ausserhalb der EU - sind wichtig. Schliesslich sollte unsere Aussenpolitik der Interessenpolitik der Schweiz entsprechen. Wo gemeinsame Interessen vorhanden sind, sollten diese auch zu einer Zusammenarbeit genutzt werden.<\/p><p>1. Wie können die Beziehungen mit Nachbarregionen wie Bayern, Vorarlberg oder dem Elsass vertieft werden?<\/p><p>2. Gibt es Spielraum für wirtschaftliche Abkommen zwischen der Schweiz und direkt an die Schweiz angrenzende Regionen wie Bundesländer?<\/p><p>3. Gewichtige isländische und norwegische Stimmen möchten als Alternative zu bestehenden EU-Verträgen ein neues Freihandelsabkommen. Sie schlagen vor, die EU solle mit den Efta-Staaten ein neues Freihandelsabkommen aushandeln, so, wie sie dies mit Südkorea oder Kanada mache. Der Anwendungsbereich des bestehenden Freihandelsabkommens ist beschränkt auf Industrieprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Er könnte um Dienstleistungen ergänzt werden und den Marktzugang der Schweizer Wirtschaft erleichtern durch gegenseitige Anerkennung von Produktevorschriften. Das Abkommen soll sich auf wirtschaftlichen Handel beschränken - ohne jegliche politische, gerichtliche oder finanzielle Einmischung. Wenn die Efta-Staaten gemeinsam verhandelten, würde die Position der Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein gestärkt. Haben diesbezüglich Gespräche mit den Efta-Partnerstaaten stattgefunden, oder sind welche geplant? Steht der Bundesrat hinter Verhandlungen für ein entsprechendes Efta-EU-Freihandelsabkommen? <\/p><p>4. Der britische Premierminister David Cameron hat erstmals den Verbleib seines Landes in der EU an konkrete Forderungen geknüpft. Dazu gehören etwa strengere Einwanderungsregelungen und eine grössere Zurückhaltung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Genau diese Probleme hat die Schweiz auch. Hat der Bundesrat schon Gespräche mit der britischen Regierung geführt, inwiefern man gemeinsam für strengere Einwanderungsregelungen eintreten könnte und inwiefern eine grössere Zurückhaltung des EGMR erreicht werden kann?<\/p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass wir mit neuen Allianzen die Schweizer Interessen international besser durchsetzen können und uns auch gegenüber Brüssel mehr Respekt verschaffen können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue Allianzen zur Stärkung der Schweiz"}],"title":"Neue Allianzen zur Stärkung der Schweiz"}